02.12.2015, 15:11
Mir sind gestern und heute so viele Sachen eingefallen, die ich falsch gemacht habe...u.a. dick verrechnet bei den Kosten, Fehler bei der vorläufigen Vollstreckbarkeit...
Das mit dem nachgelassenen Schriftsatz habe ich wohl auch falsch...
Ich gehe dann auch mal ne Runde heulen :(
Das mit dem nachgelassenen Schriftsatz habe ich wohl auch falsch...
Ich gehe dann auch mal ne Runde heulen :(
02.12.2015, 15:14
Kann ja morgen nur noch besser werden....
02.12.2015, 15:14
Macht ihr heute noch was für morgen?
Ich hatte zwar vor, noch ZwVR durchzublättern, kann aber nicht aufhören, immer neue Fehler zu entdecken....
Ich hatte zwar vor, noch ZwVR durchzublättern, kann aber nicht aufhören, immer neue Fehler zu entdecken....
02.12.2015, 20:55
Schreibt ein Bundesland am 8.12. in Strafrecht ein Urteil?
Dass S1 und S2 in NRW vertauscht sind muss ja irgendwas bedeuten
Dass S1 und S2 in NRW vertauscht sind muss ja irgendwas bedeuten
03.12.2015, 16:55
Will keiner? ;)
03.12.2015, 17:07
Kopf hoch. In Berlin kamen heute die Noten von September - alles besser als gedacht, und das trotz teilweise deutlicher Fehler (ja Fehler, nicht etwa "noch vertretbar") in einzelnen Klausuren. Man kann diese Klausuren nicht "fehlerfrei" schreiben, dafür reicht die Zeit zum Denken gar nicht. Das wird!
03.12.2015, 17:22
Ob es ein Urteil wird ist zwar nicht gesagt, in jedem Fall gibt es in Sachsen aber die erste Strafrechtsklausur am 8.12.
Heute lief ein Anwaltsgutachten nach einem VU mit verpasster Einspruchsfrist, aber ohne Rechtsbehelfsbelehrung und Wiedereinsetzung.
Es ging um einen Pächter, der die Schäden nach einem Hochwasser auf eigene Kosten für 17.800 Euro beseitigte und reparierte, in der Erwartung/Hoffnung, er werde das betreffende Pachtland kaufen können, da es im Vorfeld evtl. zu Vertragsverhandlungen gekommen ist, die Verpächterin aber wegen des viel zu niedrigen Preises abgesagt hat. Der Pächter möchte nun gern das Geld zurück, was er durch VU zugesprochen bekam. Das VU wurde noch dazu an die Tochter (17J) zugestellt. Außerdem sind die Eheleute beide verklagt, aber nur die Frau ist Eigentümerin des Pachtlandes und trat auch immer in den Vertragsverhandlungen allein auf.
Dann hat der Pächter noch versehentlich eine Monatspacht doppelt gezahlt und will die überzählige Pacht zurück (250Euro). Darüber hinaus wurden ihm noch Monatspachtzahlungen gestundet, bei denen er aber versehentlich eine doch überwiesen hat, die will er jetzt auch wieder, weil die erst 2017 fällig wird.
Als wäre das nicht schon genug, wollen jetzt die Eheleute, die den Rechtsanwalt aufsuchen auch noch Gegenforderungen geltend machen.
Zum einen haben sich die Eheleute und der Pächter während der urlaubsbedingten Abwesenheit der Eheleute darüber verständigt, dass der Pächter bei ihnen vor dem Grundstück auch den Winterdienst erledigt. Das hat der natürlich nicht gemacht und eine ältere Frau ist deshalb hingefallen und hat sich den Oberschenkel gebrochen. Es entstanden "weit über" 8.000 Euro Krankenhauskosten, die die Krankenversicherung noch nicht, aber sicher bald, geltend machen wird und ihre Hose und Mantel sind defekt/müssen gereinigt werden (109Euro und 25 Euro). Außerdem will sie ein angemessenes Schmerzensgeld. Geld ist bisher nicht gezahlt an die ältere Frau.
Außerdem haben die Eheleute dann doch einen Hausmeisterservice beauftragt für die kommenden 2 Monate (200Euro).
