05.09.2020, 11:18
Ich muss ehrlich zugeben, dass ich vom Referendariat enttäuscht war. Diese Feststellung beruht auf folgenden Gesichtspunkten:
I. Arbeitsgemeinschaften
Die Arbeitsgemeinschaft wiesen - ausgenommen der Zivilrechts-AG aus staatlicher Sicht - grobe Mängel auf. Die Qualität entsprach sicherlich nicht den (angestrebten) Ausbildungsziel. Teilweise wurde eine völlig falsche Schwerpunktbildung vermittelt bzw. ganze prozessuale Themenfelder ausgeklammert. Ehrlich gesagt stellten die Arbeitsgemeinschaften eine Zeitverschwendung dar. Das Zwangsvollstreckungsrecht wurde völlig ausgeklammert, mit der Begründung, dass in Berlin sowieso nur eine Drittwiderspruchsklage oder eine Vollstreckungsgegenklage dran kommen könne und das ja "quasi" reines Erkenntnisverfahren in zwangsvollstreckungsrechtlicher Einkleidung sei. So kann man es sich natürlich auch leicht machen. Sicherlich liegen die Punkte in den Entscheidungsgründen (v.a. in der Begründetheit), aber wenn die Zulässigkeit, Rubrum und Tatbestand n nicht richtig sind, gibt dies trotzdem massiven Abzug.
II. Praktische Ausbildung
Das ist natürlich ein Glücksspiel. Ich möchte aber auch anmerken, dass ein "entspannter" Ausbilder auch nicht immer hilfreich ist. Ich habe in der Strafstation ganze 4 Anklagen in 3 Monaten geschrieben, weil mein Ausbilder (offenbar) keine geeigneten Akten für mich fand.
III. Zusammenhalt der Arbeitsgemeinschaft
War bei mir praktisch nicht vorhanden. Man hat sich "geduldet" und bis zum Schluss haben die Leute sich vor dem AG-Leiter gesiezt. Die Lästereien erinnerten mich an den Kindergarten. Es herrschte ein Klima der Missgunst. Erfolg (i.d.R. in Form guter Stationsnoten) wurden nur gegönnt, wenn man selbst gut war. Wirklich rechtliche Diskussionen gab es nicht. Insgesamt habe ich meine Arbeitsgemeinschaft als sehr unangenehm empfunden und habe auch "nur" noch zu zwei anderen Referendaren Kontakt.
IV. Examensvorbereitung
Es wurden insgesamt 12 Klausuren zur Examensvorbereitung im Kammergericht geschrieben. Die Korrekturen waren mangelhaft. Teilweise bestand das Votum aus 5 Stichworten. Randbemerkungen waren oft nicht hilfreich oder nicht vorhanden.
I. Arbeitsgemeinschaften
Die Arbeitsgemeinschaft wiesen - ausgenommen der Zivilrechts-AG aus staatlicher Sicht - grobe Mängel auf. Die Qualität entsprach sicherlich nicht den (angestrebten) Ausbildungsziel. Teilweise wurde eine völlig falsche Schwerpunktbildung vermittelt bzw. ganze prozessuale Themenfelder ausgeklammert. Ehrlich gesagt stellten die Arbeitsgemeinschaften eine Zeitverschwendung dar. Das Zwangsvollstreckungsrecht wurde völlig ausgeklammert, mit der Begründung, dass in Berlin sowieso nur eine Drittwiderspruchsklage oder eine Vollstreckungsgegenklage dran kommen könne und das ja "quasi" reines Erkenntnisverfahren in zwangsvollstreckungsrechtlicher Einkleidung sei. So kann man es sich natürlich auch leicht machen. Sicherlich liegen die Punkte in den Entscheidungsgründen (v.a. in der Begründetheit), aber wenn die Zulässigkeit, Rubrum und Tatbestand n nicht richtig sind, gibt dies trotzdem massiven Abzug.
II. Praktische Ausbildung
Das ist natürlich ein Glücksspiel. Ich möchte aber auch anmerken, dass ein "entspannter" Ausbilder auch nicht immer hilfreich ist. Ich habe in der Strafstation ganze 4 Anklagen in 3 Monaten geschrieben, weil mein Ausbilder (offenbar) keine geeigneten Akten für mich fand.
III. Zusammenhalt der Arbeitsgemeinschaft
War bei mir praktisch nicht vorhanden. Man hat sich "geduldet" und bis zum Schluss haben die Leute sich vor dem AG-Leiter gesiezt. Die Lästereien erinnerten mich an den Kindergarten. Es herrschte ein Klima der Missgunst. Erfolg (i.d.R. in Form guter Stationsnoten) wurden nur gegönnt, wenn man selbst gut war. Wirklich rechtliche Diskussionen gab es nicht. Insgesamt habe ich meine Arbeitsgemeinschaft als sehr unangenehm empfunden und habe auch "nur" noch zu zwei anderen Referendaren Kontakt.
IV. Examensvorbereitung
Es wurden insgesamt 12 Klausuren zur Examensvorbereitung im Kammergericht geschrieben. Die Korrekturen waren mangelhaft. Teilweise bestand das Votum aus 5 Stichworten. Randbemerkungen waren oft nicht hilfreich oder nicht vorhanden.
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