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  5. Urlaub Probezeit
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Urlaub Probezeit
Urlaubsreif
Unregistered
 
#1
11.06.2020, 09:39
Habt ihr Erfahrungen damit ob und in welchem Umfang in der Probezeit Urlaub gewährt wird? Speziell im Anwaltsbereich?
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Gast
Unregistered
 
#2
11.06.2020, 09:51
kleine Kanzlei: konnte den ganz normal nehmen.
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FalsusProcurator
Unregistered
 
#3
11.06.2020, 09:55
TW: Konnte ihn ganz normal nehmen
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C8H10N4O2
Senior Member
****
Beiträge: 369
Themen: 0
Registriert seit: Jun 2020
#4
11.06.2020, 10:59
Du hast auf jeden Fall Anspruch auf 1/12 des (gesetzlichen) Jahresurlaubs für jeden Monat Tätigkeit. Ab 6 Monaten + 1 Tag steht dir dann der gesamte Jahresurlaub zu (§ 4 und 5 BUrlG).
Davon abgesehen war es bei uns (GK) akzeptiert und möglich in den ersten 6 Monaten Urlaub zu nehmen, allerdings immer in Absprache mit dem Team und außerhalb des Sommerlochs ungern mehr als 2 Wochen am Stück.
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Gast
Unregistered
 
#5
11.06.2020, 15:49
(11.06.2020, 09:55)FalsusProcurator schrieb:  TW: Konnte ihn ganz normal nehmen

TW? Nennt man das nicht Beurlaubung?
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GastHE
Unregistered
 
#6
11.06.2020, 17:12
Das war bisher nie ein Problem. Ist für den Arbeitgeber am Ende ja auch besser. Dein Urlaubsanspruch entsteht schließlich und alternativ müsstest du ihn komplett in der zweiten Jahreshälfte nehmen.

Wenn du zB Mitte des Jahres erst neu beginnst, dann musst du ihn ja sogar nehmen. Sonst verfällt er (in der Regel -ich weiß, viele Arbeitgeber weisen nicht darauf hin und / oder lassen schieben) ja mit Ablauf des Jahres.
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Gast
Unregistered
 
#7
11.06.2020, 18:08
Wenn ich also im oktober/November Anfrage zu arbeiten, habe ich bis Ende Dezember vollen Anspruch? Und dann ab Januar wieder meine 30? Tage ? 

Hmmmm ich dachte das „Jahr“ beginnt dann,wenn ich anfange zu arbeiten
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Gast
Unregistered
 
#8
11.06.2020, 19:21
(11.06.2020, 18:08)Gast schrieb:  Wenn ich also im oktober/November Anfrage zu arbeiten, habe ich bis Ende Dezember vollen Anspruch? Und dann ab Januar wieder meine 30? Tage ? 

Hmmmm ich dachte das „Jahr“ beginnt dann,wenn ich anfange zu arbeiten

Ganz einfach:

Beginn im August 2020
1/12 x 30 (bei 30 Urlaubstagen) Urlaubsanspruch pro Monat erworben
Ab Februar 2021 kannst du dann die vollen 30 Tage für 2021 in Anspruch nehmen plus natürlich 5 x 1/12 x 30, soweit davon noch etwas übrig ist.
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