09.07.2020, 21:52
Ist doch klar. Wie ec karte.
09.07.2020, 21:54
(09.07.2020, 21:50)VerzweifelterJurist schrieb: Ich gehe stark davon aus, dass beides vertretbar ist, je nachdem wie man eben argumentiert.
Hast du dann nur den § 242 StGB angeklagt?
Ich hatte leider einen brutalen Aussetzer und hab - ohne zu diskutieren - bei den beiden eine Bande angenommen, sodass ich wegen §§ 242 I, 244 I Nr. 2, III StGB angeklagt habe. Kein Plan, was da los war. Aber das war in der Tat das einzige Delikt in der Anklage nachher.
09.07.2020, 22:00
@Poster über mir:
„Das wiederum hängt davon ab, was zum Prüfungskanon des Automaten gehört.“
Das dachte ich früher auch, aber dem ist nicht so, denn wenn der gedachte Mensch nur genau das(!) prüft, was der Automat prüft, dann wäre es nie täuschungsäquivalent und es gäbe gar keinen Computerbetrug.
Wenn der Prüfungskanon exakt identisch ist, würde der Mitarbeiter nur über die gleichen Merkmale nachdenken, die der Computer verwertet hat. Diese waren ja offensichtlich ausreichend für den Verarbeitungsvorgang.
Siehe wieder EC-Karten-Fälle: Wenn man mit einer gestohlenen EC-Karte samt Pin Geld abhebt, prüft der Automat auch nur, ob die Pin richtig ist.
Wenn der gedachte Mitarbeiter es gleich täte - also nur die Pin überprüfte und sich keine Gedanken um die Berechtigung machte - müsste man den Computerbetrug in diesen Fällen ablehnen. Das tut die Rspr. aber gerade nicht.
Aber ich gebe zu, dass mE die Rspr. letztlich nicht viel mit der von dir richtig zitierten dogmatischen Begründung zu tun hat.
Der gedachte Mitarbeiter muss sich aber notwendigerweise auch ein Plus vorstellen können, weil es sonst logisch gesehen nie eine unbefugte Verwendung geben könnte.
Man muss mE darauf abstellen, ob sich ein Mitarbeiter über die Befugnis Gedanken machen würde.
„Das wiederum hängt davon ab, was zum Prüfungskanon des Automaten gehört.“
Das dachte ich früher auch, aber dem ist nicht so, denn wenn der gedachte Mensch nur genau das(!) prüft, was der Automat prüft, dann wäre es nie täuschungsäquivalent und es gäbe gar keinen Computerbetrug.
Wenn der Prüfungskanon exakt identisch ist, würde der Mitarbeiter nur über die gleichen Merkmale nachdenken, die der Computer verwertet hat. Diese waren ja offensichtlich ausreichend für den Verarbeitungsvorgang.
Siehe wieder EC-Karten-Fälle: Wenn man mit einer gestohlenen EC-Karte samt Pin Geld abhebt, prüft der Automat auch nur, ob die Pin richtig ist.
Wenn der gedachte Mitarbeiter es gleich täte - also nur die Pin überprüfte und sich keine Gedanken um die Berechtigung machte - müsste man den Computerbetrug in diesen Fällen ablehnen. Das tut die Rspr. aber gerade nicht.
Aber ich gebe zu, dass mE die Rspr. letztlich nicht viel mit der von dir richtig zitierten dogmatischen Begründung zu tun hat.
Der gedachte Mitarbeiter muss sich aber notwendigerweise auch ein Plus vorstellen können, weil es sonst logisch gesehen nie eine unbefugte Verwendung geben könnte.
Man muss mE darauf abstellen, ob sich ein Mitarbeiter über die Befugnis Gedanken machen würde.
09.07.2020, 22:05
vielen Dank an den Verzweifelten für das Posten der Lösung! Stark von dir. Finde das meiste auch vertretbar. Nur das Schöffengericht finde ich hart. 2+X Jahre in den Bau wegen 10€ ? ??
09.07.2020, 22:08
(09.07.2020, 22:05)nrw3 schrieb: vielen Dank an den Verzweifelten für das Posten der Lösung! Stark von dir. Finde das meiste auch vertretbar. Nur das Schöffengericht finde ich hart. 2+X Jahre in den Bau wegen 10€ ? ??
Jaa, das fand ich ehrlich gesagt auch. Hätte ich auch niemals gemacht, wenn er nicht schon 10 BZR Eintragungen wegen Vermögensdelikte hatte und schon Freiheitsstrafen abgesessen hatte.
