14.07.2020, 15:59
Hört sich alles gut an. Frag mich nur, ob auch ein Weg über 8 Abs 3 zumindest vertretbar ist :D habe da wohl zu kompliziert gedacht, war bei mir 4 nicht sicher ob dieser Zug zur Durchführung gehört. Schade. Hatte dann irgendwie trotzdem gut gepasst, weil da stand keine Auswegstrecke kein umdrehen etc.
14.07.2020, 16:01
So habe ich es auch gesehen. Allerdings war bei mir die Videoaufnahme rechtswidrig, sodass ich dahingehend doch Klage erhoben habe mit dem Antrag festzustellen, dass die Videoaufzeichnung rechtswidrig war.
14.07.2020, 16:02
(14.07.2020, 15:49)VerzweifelterJurist schrieb:(14.07.2020, 15:42)Gast schrieb: So ähnlich ging es mir auch. Ich habe auch Klage erhoben, war allerdings etwas irritiert, dass kein Gericht im BV angegeben war, da dachte ich dann, mmmh, ob es wohl auf ein Mandantenschreiben hinauslaufen soll. Aber das kam mir dann auch komisch vor.
Ich glaube da ging es eher darum dass man selber drauf kommt, welches Gericht zuständig ist? Steht ja in der Anlage zum JustizG.
Und das mit dem „will es woanders machen aber nicht mehr in nrw“ war für mich ein Problem der Wiederholungsgefahr, die zu verneinen ist wenn es nicht die selben Beteiligten sind (Polizei NRW).
Aber gut möglich, dass man einfach ne Minusmaßnahme hätten bejahen sollen und ein Mandantenschreiben hätte fertigen sollen.
Dann habe ich wieder zu kompliziert gedacht.
Ging mir genauso, hab mir gedacht, so einfach kann es doch nicht sein... Naja, wir haben ja auch die wesentlichen Punkte abgeklappert, sind halt nur am Ende falsch abgebogen.
14.07.2020, 16:05
Ohweia, ich hab die Gefahr abgelehnt. Und dann aus anwaltlicher Vorsicht weiter geprüft und gesagt dass ansonsten auf RF Seite alles in Ordnung ist
14.07.2020, 16:08
Ich bin einfach zu dumm für Jura.
Der Durchgang war gemacht für mich und trotzdem habe ich nichts hinbekommen. Dann kann man mir auch nicht helfen.
Der Durchgang war gemacht für mich und trotzdem habe ich nichts hinbekommen. Dann kann man mir auch nicht helfen.
14.07.2020, 16:12
(14.07.2020, 16:08)VerzweifelterJurist schrieb: Ich bin einfach zu dumm für Jura.
Der Durchgang war gemacht für mich und trotzdem habe ich nichts hinbekommen. Dann kann man mir auch nicht helfen.
Ach so ein Quatsch, du hast immer gute Lösungen präsentiert finde ich. Und ganz ehrlich, diese Klausur von heute, das ist so eine, da denkt jeder, er hat es gerockt, wenn er das mit der Minusmaßnahme wusste, also gefühlt jeder. Mit so ner Klausur macht man aber üblicherweise keine Punkte. Und wenn man es nicht wusste, mein Gott, man hat keinen Kommentar. Sofern man sonst alles geprüft hat, was im Sachverhalt angelegt war ist doch alles gut.
14.07.2020, 16:15
(14.07.2020, 16:12)Gast schrieb:(14.07.2020, 16:08)VerzweifelterJurist schrieb: Ich bin einfach zu dumm für Jura.
Der Durchgang war gemacht für mich und trotzdem habe ich nichts hinbekommen. Dann kann man mir auch nicht helfen.
