08.07.2020, 15:26
(08.07.2020, 15:05)NRWs schrieb: wie seid ihr mit der Prozessführungsbefugnis umgegangen? Es wurde ja gerügt, dass nicht die unbekannten Erben, sondern die Nachlasspflegerin selbst Klägerin hätte sein müssen?
Ich habe dazu aus Zeitgründen leider nur einen Satz geschrieben, nämlich dass die Nachlasspflegerin die gesetzliche Vertreterin der unbekannten Erben ist und damit zur Führung des Rechtsstreits in deren Namen berechtigt ist, nicht aber selbst Partei ist und "unbekannte Erben" im Widerspruch zu § 253 II Nr. 1 ZPO ausnahmsweise zulässig ist. Hatte überlegt dass das ja wie bei einem Minderjährigen ist, der selbst Partei ist und verklagt wird / Kläger ist, aber durch die Eltern vertreten wird.
Das scheint auch die hM zu sein, wonach ein Nachlasspfleger keine Stellung wie eine Partei kraft Amtes hat und daher nicht selbst Partei ist.
Dazu zB. https://openjur.de/u/2175177.html; Rn. 32 ff.
08.07.2020, 15:57
danke! Im Palandt stand bei §1960, dass beides ginge, soweit ich mich erinnere. Wusste auch nicht den Prüfungsstandort, denn wenn bloße Vertretung falsch gewesen wäre, wären ja ebenso die Entscheidungen des LGs und des OLGs falsch und damit fehlten von Amts wegen zu prüfende Verfahrensvoraussetzungen. Naja...
08.07.2020, 16:07
(08.07.2020, 15:57)NRWs schrieb: danke! Im Palandt stand bei §1960, dass beides ginge, soweit ich mich erinnere. Wusste auch nicht den Prüfungsstandort, denn wenn bloße Vertretung falsch gewesen wäre, wären ja ebenso die Entscheidungen des LGs und des OLGs falsch und damit fehlten von Amts wegen zu prüfende Verfahrensvoraussetzungen. Naja...
Ich habe es auch unter "von Amts wegen zu prüfende VVS geprüft", war mir aber gar nicht sicher, ob es da hingehört. Fand es unter "Sachrüge" aber auch falsch, daher hab ichs unter den Verfahrensvoraussetzungen geprüft. Im Putzo stand auch, dass das Revisionsgericht die Prozessvoraussetzung von Amts wegen prüft.
Aber wie gesagt, nur ein Satz, das hätte man auf jeden Fall besser machen können. Ich lese jetzt schon "iE vertrebar, Argument?? Gesetzliche Anknüpfung??!".
08.07.2020, 16:09
Habe viel mehr Angst vor Strafrecht morgen und übermorgen, bin so eine Strafechtsniete. Erkenne nicht mal nen einfachen Diebstahl, den jedes Kleinkind erkennen würde. Naja. Hoffen wir das beste.
08.07.2020, 17:30
(08.07.2020, 16:09)VerzweifelterJurist schrieb: Habe viel mehr Angst vor Strafrecht morgen und übermorgen, bin so eine Strafechtsniete. Erkenne nicht mal nen einfachen Diebstahl, den jedes Kleinkind erkennen würde. Naja. Hoffen wir das beste.
Augen zu und durch. Du wirst das schon schaffen!, konzentriere dich auf das was du kannst :-) viel Glück
08.07.2020, 18:15
08.07.2020, 19:10
09.07.2020, 14:20
In Hessen lief materiellrechtlich der Pfandflasche Fall und Tötungsdelikte und KV Delikte
09.07.2020, 14:27
09.07.2020, 14:48
In NRW materiell-rechtlich nur Pfandflaschen.