14.05.2020, 16:17
Hallo,
muss man nach dem EVD und den geschriebenen Klausuren eigentlich die Wahlstation wiederholen? Oder wie geht es dann weiter?
LG
muss man nach dem EVD und den geschriebenen Klausuren eigentlich die Wahlstation wiederholen? Oder wie geht es dann weiter?
LG
15.05.2020, 00:32
Nein, du musst dich rechtzeitig arbeitslos melden und bist dann, spätestens mit Ablauf des Monats, in welchem du die schriftlichen Arbeiten schreibst, arbeitslos.
15.05.2020, 00:44
(15.05.2020, 00:32)Gast15 schrieb: Nein, du musst dich rechtzeitig arbeitslos melden und bist dann, spätestens mit Ablauf des Monats, in welchem du die schriftlichen Arbeiten schreibst, arbeitslos.
Kurze eigene Korrektur: in RLP mit Ablauf des Folgemonats nach den Klausuren, da rechnerisch einfach 6 Monate an den Monat, in dem die mündlichen Prüfungen gelegen hätten, drangehangen werden.
15.05.2020, 11:05
Ich war in Hessen im EVD. Nach den Wiederholungsklausuren war ich weiterhin bis zur mündlichen Prüfung offiziell im öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis. Praktisch hatten wir Wiederholer aber nach den Klausuren frei bis zur Mündlichen. Natürlich haben wir auch weiter Unterhaltsbeihilfe erhalten.