Muss aber auch zugeben, dass ich die Anklage, Verfügung und B-Gutachten quasi als erstes geschrieben habe mit entsprechenden Lücken für spätere Ergänzungen und mich da schnell für ein Gericht entscheiden wollte, um loszuschreiben und die Anträge zu stellen.
Hoffe Schöffengericht ist mit meiner Begründung der Vorstrafen und der fehlenden Einlassung nicht völlig unvertretbar. Habe dazu 242 und 263a in Tatmehrheit angenommen, sodass ne Gesamtstrafe zu bilden gewesen wäre.
Naja, wird schon nicht zum Durchfallen führen.
09.07.2020, 22:09
(09.07.2020, 22:00)GastNRWxy schrieb: @Poster über mir:
„Das wiederum hängt davon ab, was zum Prüfungskanon des Automaten gehört.“
Das dachte ich früher auch, aber dem ist nicht so, denn wenn der gedachte Mensch nur genau das(!) prüft, was der Automat prüft, dann wäre es nie täuschungsäquivalent und es gäbe gar keinen Computerbetrug.
Wenn der Prüfungskanon exakt identisch ist, würde der Mitarbeiter nur über die gleichen Merkmale nachdenken, die der Computer verwertet hat. Diese waren ja offensichtlich ausreichend für den Verarbeitungsvorgang.
Siehe wieder EC-Karten-Fälle: Wenn man mit einer gestohlenen EC-Karte samt Pin Geld abhebt, prüft der Automat auch nur, ob die Pin richtig ist.
Wenn der gedachte Mitarbeiter es gleich täte - also nur die Pin überprüfte und sich keine Gedanken um die Berechtigung machte - müsste man den Computerbetrug in diesen Fällen ablehnen. Das tut die Rspr. aber gerade nicht.
Aber ich gebe zu, dass mE die Rspr. letztlich nicht viel mit der von dir richtig zitierten dogmatischen Begründung zu tun hat.
Der gedachte Mitarbeiter muss sich aber notwendigerweise auch ein Plus vorstellen können, weil es sonst logisch gesehen nie eine unbefugte Verwendung geben könnte.
Man muss mE darauf abstellen, ob sich ein Mitarbeiter über die Befugnis Gedanken machen würde.
Ja, so langsam dämmert mir, dass ich da schon seit Längerem einem Denkfehler aufgesessen bin. Was mich in meinem Denken heute aber bestärkt hat, war folgende Passage im Fischer, § 263a, Rn. 11: "hierbei wird 'Irrtumsäquivalenz' durch ein quasi sachgedankliches Mitbewusstsein der Maschine ersetzt, wenn sich im Programm Ansätze zu einer Kontrolle finden." Und gerade die gab es ja nicht. Ah, well..
09.07.2020, 23:08
Meint ihr, morgen kommt ein strafurteil in nrw? Soll ja bisher immer spätestens das erste mal im laufe eines jahres im juli drangekommen sein. Und bisher kam es nicht dran.
Wäre ne katastrophe.
Wäre ne katastrophe.
09.07.2020, 23:09
09.07.2020, 23:10
(09.07.2020, 23:09)VerzweifelterJurist schrieb:(09.07.2020, 23:08)NRWlisl schrieb: Meint ihr, morgen kommt ein strafurteil in nrw? Soll ja bisher immer spätestens das erste mal im laufe eines jahres im juli drangekommen sein. Und bisher kam es nicht dran.
Wäre ne katastrophe.
Davon gehen wir hier glaube ich alle aus.
Aber nicht alle sind deswegen verzweifelt :D
09.07.2020, 23:15
(09.07.2020, 23:10)Gast schrieb:(09.07.2020, 23:09)VerzweifelterJurist schrieb:(09.07.2020, 23:08)NRWlisl schrieb: Meint ihr, morgen kommt ein strafurteil in nrw? Soll ja bisher immer spätestens das erste mal im laufe eines jahres im juli drangekommen sein. Und bisher kam es nicht dran.
Wäre ne katastrophe.
Davon gehen wir hier glaube ich alle aus.
Aber nicht alle sind deswegen verzweifelt :D
Ich bin mir noch nicht sicher ob ich Revision oder Urteil besser fände :D.
Revision kann man schnell mal zig einfach übersehen, beim Urteil kommt’s sehr aufs materiell StrafR dran. Bei drei Angeklagten und zig Delikten, am besten noch Mord und Anstiftung und Raub - da weiß ich nicht ob ich dazu ein Urteil schreiben will :D.
Naja, Hauptsache schnell vorbei und irgendwie Punkte zusammenfischen.