24.06.2015, 11:17
(23.06.2015, 00:58)Gast schrieb: Weiss jemand von euch wann und wie die klausureinsicht erfoglt, wenn man bestanden hat? Würd mich ja schon interessieren, wie die auf die ergebnisse gekommen sind.
Wenn man durchgefallen ist kann man ja sofort innerhalb eines monats einsicht nehmen, also in nrw zumindest
Klausureinsicht kann genommen werden "Nach Abschluss des Verwaltungsvorganges".
Das ist, wenn nicht bestanden, eben nach Mitteilung des Nichtbestehens; wenn bestanden, nach Mitteilung des Prüfungsergebnisses - also im Grunde ab nach der mündlichen Prüfung.
In NRW reicht ein schriftlicher Antrag, danach bekommt man Nachricht dass man zugelassen wird und kann dann frei zwischen 10-13 Uhr hin gehen.
24.06.2015, 12:55
Ich meine, die Widerspruchsfrist beginnt erst mit Aushändigung des Zeugnisses zu laufen. In Berlin kann man das nämlich frühestens 3 Tage nach der Mündlichen Prüfung abholen.
07.08.2015, 16:02
Hallo,
könnte vllt jmd. von euch kurz eine Rückmeldung über den Aktenvortrag im Arbeitsrecht in Hessen bei eurem Durchgang geben?
könnte vllt jmd. von euch kurz eine Rückmeldung über den Aktenvortrag im Arbeitsrecht in Hessen bei eurem Durchgang geben?