10.08.2020, 15:06
(10.08.2020, 14:53)Gast schrieb:(10.08.2020, 14:49)JemandAusNRW schrieb: oh man leute, habe heute schön gekoffert. anklageschrift nicht erstellt und im gutachten einfach den großteil im urteilsstil abgehakt weil einfach gar keine zeit mehr war.Ist aktuell mein Verbesserungsversuch. Das macht es auch nicht besser ? Man kann es leider immer mal verkacken. Abhaken und weitermachen.
das ist so unnormal demotivierend. ich sitze hier den tränen nahe, weil ich weiß dass ich auf jeden fall in den verbesserungsversuch muss, wenn ich nicht sogar durchgefallen bin.
Ich hab das mit dem Handy nicht thematisiert auch wenn man es hätte machen müssen. Man hatte seine geständige Einlassung. Aber klar, man hätte zumindest schreiben müssen, dass es keine Fernwirkung gibt.
Mach dich nicht wahnsinnig! Ich have in meinem ersten Versuch nur das A-Gutachten geschafft und das B-Gutachten nur mit Schlagwörtern gefüllt. Ich habe noch mit 5 Punkten bestanden. Dabei bin ich auch kein Strafrecht Pro!
Man kann nie einschätzen, wie die Klausuren bewertet werden.
10.08.2020, 15:06
Warum 315? Hab wegen 315e nur 315b geprüft
10.08.2020, 15:09
(10.08.2020, 14:57)GPASH schrieb:(10.08.2020, 14:11)Gasticus schrieb: Habt ihr ein BVV bzgl der beschlagnahme angenommen?
Nein. Durchsuchung kein besonderes Formerfordernis und Beschlagnahme zwar schriftlicher Beschluss, aber gerichtliche Bestätigung nach §98 Abs. 2 StPO
Macht die richterliche Bestätigung die Beschlagnahme rechtmäßig, auch wenn noch nicht mal versucht wurde, einen Staatsanwaltschaft oder das Gericht zu erreichen? Da hätte der Polizist mMn ohne Probleme machen können
10.08.2020, 15:10
10.08.2020, 15:12
10.08.2020, 15:15
(10.08.2020, 15:12)NRW 2.0 schrieb:Straßenbahn ja. Aber wie Du schreibst sicherlich nicht die U-Bahn mit eigenen Gleisen. Wahrscheinlich waren die SV GPA/NRW an der Stelle verschieden.(10.08.2020, 15:06)Ich schrieb: Warum 315? Hab wegen 315e nur 315b geprüft
Habe kurz über 315 e nachgedacht, aber dachte nicht, dass die U-Bahn am "Straßenverkehr teilnimmt", wie eine Straßenbahn zum Beispiel. Aber dafür waren die Angaben im Sachverhalt mMn viel zu dürftig
10.08.2020, 15:16
(10.08.2020, 15:06)Ich schrieb: Warum 315? Hab wegen 315e nur 315b geprüft
Im Kommentar stand bei 315 drin, dass der TB erfüllt ist von 315 I Nr.4, wenn man in der Bahn den Nothebel betätigt, aber über 315e war eine Strafbarkeit trotzdem ausgeschlossen, weil 315 nicht gilt, wenn die UBahn in dem Moment überirdischen verlaufen ist, als die Gefahr eintrat...
10.08.2020, 15:18
Hm ja kp, in Düsseldorf fährt die U Bahn auch überirdisch über Straßen. Aber kp, war ne Sekundenentscheidung
10.08.2020, 15:27
10.08.2020, 15:40
Die ganze verfickte Klausur hat null Sinn gemacht. Wie soll man drölftausend Probleme in 5 Stunden bearbeiten ohne dabei wie ein Erstsemestler zu schreiben? Einfach ohne Sinn