30.11.2020, 12:15
(29.11.2020, 19:05)Gast schrieb:(29.11.2020, 18:58)Gast schrieb:(29.11.2020, 11:45)Gast schrieb: Ich habe meinen VV ohne irgendeinen Repetitor oder bezahlte Hilfe gemacht und mich um 2 Punkte verbessert. Spart euch das
Wie hast du dich vorbereitet?
Ganz viele Fälle und Klausuren, sowohl ausformuliert als auch gegliedert:
Berliner Klausurenkurs, NRW-Aktenvorträge online (kann man auch als kurze Übungsfälle für die Klausuren nehmen), andere Fallbücher zweites Examen, OLG-Klausuren, Fallbücher erstes Examen (für das Lernen des materiellen Rechts völlig okay, man sollte halt nur nicht alle Streits dann im 2. Examen so episch darstellen, wie im 1.).
Und beim Ausformulieren möglichst wenig Zeit nehmen, also etwa 4-4,5h.
Beim Personalrat für Referendare Hamburg gibt es via google online übrigens gut bewertete Übungsklausuren zum Einsehen. Falls man etwa Probleme beim Formulieren hat usw.
Neben den Fällen Grundlagen, Schemata, Definitionen wiederholen.
Herzlichen Dank, dass du deine Erfahrung teilst! Die Klausuren des Personalrats für Referendare in Hamburg kannte ich tatsächlich noch nicht - vielen Dank für den Tipp!
30.11.2020, 18:35
Hallo zusammen,
ich habe mal eine andere Frage bzgl. des Verbesserungsversuchs bzw. dem Ort an dem man dann schreibt.
Gilt da - ähnlich wie beim ersten Versuch - das man voraussichtlich am OLG schreibt, an dem man auch im ersten Versuch geschrieben hat aufgrund der Verbindung zur eigenen Stammdienststelle etc.? Oder werden die Verbesserer eher woanders hin geladen? Bei mir richtet sich die Frage insbesondere aufs OLG Düsseldorf.
ich habe mal eine andere Frage bzgl. des Verbesserungsversuchs bzw. dem Ort an dem man dann schreibt.
Gilt da - ähnlich wie beim ersten Versuch - das man voraussichtlich am OLG schreibt, an dem man auch im ersten Versuch geschrieben hat aufgrund der Verbindung zur eigenen Stammdienststelle etc.? Oder werden die Verbesserer eher woanders hin geladen? Bei mir richtet sich die Frage insbesondere aufs OLG Düsseldorf.
30.11.2020, 19:25
(30.11.2020, 18:35)Gast schrieb: Hallo zusammen,Wenn zu dem Termin, zu dem Du schreibst, sowieso an Deinem AG-Ort geschrieben wird, ist die Chance hoch, dass Du auch dahin geladen wirst. Wenn nicht, eher nicht. Ich darf ab morgen jedenfalls jeden Tag ne Stunde pro Weg fahren.
ich habe mal eine andere Frage bzgl. des Verbesserungsversuchs bzw. dem Ort an dem man dann schreibt.
Gilt da - ähnlich wie beim ersten Versuch - das man voraussichtlich am OLG schreibt, an dem man auch im ersten Versuch geschrieben hat aufgrund der Verbindung zur eigenen Stammdienststelle etc.? Oder werden die Verbesserer eher woanders hin geladen? Bei mir richtet sich die Frage insbesondere aufs OLG Düsseldorf.
01.12.2020, 00:20
(30.11.2020, 18:35)Gast schrieb: Hallo zusammen,
ich habe mal eine andere Frage bzgl. des Verbesserungsversuchs bzw. dem Ort an dem man dann schreibt.
Gilt da - ähnlich wie beim ersten Versuch - das man voraussichtlich am OLG schreibt, an dem man auch im ersten Versuch geschrieben hat aufgrund der Verbindung zur eigenen Stammdienststelle etc.? Oder werden die Verbesserer eher woanders hin geladen? Bei mir richtet sich die Frage insbesondere aufs OLG Düsseldorf.
Es steht zwar auf der Website, dass Wünsche nicht berücksichtigt werden, man sollte sie aber trotzdem angeben. Ich kenne einige, die in Düsseldorf den regulären Versuch geschrieben haben und den VV auch. So war es bei mir trotz corona. Ein Bekannter hat sich aufgrund seines Wohnorts Köln gewünscht und bekommen, obwohl der reguläre Versuch in düsseldorf geschrieben werden musste.
02.12.2020, 01:11
Hallo,
Ich möchte den VV wahrnehmen. Habe eine Frage bzgl. des AV. Kann man sich diesen erneut aussuchen oder muss man diesen in dem Rechtsgebiet halten, in dem man diesen auch schon beim 1. Versuch gehalten hat?
Ich möchte den VV wahrnehmen. Habe eine Frage bzgl. des AV. Kann man sich diesen erneut aussuchen oder muss man diesen in dem Rechtsgebiet halten, in dem man diesen auch schon beim 1. Versuch gehalten hat?
06.12.2020, 11:58
(02.12.2020, 01:11)RefHessen schrieb: Hallo,
Ich möchte den VV wahrnehmen. Habe eine Frage bzgl. des AV. Kann man sich diesen erneut aussuchen oder muss man diesen in dem Rechtsgebiet halten, in dem man diesen auch schon beim 1. Versuch gehalten hat?
Ich bin ziemlich sicher, dass du den in dem gleichen Rechtsgebiet halten musst. Belegen kann ich es aber nicht, ich weiß es nur vom Hören-Sagen.
Allerdings hast du ja dort dann auch deine Wahlstation absolviert, sodass ich es mir tatsächlich auch nicht anders vorstellen kann.
06.12.2020, 12:02
In NRW gibt es so eine Bindung jedenfalls nicht. Es wird der Aktenvortrag geschrieben, der am jeweiligen Prüfungstag (für alle) ausgegeben wird.
06.12.2020, 12:03
*gehalten
06.12.2020, 13:19
07.12.2020, 00:32
(06.12.2020, 13:19)Gast schrieb:(06.12.2020, 12:02)Gast schrieb: In NRW gibt es so eine Bindung jedenfalls nicht. Es wird der Aktenvortrag geschrieben, der am jeweiligen Prüfungstag (für alle) ausgegeben wird.
Der Kollege kommt aber aus Hessen. Hier bestimmt sich der AV nach der Wahlstation.
Ja genau ich komme aus Hessen. Vielen Dank für die Antworten!