11.06.2020, 09:39
Habt ihr Erfahrungen damit ob und in welchem Umfang in der Probezeit Urlaub gewährt wird? Speziell im Anwaltsbereich?
11.06.2020, 09:51
kleine Kanzlei: konnte den ganz normal nehmen.
11.06.2020, 09:55
TW: Konnte ihn ganz normal nehmen
11.06.2020, 10:59
Du hast auf jeden Fall Anspruch auf 1/12 des (gesetzlichen) Jahresurlaubs für jeden Monat Tätigkeit. Ab 6 Monaten + 1 Tag steht dir dann der gesamte Jahresurlaub zu (§ 4 und 5 BUrlG).
Davon abgesehen war es bei uns (GK) akzeptiert und möglich in den ersten 6 Monaten Urlaub zu nehmen, allerdings immer in Absprache mit dem Team und außerhalb des Sommerlochs ungern mehr als 2 Wochen am Stück.
Davon abgesehen war es bei uns (GK) akzeptiert und möglich in den ersten 6 Monaten Urlaub zu nehmen, allerdings immer in Absprache mit dem Team und außerhalb des Sommerlochs ungern mehr als 2 Wochen am Stück.
11.06.2020, 15:49
11.06.2020, 17:12
Das war bisher nie ein Problem. Ist für den Arbeitgeber am Ende ja auch besser. Dein Urlaubsanspruch entsteht schließlich und alternativ müsstest du ihn komplett in der zweiten Jahreshälfte nehmen.
Wenn du zB Mitte des Jahres erst neu beginnst, dann musst du ihn ja sogar nehmen. Sonst verfällt er (in der Regel -ich weiß, viele Arbeitgeber weisen nicht darauf hin und / oder lassen schieben) ja mit Ablauf des Jahres.
Wenn du zB Mitte des Jahres erst neu beginnst, dann musst du ihn ja sogar nehmen. Sonst verfällt er (in der Regel -ich weiß, viele Arbeitgeber weisen nicht darauf hin und / oder lassen schieben) ja mit Ablauf des Jahres.
11.06.2020, 18:08
Wenn ich also im oktober/November Anfrage zu arbeiten, habe ich bis Ende Dezember vollen Anspruch? Und dann ab Januar wieder meine 30? Tage ?
Hmmmm ich dachte das „Jahr“ beginnt dann,wenn ich anfange zu arbeiten
Hmmmm ich dachte das „Jahr“ beginnt dann,wenn ich anfange zu arbeiten
11.06.2020, 19:21
(11.06.2020, 18:08)Gast schrieb: Wenn ich also im oktober/November Anfrage zu arbeiten, habe ich bis Ende Dezember vollen Anspruch? Und dann ab Januar wieder meine 30? Tage ?
Hmmmm ich dachte das „Jahr“ beginnt dann,wenn ich anfange zu arbeiten
Ganz einfach:
Beginn im August 2020
1/12 x 30 (bei 30 Urlaubstagen) Urlaubsanspruch pro Monat erworben
Ab Februar 2021 kannst du dann die vollen 30 Tage für 2021 in Anspruch nehmen plus natürlich 5 x 1/12 x 30, soweit davon noch etwas übrig ist.