17.06.2020, 18:39
Ist es zutreffend, dass im Monat der Mündlichen die Unterhaltsbeihilfe nur bis zum Tag der Prüfung anteilig vom LBV NRW gezahlt wird?
Habe für den Antrag auf ALG I die Arbeitsbescheinigung erhalten und dort steht für den Monat Juni nur ein sehr geringer Betrag (meine Prüfung war Anfang des Monats) mit dem tagesgenauen Zeitraum bis zur Mündlichen. Ich dachte immer, dass die Unterhaltsbeihilfe für den gesamten Monat erfolgt?
Kann jemand weiterhelfen? Danke!
Habe für den Antrag auf ALG I die Arbeitsbescheinigung erhalten und dort steht für den Monat Juni nur ein sehr geringer Betrag (meine Prüfung war Anfang des Monats) mit dem tagesgenauen Zeitraum bis zur Mündlichen. Ich dachte immer, dass die Unterhaltsbeihilfe für den gesamten Monat erfolgt?
Kann jemand weiterhelfen? Danke!
Zur Vorbereitung Deiner mündlichen Prüfung solltest Du auf jeden Fall die vielen Infos der Seite Protokolle-Assessorexamen.de nutzen:
https://www.protokolle-assessorexamen.de/
Neben der Möglichkeit, kostenlos die Protokolle Deiner Prüfer herunterzuladen, findest Du auf der Seite eine Sammlung von im Netz abrufbaren Aktenvorträgen. Zudem findest Du dort Hinweise auf aktuelle Rechtsprechung, den "Fall des Monats" für Rechtsreferendare sowie hilfreiche Tools wie den Notenrechner:
https://www.protokolle-assessorexamen.de/infos.php
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https://www.protokolle-assessorexamen.de/infos.php
17.06.2020, 21:49
Das dürfte ein Fehler sein. Man beendet zwar mit dem Bestehen der Mündlichen taggenau das Referendariat, in nrw wird aber das Gehalt voll gezahlt. Einfach mal nachfragen
18.06.2020, 09:28
(17.06.2020, 18:39)Gast schrieb: Ist es zutreffend, dass im Monat der Mündlichen die Unterhaltsbeihilfe nur bis zum Tag der Prüfung anteilig vom LBV NRW gezahlt wird?
Habe für den Antrag auf ALG I die Arbeitsbescheinigung erhalten und dort steht für den Monat Juni nur ein sehr geringer Betrag (meine Prüfung war Anfang des Monats) mit dem tagesgenauen Zeitraum bis zur Mündlichen. Ich dachte immer, dass die Unterhaltsbeihilfe für den gesamten Monat erfolgt?
Kann jemand weiterhelfen? Danke!
Ich denke auch, dass das ein Fehler ist. So, wie ich die VO über die Unterhaltsbeihilfe verstehe, müsste es Geld für den vollen Monat geben (§ 2 Abs. 2 Satz 2 der UnterhaltsbeihilfeVO).
Vielleicht übersehe ich aber was?
18.06.2020, 10:08
In Hessen gibt's das Gehalt bis einschließlich Tag der mündlichen, da das der letzte Arbeitstag ist. Am nächsten Tag ist man Arbeitslos/arbeitssuchend.
18.06.2020, 10:10
Ich meine es ist in nrw so, dass die Beihilfe, die nach der Mündlichen bezahlt wird, nicht als Einkommen aus Arbeitskraft zählt und daher evtl. dort nicht aufgeführt ist.
18.06.2020, 10:22
(18.06.2020, 10:10)Gast schrieb: Ich meine es ist in nrw so, dass die Beihilfe, die nach der Mündlichen bezahlt wird, nicht als Einkommen aus Arbeitskraft zählt und daher evtl. dort nicht aufgeführt ist.
Ich habe auch in Erinnerung, dass die Beihilfe den ganzen Monat bezahlt wird, man trotzdem ab dem Folgetag der Mündlichen Arbeitslosengeld-berechtigt ist?
18.06.2020, 16:30
Dankeschön für die Antworten! :-) Meines Wissens nach wird nach dem entsprechenden Erlass für den gesamten Monat gezahlt und zugleich darf man ALG I beantragen am Tag nach der Mündlichen....
06.01.2021, 15:55
Hallo, ist es wirklich so, dass man neben dem LBV Geld das AGL behalten darf ?