05.10.2015, 16:13
Die Sache mit den Prozesskosten war BGH Urteil v. 14.7.2010, VIII ZR 267/09
05.10.2015, 16:18
Kosten und Vollstreckbarkeit waren in NRW erlassen.
05.10.2015, 18:50
In Sachsen-Anhalt lief auch der Mietrechtsfall! Die Klage dürfte wohl tatsächlich mangels FI wegen der erhobenen Widerklage unzulässig sein. Die Kündigung wegen Eigenbedarfs ist wohl wirksam, da 573 II nur Beispiele nennt und die Kündigung zu gewerblichen Zwecken denselben Schutz des Vermieters dient wie die zu Wohnzwecken. Der BGH hat entschieden, dass auch dann, wenn der Vermieter die vermietete Wohnung ausschließlich für seine berufliche Tätigkeit oder die eines Familienangehörigen nutzen will, ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses gemäß 573 Abs. 1 vorliegen kann. Dieses ist aufgrund der verfassungsrechtlich geschützten Berufsfreiheit nicht geringer zu bewerten als der in 573 Abs. 2 Nr. 2 gesetzlich geregelte Eigenbedarf des Vermieters zu Wohnzwecken.
Tja, das hab ich leider auch nicht so und bin allein vom Gesetzestext ausgegangen. Die Klage dürfte damit auch unbegründet sein. Die Widerklage hingegen zulässt und begründet.
Tja, das hab ich leider auch nicht so und bin allein vom Gesetzestext ausgegangen. Die Klage dürfte damit auch unbegründet sein. Die Widerklage hingegen zulässt und begründet.
06.10.2015, 14:54
In Niedersachsen war es heute eine Kautelar-Klausur.
Es sollte ein Rahmenvertrag überprüft werden.
Im Bearbeitervermerk stand, dass ein Gutachten gefordert wird, dass dem Mandanten übersendet wird. Zweckmäißigkeit war erlassen. Und die zusätzlichen Schriftstücke und Schreiben waren zu fertigen. Das Aktenstück bestand aus einer Gesprächsnotiz über das neue Mandat der Rechtsanwältin, einem Vertragsentwurf und einem weiteren Brief an die Rechtsanwältin. In der Gesprächsnotiz war vermerkt, dass die Mandantin "Bauchschmerzen" mit der Stillschweigevereinbarung hätte und ansonsten eine umfassende Prüfung wünscht. Die Mandantin produzierte die Produkte und sollte sie auch an die im Entwurf so bezeichnete Auftragsgeberin oder Dritte versenden.
In dem Brief schrieb die Mandantin, dass sie ferner ganz dringend auch für andere Geschäftskontakte Klauseln zu folgenden Themen bäuchte:
- Haftung
- Gewährleistung
- Eigentumsvorbehalt
Es sollte ein Rahmenvertrag überprüft werden.
Im Bearbeitervermerk stand, dass ein Gutachten gefordert wird, dass dem Mandanten übersendet wird. Zweckmäißigkeit war erlassen. Und die zusätzlichen Schriftstücke und Schreiben waren zu fertigen. Das Aktenstück bestand aus einer Gesprächsnotiz über das neue Mandat der Rechtsanwältin, einem Vertragsentwurf und einem weiteren Brief an die Rechtsanwältin. In der Gesprächsnotiz war vermerkt, dass die Mandantin "Bauchschmerzen" mit der Stillschweigevereinbarung hätte und ansonsten eine umfassende Prüfung wünscht. Die Mandantin produzierte die Produkte und sollte sie auch an die im Entwurf so bezeichnete Auftragsgeberin oder Dritte versenden.
In dem Brief schrieb die Mandantin, dass sie ferner ganz dringend auch für andere Geschäftskontakte Klauseln zu folgenden Themen bäuchte:
- Haftung
- Gewährleistung
- Eigentumsvorbehalt
06.10.2015, 15:20
In NRW war es auch Kautelar.
Hier sollte ein Gutachten verfasst werden und ein SS an die Mandantin in dem Erläuterungen und Formulierungsvorschläge im Fall von Änderungen/Ergänzungen zum Rahmenvertrag gemacht werden sollten. GF der Mandantin hatte u.a. Bedenken zur Vertragsstrafe im Rahmen der Verschwiegenheitserklärung geäußert und wollte in jedem Fall eine Eigentumsvorbehaltsklausel formuliert wissen. Sonst sollte "allgemein" geprüft werden ob der Rahmenvertrag die Interessen der Mandantin akzeptabel wahrt. Auf Nachfrage wurden einige Regelungen als ok empfunden und so noch Argumente eingestreut. Zweckmäßigkeit zu weiterem Vorgehen war auch gefragt. Der Vertrag hatte 12 Klauseln. So ungefähr :s
Nach meinem Empfinden eine sehr sehr hässliche Klausur.
In der Hoffnung das es Donnerstag besser wird, Augen zu und weiter.
Hier sollte ein Gutachten verfasst werden und ein SS an die Mandantin in dem Erläuterungen und Formulierungsvorschläge im Fall von Änderungen/Ergänzungen zum Rahmenvertrag gemacht werden sollten. GF der Mandantin hatte u.a. Bedenken zur Vertragsstrafe im Rahmen der Verschwiegenheitserklärung geäußert und wollte in jedem Fall eine Eigentumsvorbehaltsklausel formuliert wissen. Sonst sollte "allgemein" geprüft werden ob der Rahmenvertrag die Interessen der Mandantin akzeptabel wahrt. Auf Nachfrage wurden einige Regelungen als ok empfunden und so noch Argumente eingestreut. Zweckmäßigkeit zu weiterem Vorgehen war auch gefragt. Der Vertrag hatte 12 Klauseln. So ungefähr :s
Nach meinem Empfinden eine sehr sehr hässliche Klausur.
In der Hoffnung das es Donnerstag besser wird, Augen zu und weiter.
07.10.2015, 12:45
Habt ihr eine AGB Kontrolle gemacht oder seid ihr von Individualvereinbarungen, wegen der Möglichkeit Änderungsvorschläge vorzunehmen, ausgegangen und habt diese überprüft?
07.10.2015, 14:15
Ich hab eine individualvereinbarung angenommen... Der vertragspartner hatte deutlich darauf hingewiesen dass alternativen und Änderungen erwünscht und möglich sind. Ich hab daher nicht an den 305ff gemessen was möglich wäre sondern eher so nach dem wirtschaftlichen interesse der mandantin und gesetzlichen verboten... Zb: lieferung an einseitig zu bestimmenden ort darf nicht sein, 30 werktage zahlungsfrist sind viel zu lang, 20.000 euro vertragsstrafe zu hoch (bei diesem punkt auf 343 bgb hingewiesen der aber wiederum wg 348 hgb nicht gilt)... Eigentlich hab ich an jedem § des vertrages rumgekrittelt. Agb-wissen wurde dann ja auch bei Teil 2 der aufgabe abgefragt...
07.10.2015, 14:42
Ja genau deshalb hab ich auch Individualvereinbarungen angenommen - war mir jedoch unsicher, aber was meinst du mit Teil 2?
07.10.2015, 18:05
Bei uns (gpa) gab es ein späteres schreiben des mandanten mit der bitte ausserdem drei agb für ihn zu formulieren... Eigentumsvorbehalt Gewährleistung und Haftung. Das war aber unabhängig vom Formularvertrag.
07.10.2015, 18:14
Achso ok - in NRW sollte nur noch eine Klausel zum EV entworfen werden! Habt ihr zu einem normalen EV oder verlängerten EV geraten?