02.07.2020, 17:56
Ich wünschte ich hätte das alles so sauber aufgeschrieben wie das LG.
In meiner Lösung spreche ich zwar viel aus dem SV an, habe aber etliche Unsauberkeiten (§ 100 bei der Kostenentscheidung vergessen) und schlicht Fehler, die mir in der Eile passiert sind (Zuständigkeit aus 12, 13 anstatt aus 24).
Mir tun die Korrektoren leid und ich ärgere mich, dass mir so dumme Fehler passiert sind, die mir im KK NIE passiert sind.
Aber egal, kann man nicht mehr ändern, morgen neuer Versuch.
In meiner Lösung spreche ich zwar viel aus dem SV an, habe aber etliche Unsauberkeiten (§ 100 bei der Kostenentscheidung vergessen) und schlicht Fehler, die mir in der Eile passiert sind (Zuständigkeit aus 12, 13 anstatt aus 24).
Mir tun die Korrektoren leid und ich ärgere mich, dass mir so dumme Fehler passiert sind, die mir im KK NIE passiert sind.
Aber egal, kann man nicht mehr ändern, morgen neuer Versuch.
02.07.2020, 18:01
(02.07.2020, 17:56)VerzweifelterJurist schrieb: Ich wünschte ich hätte das alles so sauber aufgeschrieben wie das LG.
In meiner Lösung spreche ich zwar viel aus dem SV an, habe aber etliche Unsauberkeiten (§ 100 bei der Kostenentscheidung vergessen) und schlicht Fehler, die mir in der Eile passiert sind (Zuständigkeit aus 12, 13 anstatt aus 24).
Mir tun die Korrektoren leid und ich ärgere mich, dass mir so dumme Fehler passiert sind, die mir im KK NIE passiert sind.
Aber egal, kann man nicht mehr ändern, morgen neuer Versuch.
Alles nicht kriegsentscheidend! Kopf hoch!
02.07.2020, 19:32
Ist es sehr schlimm wenn man berechtigte GoA abgelehnt hat aber einen AS über 823 I (VSP) angenommen hat. Bin so durcheinander gekommen wegen der Klageänderung, dass ich nicht mehr zu § 823 II iVm 1004 kam bzgl diesen total vergessen hab
02.07.2020, 20:00
(02.07.2020, 17:56)VerzweifelterJurist schrieb: Ich wünschte ich hätte das alles so sauber aufgeschrieben wie das LG.Macht nicht den Fehler und schaut Euch direkt nach den Klausuren hier im Forum alle mgl Lösungsansätze an. Ihr macht euch nur verrückt und es deprimiert. Daher Kopf hoch u konzentriert euch auf die nächsten Klausuren.
In meiner Lösung spreche ich zwar viel aus dem SV an, habe aber etliche Unsauberkeiten (§ 100 bei der Kostenentscheidung vergessen) und schlicht Fehler, die mir in der Eile passiert sind (Zuständigkeit aus 12, 13 anstatt aus 24).
Mir tun die Korrektoren leid und ich ärgere mich, dass mir so dumme Fehler passiert sind, die mir im KK NIE passiert sind.
Aber egal, kann man nicht mehr ändern, morgen euer Versuch.
Viel Erfolg und bleibt stark!!
02.07.2020, 20:06
(02.07.2020, 20:00)Nrw 123 schrieb:(02.07.2020, 17:56)VerzweifelterJurist schrieb: Ich wünschte ich hätte das alles so sauber aufgeschrieben wie das LG.Macht nicht den Fehler und schaut Euch direkt nach den Klausuren hier im Forum alle mgl Lösungsansätze an. Ihr macht euch nur verrückt und es deprimiert. Daher Kopf hoch u konzentriert euch auf die nächsten Klausuren.
In meiner Lösung spreche ich zwar viel aus dem SV an, habe aber etliche Unsauberkeiten (§ 100 bei der Kostenentscheidung vergessen) und schlicht Fehler, die mir in der Eile passiert sind (Zuständigkeit aus 12, 13 anstatt aus 24).
Mir tun die Korrektoren leid und ich ärgere mich, dass mir so dumme Fehler passiert sind, die mir im KK NIE passiert sind.
Aber egal, kann man nicht mehr ändern, morgen euer Versuch.
Viel Erfolg und bleibt stark!!
