09.11.2020, 16:53
(09.11.2020, 16:48)Gast schrieb:(09.11.2020, 16:46)NRW11_20 schrieb:(09.11.2020, 16:42)NRW schrieb:(09.11.2020, 16:38)GastHess11 schrieb:(09.11.2020, 16:31)Gast schrieb: Materielle-Rechtlich gar nicht so einfach. Habe den Fall mal vorm Examen gelesen und gehofft, dass er bei mir nicht kommt.
Gab es denn StPO-Problemchen noch dazu?
Mehrere Fragen der Beweisverwertung. Spontanäußerung; Verlesen eines Krankenberichtes (mit Äußerungen zum Tatgeschehen) vom vorzeitig nicht vernehmbaren, gesondert verfolgten Beschuldigten, der sich auf die Schweigepflicht und auf §55 StPO berufen hat; Frage der Verwertbarkeit des BAK, wenn Polizeibeamter die Blutabnahme anordnet; Frage der Verwertbarkeit der Zeugenaussage, wenn der Zeuge sich kurz davor mit dem Beschuldigten gestritten hat und der Beschuldigte eine Belastungstendenz in den Raum wirft und die Frage, ob ein Pflichtverteidiger zu bestellen ist, wenn ein Wahlverteidiger vorliegt.
an die NRWler: Hatte der bei uns auch getrunken???
Ich hab noch: Prüfung, ob U-Haft angeordnet werden soll und vorl. Entziehung der FE
Kann mich auch nicht dran erinnern :-D
Nein, keine Alkoholisierung
Dankee! Da hab ich ja kurz einen Schreck bekommen :s
09.11.2020, 17:19
(09.11.2020, 16:50)GastHess11 schrieb: An alle in Hessen:
Muss denn die Haftanordnung und der Führerscheinentzug nach 111a nochmal im prozessualen Gutachten angebracht werden, wenn offensichtlich kein Haftgrund vorliegt und der Führerschein eh schon entzogen/sichergestellt war?
Da war ich mir sehr unschlüssig, hab's dann gelassen
Hab beides angesprochen. U Haft, obwohl sie nicht durch ging. Der 111a ging bei mir aber durch. Führerschein und Fahrerlaubnis sind zwei verschiedene Dinge. Ein Führerschein kann nicht entzogen, sondern nur eingezogen werden
09.11.2020, 17:21
(09.11.2020, 17:19)GastHE schrieb:(09.11.2020, 16:50)GastHess11 schrieb: An alle in Hessen:
Muss denn die Haftanordnung und der Führerscheinentzug nach 111a nochmal im prozessualen Gutachten angebracht werden, wenn offensichtlich kein Haftgrund vorliegt und der Führerschein eh schon entzogen/sichergestellt war?
Da war ich mir sehr unschlüssig, hab's dann gelassen
Hab beides angesprochen. U Haft, obwohl sie nicht durch ging. Der 111a ging bei mir aber durch. Führerschein und Fahrerlaubnis sind zwei verschiedene Dinge. Ein Führerschein kann nicht entzogen, sondern nur eingezogen werden
Genau. Siehe dann § 111a III StPO
09.11.2020, 17:28
Hat jemand Mordmerkmale geprüft? Wenn ja, welche?
09.11.2020, 17:31
09.11.2020, 17:33
Man hätte auf Heimtücke und niedrige Beweggründe eingehen können, oder?
09.11.2020, 17:37
09.11.2020, 17:43
09.11.2020, 17:52
09.11.2020, 18:10
Habe niedrige Beweggründe sogar im Ergebnis bejaht, weil m.E. zwischen Anlass und Tat ein krasses Missverhältnis vorlag. Dem steht auch bedingter Vorsatz nicht entgegen. Puh, hoffe dass das nicht so ganz abwegig ist..