29.05.2020, 15:20
Hallo,
ich habe einen Richter am Amtsgericht nach Befangenheitsantrag, Zurückweisung desselben sowie sofortiger Beschwerde zum Landgericht erfolgreich wegen Befangenheit abgelehnt.
Wie läuft es nun ganz praktisch ab: Wie erfährt der ausgeschlossene Richter davon? Wie erfährt der aufgehobene Kontrollrichter davon? Wie erfolgt die Auswahl des neuen gesetzlichen Richters, wird das Verfahren erneut der Eingangsregistratur vorgelegt?
ich habe einen Richter am Amtsgericht nach Befangenheitsantrag, Zurückweisung desselben sowie sofortiger Beschwerde zum Landgericht erfolgreich wegen Befangenheit abgelehnt.
Wie läuft es nun ganz praktisch ab: Wie erfährt der ausgeschlossene Richter davon? Wie erfährt der aufgehobene Kontrollrichter davon? Wie erfolgt die Auswahl des neuen gesetzlichen Richters, wird das Verfahren erneut der Eingangsregistratur vorgelegt?
30.05.2020, 08:39
Die Akte geht auf gleichem
Weg zum ausgangsrichter zurück. Normalerweise ist im gvp geregelt, welcher andere Richter bei erfolgreicher Richterablehnung das Verfahren machen muss.
Rein psychologisch gesehen darfst du natürlich nicht davon ausgehen, dass sich deine Erfolgsaussichten in der Sache durch dieses
Vorgehen vergrößert haben
Weg zum ausgangsrichter zurück. Normalerweise ist im gvp geregelt, welcher andere Richter bei erfolgreicher Richterablehnung das Verfahren machen muss.
Rein psychologisch gesehen darfst du natürlich nicht davon ausgehen, dass sich deine Erfolgsaussichten in der Sache durch dieses
Vorgehen vergrößert haben
30.05.2020, 09:15
(29.05.2020, 15:20)Gast schrieb: Hallo,
ich habe einen Richter am Amtsgericht nach Befangenheitsantrag, Zurückweisung desselben sowie sofortiger Beschwerde zum Landgericht erfolgreich wegen Befangenheit abgelehnt.
Wie läuft es nun ganz praktisch ab: Wie erfährt der ausgeschlossene Richter davon? Wie erfährt der aufgehobene Kontrollrichter davon? Wie erfolgt die Auswahl des neuen gesetzlichen Richters, wird das Verfahren erneut der Eingangsregistratur vorgelegt?
Was führte denn zur Besorgnis der Befangenheit?
30.05.2020, 09:18
Der 1. Vertreter bekommt die Sache.
30.05.2020, 09:20
30.05.2020, 11:15
Danke für die Antworten.
Der Kontrollrichter ist hier nicht identisch gewesen mit dem Vertretungsrichter nach dem GVP.
Die Ablehnung ist gestützt auf mehrere Verfahrensverstöße, die die Besorgnis der willkürlichen Rechtsanwendung rechtfertigen.
Der Kontrollrichter ist hier nicht identisch gewesen mit dem Vertretungsrichter nach dem GVP.
Die Ablehnung ist gestützt auf mehrere Verfahrensverstöße, die die Besorgnis der willkürlichen Rechtsanwendung rechtfertigen.
31.05.2020, 22:01