28.05.2020, 11:37
(28.05.2020, 11:12)Gast123 schrieb:(28.05.2020, 10:39)Gast schrieb:(28.05.2020, 10:26)Gast23 schrieb: Ich wette meinen Arsch drauf, dass nirgendwo ein Richter 70 Stunden pro Woche arbeitet. Nichtmal anwesend ist.
Wenn du ne halbe h Pause pro Tag machen würdest und je ne halbe h für Hin- und Rückweg brauchen würdest, waren das 15,5 Std am Tag. Never.
Der Arbeitsweg hat damit doch nichts zu tun. Es gibt übrigens auch genug Leute, die dann am Wochenende noch zu Hause Sachen bearbeiten.
Meine Freundin, die vor ca. 3,5 Jahren angefangen hat, hatte zunächst eine Fahrzeit von 1,5h pro Strecke mit der Bahn, ist morgens um 5.30 Uhr gestartet. Den Großteil der Strecke im ICE (Bahncard 100) hat sie gearbeitet, darüber hinaus häufig Akten am Wochenende zu Hause bearbeitet. Jetzt wohnt sie nur noch knapp 40 Minuten mit dem Auto entfernt, so dass die tägliche Arbeitszeit kürzer ist. Aktenbearbeitung am Wochenende ist aber immer noch fast die Regel, aber natürlich nicht jeweils 8-10 Stunden pro Tag. Sie hat allerdings extreme Ansprüche an sich selbst. Es ist zwar sehr viel zu tun, aber sie sagt selbst, dass sie zumindest vereinzelt Sachen auch etwas knapper hätte abhandeln können, so dass dann nur noch 1-2 Mal Wochenendarbeit pro Monat anfiele.
Manche kommen mit der Unabhängigkeit eben nicht so richtig klar. Wer als Richter nach 3,5 Jahren(!) 70 Stunden(!) pro Woche arbeitet, macht definitiv eine Menge falsch..
Zu den Fragen:
1. Es kommt auf den OLG-Bezirk an. In Köln fängt man auch mal am AG an. In Hamm und Düsseldorf ist es üblicher, dass man das erste Jahr am LG verbringt.
2. Nach ein paar Monaten sollte es sich, egal wo, auf 40h einpendeln. Am AG möglicherweise weniger, am LG möglicherweise mehr.
2.
Da steht auch nichts von 70h, sondern es ist nur ersichtlich, dass es eben deutlich mehr als 40h sind, eher Richtung 50+, und eben häufiger Wochenendarbeit ist oder früher während der Fahrzeit. Das kenne ich übrigens auch von mehreren Richtern. Muss letztlich jeder selbst entscheiden, für wie groß er die Wahrscheinlichkeit hält, zumindest für einige Zeit deutlich längere Arbeitszeiten zu haben und was für ihn die Schmerzgrenze wäre. Daher kam ja auch die Eingangsfrage.
Im Übrigen ist es doch immer wieder schön, wenn sich sich jemand anmaßt, den Arbeitsanfall und die benötigte Zeit ihm völlig unbekannter Personen und Dezernate beurteilen zu können.
Es macht außerdem auch einen Unterschied, ob man in einem AG/LG in Düsseldorf oder Essen oder am Amtsgericht Werl, um in NRW zu bleiben, tätig ist. Und selbst in den Großststädten gibt es am gleichen Gericht häufig sehr ungleiche Belastungen. Die Zuteilung kann der Richter schließlich nicht beeinflussen. Da macht dann eher selten der Richter was falsch. Die pauschale Ansage, dass sich dann nach ein paar Monaten auf 40h einpendelt, kann ich jedenfalls auch unter Berücksichtigung meines Umfelds, die inzwischen alle Richter auf Lebenszeit sind, nicht bestätigen.
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