05.11.2020, 22:19
Gab‘s eigentlich ein Problem wegen § 393 BGB?
05.11.2020, 22:27
05.11.2020, 22:39
(05.11.2020, 22:27)xxxHess schrieb:(05.11.2020, 22:19)Nrwmeow schrieb: Gab‘s eigentlich ein Problem wegen § 393 BGB?
Habs teleologisch reduziert, da Einziehungskläger nicht geschützt werden muss.
Nochmal in Ruhe die Norm lesen... (Bei Kaiser würde jetzt stehen: Die Antwort findet sich in der Fußnote)
05.11.2020, 22:50
(05.11.2020, 22:39)Gast schrieb:(05.11.2020, 22:27)xxxHess schrieb:(05.11.2020, 22:19)Nrwmeow schrieb: Gab‘s eigentlich ein Problem wegen § 393 BGB?
Habs teleologisch reduziert, da Einziehungskläger nicht geschützt werden muss.
Nochmal in Ruhe die Norm lesen... (Bei Kaiser würde jetzt stehen: Die Antwort findet sich in der Fußnote)
Wohl wahr; immer diese Hetze
05.11.2020, 23:20
(05.11.2020, 22:39)Gast schrieb:(05.11.2020, 22:27)xxxHess schrieb:(05.11.2020, 22:19)Nrwmeow schrieb: Gab‘s eigentlich ein Problem wegen § 393 BGB?
Habs teleologisch reduziert, da Einziehungskläger nicht geschützt werden muss.
Nochmal in Ruhe die Norm lesen... (Bei Kaiser würde jetzt stehen: Die Antwort findet sich in der Fußnote)
Auf die Fußnote bin ich gespannt. (:
05.11.2020, 23:22
(05.11.2020, 23:20)Gast schrieb:(05.11.2020, 22:39)Gast schrieb:(05.11.2020, 22:27)xxxHess schrieb:(05.11.2020, 22:19)Nrwmeow schrieb: Gab‘s eigentlich ein Problem wegen § 393 BGB?
Habs teleologisch reduziert, da Einziehungskläger nicht geschützt werden muss.
Nochmal in Ruhe die Norm lesen... (Bei Kaiser würde jetzt stehen: Die Antwort findet sich in der Fußnote)
Auf die Fußnote bin ich gespannt. (:
Vorsatz (-)
06.11.2020, 15:19
Nur Schriftsatz, kein Gutachten, oder? ODER??? ?
06.11.2020, 15:32
(06.11.2020, 15:19)IchHasseArbeitsrecht schrieb: Nur Schriftsatz, kein Gutachten, oder? ODER??? ?
Was stand denn im BV?
Ich hatte mal in Hessen in der Probeklausur am LG auch so ne ganz komische Aufgabe, wo stand, dass zwei Schriftsätze mit allen Ausführungen zu machen sind. Gar nicht mal so lange her.
Hab dennoch, weil nicht gekannt, auch ein Gutachten vorher gemacht. War definitiv falsch. Man sollte nur zwei, sehr ausführliche, SS machen und das war so gewollt vom BV. :)
Die Klausur war aber dennoch bestanden, weil wir es alle falsch gemacht hatten :)
Wenn du willst kann ich dir den BV von damals rauskopieren. Dann kannst du ja vergleichen.
06.11.2020, 15:37
(06.11.2020, 15:32)Gast schrieb:(06.11.2020, 15:19)IchHasseArbeitsrecht schrieb: Nur Schriftsatz, kein Gutachten, oder? ODER??? ?
Was stand denn im BV?
Ich hatte mal in Hessen in der Probeklausur am LG auch so ne ganz komische Aufgabe, wo stand, dass zwei Schriftsätze mit allen Ausführungen zu machen sind. Gar nicht mal so lange her.
Hab dennoch, weil nicht gekannt, auch ein Gutachten vorher gemacht. War definitiv falsch. Man sollte nur zwei, sehr ausführliche, SS machen und das war so gewollt vom BV. :)
Die Klausur war aber dennoch bestanden, weil wir es alle falsch gemacht hatten :)
Wenn du willst kann ich dir den BV von damals rauskopieren. Dann kannst du ja vergleichen.
Okay, gerade gesehen, es wurden zwei Schriftsätze und zwei Mandatenschreiben gefordert und nur falls nicht umfassend Stellung genommen wird, dann Hilfsgutachten. War das in etwa bei euch auch so? Es war witzigerweise auch ne AW Klausur
06.11.2020, 16:01
Es stand sinngemäß: Der Schriftsatz an das Arbeitsgericht Frankfurt am Main ist zu entwerfen.
Hab dementsprechend kein Gutachten und auch keine Zweckmäßigkeitserwägungen geschrieben. War aber sehr irritierend. Hab sowas bisher nur aus Bayern mitbekommen
Hab dementsprechend kein Gutachten und auch keine Zweckmäßigkeitserwägungen geschrieben. War aber sehr irritierend. Hab sowas bisher nur aus Bayern mitbekommen