Ach so ein Quatsch, du hast immer gute Lösungen präsentiert finde ich. Und ganz ehrlich, diese Klausur von heute, das ist so eine, da denkt jeder, er hat es gerockt, wenn er das mit der Minusmaßnahme wusste, also gefühlt jeder. Mit so ner Klausur macht man aber üblicherweise keine Punkte. Und wenn man es nicht wusste, mein Gott, man hat keinen Kommentar. Sofern man sonst alles geprüft hat, was im Sachverhalt angelegt war ist doch alles gut.
Danke für deinen Zuspruch :shy:
14.07.2020, 16:22
(14.07.2020, 16:08)VerzweifelterJurist schrieb: Ich bin einfach zu dumm für Jura.
Der Durchgang war gemacht für mich und trotzdem habe ich nichts hinbekommen. Dann kann man mir auch nicht helfen.
Du hast es geschafft und die Klausuren hinter dich gebracht! Feier dich daher nun dafür und mach dir nicht zu viele Gedanken. Es lässt sich nicht mehr ändern und daher genieße nun deine Freiheit!
14.07.2020, 17:00
Toll die Klausur war mir offensichtlich zu leicht muss natürlich nen falschen Umweg einbauen :D da stellt sich nur die Frage wie bewertet man es dann? Hoffe auf 6 Punkte
14.07.2020, 17:07
(14.07.2020, 15:59)NDS Verbesserer schrieb: Hört sich alles gut an. Frag mich nur, ob auch ein Weg über 8 Abs 3 zumindest vertretbar ist :D habe da wohl zu kompliziert gedacht, war bei mir 4 nicht sicher ob dieser Zug zur Durchführung gehört. Schade. Hatte dann irgendwie trotzdem gut gepasst, weil da stand keine Auswegstrecke kein umdrehen etc.
Hab die FFK und FK bzgl unmittelbaren Zwang angenommen. FFK Interesse: Wiederholung/schwerer Grundrechtseingriff und Art. 19 IV GG bei typischerweise kurzzeitig erledigten VA
Ich hab es auf 8 I, III nversg gestützt. Versammlung diskutiert. Hab die Gefahr bei den anderen gesehen. iv hab ich gesehen, aber gedacht die war ja angemeldet etc. deshalb war das zwar merkwürdig aber in Ordnung.
Bei der Gefahr dann auch auf körperliche Unversehrtheit der M abgestellt.
Hab noch diskutiert ob das durchbrechen der Gegendemo noch mit in die Prognose gehört, weil es eine andere Versammlung ist.
Voraussetzungen III (+), keine Möglichkeit zu wenden, die Leute stiegen schon aus/ aggressive Stimmung
RF: (P) Beschränkung oder faktische Auflösung? Ort grds. mitgeschützt. Aber wie wichtig ist der Ort? Gehört er als Symbol zum Versammlungszweck dazu? (-) bei nur Verhinderung und Leute noch am Rand;
Hier: Widerspruch der M im Termin (Verhinderung) und Schreiben an Pol (Symbol iwas), Wahrheitspflicht nach 173 vwgo, 138 ZPO; Aktenlage eher auf Verhinderung (Demo lief noch, früher gegangen, um nachhause zu gehen). Also Gericht wird das als Schutzbehauptung werten.
VHMK (+) kein milderes Mittel, wenden nicht möglich, zufuß weiter gehen nicht gleich geeignet, angemessen (+) beide Art 8GG trotz Einstufung des Verfassungsschutzes plus Art 2 GG
Unmittelbarer Zwang auf 10 II Nr.2 NVersg.
Eigentlich ist der Typ neben M die ‚störung‘; aber erforderlich um ihn da rauszuholen, dass man die Leute trennt.also auch ggü M
RF: ermessen vhmk: insb angemessen:
Keine Verletzung/ keine 20 sek.
Mandanten schreiben + Schreiben an Polizei zurückschicken des Verwaltungsaktes.
Da kommen natürlich die ganzen Standard Sachen dazu, ab wann sitzblockade gewalttätig ist und sowas.. hab es aus Bequemlichkeit raus gelassen :D