So isses!
Konzentration für heute: Achtet auf die Obersätze, in der RA-Klausur saubere Darstellung des MdtBegehrens, ASGL prüfen und nicht rumschwafeln (anders nur in Kautelarlausur..), SV einbinden und nicht freischwebende Ausführungen machen, Argumentation pro Mandant, Energie geht auch in Zweckmäßigkeit (denkt an die diversen Eselsbrücken, mit denen man sich hier die Prüfungspunkte gut merken kann), werdet mit dem praktischen Teil fertig, vollstreckungsfähige Anträge, Vollstreckungsschutzantrag nicht vergessen, VU-Antrag nicht vergessen. Vertraut auf euer Judiz, denkt an die WURST aus dem BGB-Webinar, wenn ihr nicht mehr weiterwisst. Die Begründungen zählen, nicht das Ergebnis!
Viel Erfolg heute!
03.07.2020, 13:53
Heute war’s wieder ne Kaiser Jackpot Klausur
03.07.2020, 13:59
03.07.2020, 14:05
NRW.
Mietrecht aus Klägersicht, der außerordentlich gekündigt hat wegen Mietrückständen (Gewerbemiete). Mieter bestreitet Zugang der Kündigung, erklärt Aufrechnung, sagt er durfte mindern usw.
Kläger will Räumung und restlichen Mietzins wegen ungerechtfertigter Minderung.
Die Mietsache hatte Schädlingsbefall was auch nicht bestritten wurde. Mieter wollte dagegen chemisch aber auch biologisch mit Wespen vorgehen. Anlage zu diesen Wespen was die machen und was nicht. Mieter hat gesagt das will er nicht und den Fachmann nicht ins Haus gelassen, deswegen konnte Mangel nicht beseitigt werden.
Aufrechnung ua mit Ansprüchen wegen kaputter Heizung, wobei Mangel bekannt war und Reparatur durch den Mieter selbst vorgenommen wurde (Kaiser RA Klausur).
Mietrecht aus Klägersicht, der außerordentlich gekündigt hat wegen Mietrückständen (Gewerbemiete). Mieter bestreitet Zugang der Kündigung, erklärt Aufrechnung, sagt er durfte mindern usw.
Kläger will Räumung und restlichen Mietzins wegen ungerechtfertigter Minderung.
Die Mietsache hatte Schädlingsbefall was auch nicht bestritten wurde. Mieter wollte dagegen chemisch aber auch biologisch mit Wespen vorgehen. Anlage zu diesen Wespen was die machen und was nicht. Mieter hat gesagt das will er nicht und den Fachmann nicht ins Haus gelassen, deswegen konnte Mangel nicht beseitigt werden.
Aufrechnung ua mit Ansprüchen wegen kaputter Heizung, wobei Mangel bekannt war und Reparatur durch den Mieter selbst vorgenommen wurde (Kaiser RA Klausur).
03.07.2020, 15:25
In Hessen lief der gleiche Fall aus einer anderen Perspektive: der Eigentümer hatte mit dem Mandanten einen Vertrag zur Beseitigung des Schädlingbefalls geschlossen, das dauerte ihm aber zu lange..., sodass er einen anderen mit der Arbeit beauftragte und nun Rückzahlung des gezahlten Betrages verlangte
Alle möglichen Schriftsätze, schreiben etc. waren zu entwerfen und eine Vertragsklausel bezüglich eines Haftungsausschlusses war noch zusätzlich verlangt.
Alle möglichen Schriftsätze, schreiben etc. waren zu entwerfen und eine Vertragsklausel bezüglich eines Haftungsausschlusses war noch zusätzlich verlangt.
03.07.2020, 15:48
(03.07.2020, 15:25)Gast schrieb: In Hessen lief der gleiche Fall aus einer anderen Perspektive: der Eigentümer hatte mit dem Mandanten einen Vertrag zur Beseitigung des Schädlingbefalls geschlossen, das dauerte ihm aber zu lange..., sodass er einen anderen mit der Arbeit beauftragte und nun Rückzahlung des gezahlten Betrages verlangte
Alle möglichen Schriftsätze, schreiben etc. waren zu entwerfen und eine Vertragsklausel bezüglich eines Haftungsausschlusses war noch zusätzlich verlangt.
Lief in nds auch