05.11.2020, 16:45
05.11.2020, 17:07
What allgemeines Lebensrisiko, dass der Hund durch die Ballwürfe Dritter genatzt wird!?!?
Alter ey, wohl keine Hundebesitzer im Senat
Alter ey, wohl keine Hundebesitzer im Senat
05.11.2020, 17:08
(03.11.2020, 17:07)Gast schrieb:(03.11.2020, 17:05)Gast schrieb: Habt ihr was zu Anfechtung und Kündigung geschrieben in Hessen?
Meine Lösung sah etwa wie folgt aus:
Vertrag wirksam
Widerruf minus weil 312g minus
Anfechtung und Kündigung minus
Prozessuales:
Einspruch noch möglich, muss aber heute eingelegt werden weil alter Anwalt noch berechtigt gewesen, das vu zugestellt zu bekommen
Anliegen 2:
SE plus wegen der säumnis
Praktischer teil:
Schreiben an mandantin und Gericht mit einspruch
Was meint ihr
Ja so hab ichs auch fast. Ich hab noch die Klage um die 32 € aus dem Mahnverfahren erweitert und hab das mit dem Widerruf ein bisschen anders gelöst. Aber ansonsten hab ichs genau so
Die 32€ sind doch Gerichtskosten im Mahnverfahren. Die kann man nicht einklagen später, die werden doch angerechnet soweit ich weiß? Daher doch dann nur noch 2,5 Gerichtsgebühren bei Klageerhebung?!
05.11.2020, 17:09
Fällt man eigentlich automatisch durch, wenn man zur der Vollstreckbarkeit im Tenor zeitlich nicht mehr gekommen ist?
05.11.2020, 17:09
05.11.2020, 17:10
(05.11.2020, 16:45)NRW schrieb:Ohh ne, stimmt, in den Klausuren wird immer mehr und mehr Inhalt gefordert, statt sich auf 2-3 Sachen zu beschränken, die auch ausreichen, um zu zeigen, dass man das Fach gut beherrscht. Schade. Man kann so gar nicht zeigen, was man alles kann, wenn man bei jedem Teilthema aufrgund der Zeit nur halbes Wissen zeigen kann.(05.11.2020, 16:29)Gast schrieb: Danke! Einziehungsklagt klingt fair :-)
Es war auch vom materiellen her eine faire Klausur, aber insgesamt waren es 3 verschiedene Sachverhalte inkl 2x Hilfsaufrechnung was einfach viel zu viel war.
Der eine Teil war meine ich OLG Frankfurt MDR 2019, 938
05.11.2020, 17:12
(05.11.2020, 17:09)HR2020 schrieb: Fällt man eigentlich automatisch durch, wenn man zur der Vollstreckbarkeit im Tenor zeitlich nicht mehr gekommen ist?
Hab ich zwei mal im KK am LG Frankfurt nicht gemacht. Eine, sehr milde Prüferin gab mir dennoch 9 P., bemekrte aber am Ende, dass bei einem strengen Prüfer im Examen dies 3 P. von Anfang bedeuten würde, weil nicht praxistauglich.
Eine andere Klausur mit dem identischen Problem wurde mit 6 P von dem strengsten Prüfer am OLG FFM (der auch normal korrigiert) bewertet OHNE dass er das mit der VV kommentiert hat.
Also: bei viel Pech fällst du durch, müsste aber eigentlich nicht wirklich sein. Kopf hoch, morgen ist ne neue Klausur :-)
05.11.2020, 17:19
05.11.2020, 17:23
(05.11.2020, 17:19)Gast schrieb:(05.11.2020, 17:09)HR2020 schrieb: Fällt man eigentlich automatisch durch, wenn man zur der Vollstreckbarkeit im Tenor zeitlich nicht mehr gekommen ist?
Stand im Bearbeitervermerk nicht, dass man nur den Hauptsachetenor braucht?
Also in NRW waren die Kosten und VV nicht erlassen :dodgy:
Ich glaub, ich hab sie falsch, aber ich hatte echt keine Zeit mehr zum rechnen :s
05.11.2020, 17:25
(05.11.2020, 17:23)NRW schrieb:(05.11.2020, 17:19)Gast schrieb:(05.11.2020, 17:09)HR2020 schrieb: Fällt man eigentlich automatisch durch, wenn man zur der Vollstreckbarkeit im Tenor zeitlich nicht mehr gekommen ist?
Stand im Bearbeitervermerk nicht, dass man nur den Hauptsachetenor braucht?
Also in NRW waren die Kosten und VV nicht erlassen :dodgy:
Ich glaub, ich hab sie falsch, aber ich hatte echt keine Zeit mehr zum rechnen :s
In Hessen stand irgendwas von wegen nur Hauptsachetenor und keinen Streitwertbeschluss