Dass der Pächter hinsichtlich des Winterdienstes nachlässig ist, kam wohl schon einmal vor, es wurde jedoch darüber gesprochen und die Zusicherung des Pächters gegeben, dass es diesmal ordnungsgemäß laufen würde.
Sie wollen die Forderungen verrechnen/Widerklage.
Es sollte ein prozessuales/materielles Gutachten erstellt werden, die Beweislage erörtert werden, die Aufrechnung/Widerklage erwogen werden, Zweckmäßigkeitserwägungen angestellt werden und die Anträge an das Gericht formuliert werden.
…und das alles in 5 Stunden…
Heute lief ein Anwaltsgutachten nach einem VU mit verpasster Einspruchsfrist, aber ohne Rechtsbehelfsbelehrung und Wiedereinsetzung.
Es ging um einen Pächter, der die Schäden nach einem Hochwasser auf eigene Kosten für 17.800 Euro beseitigte und reparierte, in der Erwartung/Hoffnung, er werde das betreffende Pachtland kaufen können, da es im Vorfeld evtl. zu Vertragsverhandlungen gekommen ist, die Verpächterin aber wegen des viel zu niedrigen Preises abgesagt hat. Der Pächter möchte nun gern das Geld zurück, was er durch VU zugesprochen bekam. Das VU wurde noch dazu an die Tochter (17J) zugestellt. Außerdem sind die Eheleute beide verklagt, aber nur die Frau ist Eigentümerin des Pachtlandes und trat auch immer in den Vertragsverhandlungen allein auf.
Dann hat der Pächter noch versehentlich eine Monatspacht doppelt gezahlt und will die überzählige Pacht zurück (250Euro). Darüber hinaus wurden ihm noch Monatspachtzahlungen gestundet, bei denen er aber versehentlich eine doch überwiesen hat, die will er jetzt auch wieder, weil die erst 2017 fällig wird.
Als wäre das nicht schon genug, wollen jetzt die Eheleute, die den Rechtsanwalt aufsuchen auch noch Gegenforderungen geltend machen.
Zum einen haben sich die Eheleute und der Pächter während der urlaubsbedingten Abwesenheit der Eheleute darüber verständigt, dass der Pächter bei ihnen vor dem Grundstück auch den Winterdienst erledigt. Das hat der natürlich nicht gemacht und eine ältere Frau ist deshalb hingefallen und hat sich den Oberschenkel gebrochen. Es entstanden "weit über" 8.000 Euro Krankenhauskosten, die die Krankenversicherung noch nicht, aber sicher bald, geltend machen wird und ihre Hose und Mantel sind defekt/müssen gereinigt werden (109Euro und 25 Euro). Außerdem will sie ein angemessenes Schmerzensgeld. Geld ist bisher nicht gezahlt an die ältere Frau.
Außerdem haben die Eheleute dann doch einen Hausmeisterservice beauftragt für die kommenden 2 Monate (200Euro).
Dass der Pächter hinsichtlich des Winterdienstes nachlässig ist, kam wohl schon einmal vor, es wurde jedoch darüber gesprochen und die Zusicherung des Pächters gegeben, dass es diesmal ordnungsgemäß laufen würde.
Sie wollen die Forderungen verrechnen/Widerklage.
Es sollte ein prozessuales/materielles Gutachten erstellt werden, die Beweislage erörtert werden, die Aufrechnung/Widerklage erwogen werden, Zweckmäßigkeitserwägungen angestellt werden und die Anträge an das Gericht formuliert werden.
…und das alles in 5 Stunden…
03.12.2015, 17:26
Das gleiche lief bei uns in BaWü auch.
einfach nur verrückt...
ich fands furchtbar
einfach nur verrückt...
ich fands furchtbar
03.12.2015, 17:28
In Berlin auch, nur dass es keine Eheleute waren, sondern alleine die Frau und der Schriftsatz komplett geschrieben werden musste....
03.12.2015, 17:30
Und was habt ihr so geprüft?
Habt ihr Widerklage/ Aufrechnung bejaht?
Habt ihr Widerklage/ Aufrechnung bejaht?