19.05.2020, 21:02
(19.05.2020, 20:15)RechtsanwaltII schrieb:(19.05.2020, 19:53)Gast schrieb: Habe meinen Ausbilder immer mit Euer Hochwohlgeboren angesprochen. War aber auch eine Kammer für Bankrecht und der Mann hatte ein Doppel-VB.
Da hast du aber Glück gehabt.
Als ich erfahren habe, dass mein Ausbilder ein Doppel-VB hat UND im Forum zur letzten Instanz aktiv ist, musste ich mich immer in den Staub werfen und rufen:
„Oh Gott, ich bin nicht würdig, ich bin eine Schabe, bitte Euer Gnaden, zertretet mich nicht!“
Das fand der immer ganz angemessen...
Und doch ist aus Dir Lump nichts geworden, obwohl Du dieselbe Luft atmen und Dich am Dunstkreis des Erhabenen laben durftest :devil:
In der Sitzung Herr/Frau Vorsitzende, Richter bzw. Hohes Gericht. Gerade bei Kollegialorganen mit Laienbeteiligung bzw. ehrenamtlichen Richtern würde ich Wert darauf legen, auch die übrigen Personen mit einzubeziehen. Denn gerade langjährige ehrenamtliche Richter bringen vielfach nicht nur ihre Anwesenheit, sondern auch deutlich ihre Meinung ein.
Außerhalb (gilt auch für kurze Unterbrechungen) reicht Herr/Frau und ggfs. der Dr. dazu (gerade ältere Kollegen legen auf den akademischen Titel teilweise starken Wert).
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Richter ansprechen - von Ulla - 19.05.2020, 19:44
RE: Richter ansprechen - von Gast - 19.05.2020, 19:47
RE: Richter ansprechen - von Gast - 19.05.2020, 19:48
RE: Richter ansprechen - von Ulla - 19.05.2020, 19:48
RE: Richter ansprechen - von Gast - 19.05.2020, 20:06
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RE: Richter ansprechen - von RechtsanwaltII - 19.05.2020, 20:15
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RE: Richter ansprechen - von Auch Bln - 19.05.2020, 21:02
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