10.11.2020, 18:04
10.11.2020, 18:05
(10.11.2020, 17:44)GastHess11 schrieb:(10.11.2020, 17:42)Gast schrieb:(10.11.2020, 17:11)GastHE schrieb:(10.11.2020, 16:57)GastHe schrieb: Ich hab 315c abgelehnt. Es hat doch keiner die Ausfallerscheinungen mitkommen außer der Verlobten und deren Aussage ist nicht verwertbar.
Ich habe den Rotlichtverstoß als Ausfallerscheinung gewertet. Den hat die andere Zeugin ja auch mitbekommen
War das in Hessen so???
Nein. Da hatte ich extra nochmal geschaut,ob die Lorenzo das mit der roten Ampel mitbekommen hat. Sie hat nur gesehen, dass der Typ rumgefuchtelt hat Richtung des SUVs, aber nicht, dass er über Rot gefahren ist
Hab bzgl. des 315c auch Teilfreispruch, weil es keine Beweise für die Ausfallerscheinungen hab. Zudem: es kann nicht ausgeschlossen werden, dass er aufgrund des losen Bordsteins gefallen ist.
10.11.2020, 18:09
10.11.2020, 18:11
10.11.2020, 18:13
(10.11.2020, 18:11)Gast schrieb:(10.11.2020, 18:04)Gast schrieb:(10.11.2020, 18:02)Gast schrieb: Habt ihr eine nachträgliche Gesamtstrafe gebildet?
Jap, hab die Geldstrafe aus dem Strafbefehl mit einbezogen.
Zu dumm, wenn man die ganze Zeit „Urteil“ anstatt „Strafbefehl“ geschrieben hat .. :( :idea:
Ach, daran wird nichts scheitern! Ich hab nen Fehler im Rubrum gemacht, DAS ist dämlich! :s Hab geschrieben "hat die 405. Abteilung des AG Düsseldorf aufgrund der mündlichen Verhandlung vom ...." Könnte mir in den Arsch beißen. Meint ihr, dafür wird hart was abgezogen?
10.11.2020, 18:17
(10.11.2020, 18:05)Gast schrieb:(10.11.2020, 17:44)GastHess11 schrieb:(10.11.2020, 17:42)Gast schrieb:(10.11.2020, 17:11)GastHE schrieb:(10.11.2020, 16:57)GastHe schrieb: Ich hab 315c abgelehnt. Es hat doch keiner die Ausfallerscheinungen mitkommen außer der Verlobten und deren Aussage ist nicht verwertbar.
Ich habe den Rotlichtverstoß als Ausfallerscheinung gewertet. Den hat die andere Zeugin ja auch mitbekommen
War das in Hessen so???
Nein. Da hatte ich extra nochmal geschaut,ob die Lorenzo das mit der roten Ampel mitbekommen hat. Sie hat nur gesehen, dass der Typ rumgefuchtelt hat Richtung des SUVs, aber nicht, dass er über Rot gefahren ist
Hab bzgl. des 315c auch Teilfreispruch, weil es keine Beweise für die Ausfallerscheinungen hab. Zudem: es kann nicht ausgeschlossen werden, dass er aufgrund des losen Bordsteins gefallen ist.
Zählt es eigentlich auch als Teilfreispruch/Teileinstellung (was tenoriert werden müsste), wenn man innerhalb der prozessualen Tat horizontal einstellt(hab Tateinheit zu 142 angenommen und dann gesagt 315 c (-)) ? Da hab ich echt lange überlegt....und weiß es immer noch nicht ?
10.11.2020, 18:22
Wieso war die Aussage der Voss unverwertbar? § 252 StPO greift doch nur, wenn das ZVR schon damals bestand. Hier hat sie sich doch erst danach verlobt, sodass § 252 nicht griff und deshalb die Polizistin als Zeugin vom Hörensagen vernommen werden konnte?
Oder hab ich einen Denkfehler?
Oder hab ich einen Denkfehler?
10.11.2020, 18:25
(10.11.2020, 18:17)Gast schrieb:(10.11.2020, 18:05)Gast schrieb:(10.11.2020, 17:44)GastHess11 schrieb:(10.11.2020, 17:42)Gast schrieb:(10.11.2020, 17:11)GastHE schrieb: Ich habe den Rotlichtverstoß als Ausfallerscheinung gewertet. Den hat die andere Zeugin ja auch mitbekommen
War das in Hessen so???
Nein. Da hatte ich extra nochmal geschaut,ob die Lorenzo das mit der roten Ampel mitbekommen hat. Sie hat nur gesehen, dass der Typ rumgefuchtelt hat Richtung des SUVs, aber nicht, dass er über Rot gefahren ist
Hab bzgl. des 315c auch Teilfreispruch, weil es keine Beweise für die Ausfallerscheinungen hab. Zudem: es kann nicht ausgeschlossen werden, dass er aufgrund des losen Bordsteins gefallen ist.
Zählt es eigentlich auch als Teilfreispruch/Teileinstellung (was tenoriert werden müsste), wenn man innerhalb der prozessualen Tat horizontal einstellt(hab Tateinheit zu 142 angenommen und dann gesagt 315 c (-)) ? Da hab ich echt lange überlegt....und weiß es immer noch nicht ?
Wenn's dieselbe prozessuale Tat ist, kommt ein Teilfreispruch doch ohnehin nicht in Betracht? Die Möglichkeit eines Teilfreispruchs besteht doch nur, wenn sich der Beschuldigte wegen der prozessualen Tat überhaupt nicht strafbar gemacht hat
10.11.2020, 18:26
(10.11.2020, 18:22)Gast schrieb: Wieso war die Aussage der Voss unverwertbar? § 252 StPO greift doch nur, wenn das ZVR schon damals bestand. Hier hat sie sich doch erst danach verlobt, sodass § 252 nicht griff und deshalb die Polizistin als Zeugin vom Hörensagen vernommen werden konnte?
Oder hab ich einen Denkfehler?
§ 252 greift auch dann, wenn das Angehörigenverhältnis später begründet wird. Ob es im Zeitpunkt der Tat oder der Vernehmung bestand, ist irrelevant
10.11.2020, 18:31
(10.11.2020, 18:26)Gast schrieb:(10.11.2020, 18:22)Gast schrieb: Wieso war die Aussage der Voss unverwertbar? § 252 StPO greift doch nur, wenn das ZVR schon damals bestand. Hier hat sie sich doch erst danach verlobt, sodass § 252 nicht griff und deshalb die Polizistin als Zeugin vom Hörensagen vernommen werden konnte?
Oder hab ich einen Denkfehler?
§ 252 greift auch dann, wenn das Angehörigenverhältnis später begründet wird. Ob es im Zeitpunkt der Tat oder der Vernehmung bestand, ist irrelevant
Ja ist ein Denkfehler. Die damalige Verlobung spielt nur bei der richterlichen Vernehmung als Ausnahme von 252 eine Rolle