19.05.2020, 14:36
Hey wie seht ihr die Möglichkeiten des Berufseinstieges anhand des Tätigkeitsgebietes:
Syndikus
Rechtsanwalt
Volljurist irgendwo
Seht ihr gewisse Einschränkungen für die Zukunft, wenn ich bspw. zum Berufseinstieg irgendwo als Rechtsanwalt tätig bin oder als syndikus in ein kleineres unternehmen gehe? bestehen wechselmöglichkeiten oder sind diese ausgeschlossen, weil zu spezialisiert oder zu wenig spezialisiert?
Syndikus
Rechtsanwalt
Volljurist irgendwo
Seht ihr gewisse Einschränkungen für die Zukunft, wenn ich bspw. zum Berufseinstieg irgendwo als Rechtsanwalt tätig bin oder als syndikus in ein kleineres unternehmen gehe? bestehen wechselmöglichkeiten oder sind diese ausgeschlossen, weil zu spezialisiert oder zu wenig spezialisiert?
19.05.2020, 14:40
Klingt für mich nur nach Troll.
19.05.2020, 15:05
19.05.2020, 15:52
20.05.2020, 09:42
(19.05.2020, 15:52)Ok Gast Gast schrieb:(19.05.2020, 15:05)Keintroll schrieb:(19.05.2020, 14:40)GastGast schrieb: Klingt für mich nur nach Troll.
Kein Troll, ich will nur nicht in der Sackgasse landen oder mit dem Label Projektjurist versehen werden
Dann wäre es hilfreich, wenn du deine Frage irgendwie präzisierst.
+1
Im Moment ist das quasi „Hallo. Nach dem 2. StEx kann man ja alles machen. Was soll ich tun?“
20.05.2020, 09:48
(20.05.2020, 09:42)Gast schrieb:(19.05.2020, 15:52)Ok Gast Gast schrieb:(19.05.2020, 15:05)Keintroll schrieb:(19.05.2020, 14:40)GastGast schrieb: Klingt für mich nur nach Troll.
Kein Troll, ich will nur nicht in der Sackgasse landen oder mit dem Label Projektjurist versehen werden
Dann wäre es hilfreich, wenn du deine Frage irgendwie präzisierst.
+1
Im Moment ist das quasi „Hallo. Nach dem 2. StEx kann man ja alles machen. Was soll ich tun?“
Und nennt sich zudem "Syndikus"...was ja den Anschein erweckt, als sei er/sie bereits in einem Unternehmen als Syndikus tätig.
25.05.2020, 00:48
Liebe Kollegen,
ich bin seit ca 2,5 Jahren RA, aber spiele mit dem Gedanken entweder in den ÖD oder in ein Unternehmen zu wechseln.
Bei den Unternehmen gibt es häufig Stellen, die explizit für Syndikusanwälte ausgeschrieben sind, aber auch solche, bei denen nur „Volljuristen“ gesucht werden.
Als Syndikusanwalt wäre man ebenfalls noch im Versorgungswerk.
Wie sehe der Fall aber aus, wenn man als schlichter Volljurist angestellt wäre und nur nebenbei seine RA-Zulassung behielte. Man kann/würde weiterhin in das Versorgungswerk einzahlen. Aber wäre man nebenbei als Angestellter weiterhin rentenversicherungspflichtig oder könnte man sich allein durch die Zulassung nebenbei befreien lassen?
Besten Dank im Voraus.
ich bin seit ca 2,5 Jahren RA, aber spiele mit dem Gedanken entweder in den ÖD oder in ein Unternehmen zu wechseln.
Bei den Unternehmen gibt es häufig Stellen, die explizit für Syndikusanwälte ausgeschrieben sind, aber auch solche, bei denen nur „Volljuristen“ gesucht werden.
Als Syndikusanwalt wäre man ebenfalls noch im Versorgungswerk.
Wie sehe der Fall aber aus, wenn man als schlichter Volljurist angestellt wäre und nur nebenbei seine RA-Zulassung behielte. Man kann/würde weiterhin in das Versorgungswerk einzahlen. Aber wäre man nebenbei als Angestellter weiterhin rentenversicherungspflichtig oder könnte man sich allein durch die Zulassung nebenbei befreien lassen?
Besten Dank im Voraus.
25.05.2020, 05:05
Sofern man „nebenbei“ Anwalt bleiben darf (bei Tätigkeit im öD ist das schwierig...), ist man dann im Versorgungswerk und in der gesetzlichen RV. Im Versorgungswerk zahlt man dann aus eigener Tasche den Mindestbeitrag.
Eine Befreiung von der gesetzlichen RV ist nur mit Syndikus-Zulassung möglich. Bleibt man zusätzlich noch „normaler“ Anwalt (Doppelzulassung), zahlt man auch doppelt (d.h. Minimumbeitrag für die „normale“ Anwaltszulassung aus eigener Tasche).
Eine Doppelzulassung ist aber unbedingt sinnvoll, weil man dann nicht aus dem Versorgungswerk fliegt, wenn sich bei der Syndikus-Tätigkeit Änderungen ergeben UND man dann nebenbei auch noch ein paar Euro verdienen kann (als „normaler“ Anwalt)
Eine Befreiung von der gesetzlichen RV ist nur mit Syndikus-Zulassung möglich. Bleibt man zusätzlich noch „normaler“ Anwalt (Doppelzulassung), zahlt man auch doppelt (d.h. Minimumbeitrag für die „normale“ Anwaltszulassung aus eigener Tasche).
Eine Doppelzulassung ist aber unbedingt sinnvoll, weil man dann nicht aus dem Versorgungswerk fliegt, wenn sich bei der Syndikus-Tätigkeit Änderungen ergeben UND man dann nebenbei auch noch ein paar Euro verdienen kann (als „normaler“ Anwalt)