15.04.2020, 12:08
Würde jemand Erfahrungen aus erster/ zweiter Hand teilen:
Wenn man als Proberichter in Teilzeit arbeitet,
- hat man dann eine geringere Vorgabe an Erledigungszahlen?
-kann man wirklich weniger arbeiten oder arbeitet man dann tatsächlich mehr und bekommt nur weniger Geld? Lässt sich weniger Arbeiten tatsächlich durchsetzen?
-sofern man zur Staatsanwaltschaft zugewiesen wird, kann man seine Zeit frei einteilen, also z.B. 3 Tage voll kommen oder muss man dann jeden Tag 4 Stunden kommen? Ist die Wahrscheinlichkeit an die Staatsanwaltschaft zugewiesen zu werden erhöht?
-wird man eher oder eher nicht an Gerichte, die i.d.R. als Kammern entscheiden, zugewiesen? Bsp. nicht ans Verwaltungsgericht, sondern eher an ein Amtsgericht, weil dort keine Anwesenheit für Kollegialentscheidungen gewährleistet werden muss?
-wer entscheidet in Berlin über die Zuweisungen?
-kann einem das, wenn es um die Ernennung auf Lebenszeit geht, entgegenstehen?
Herzlichen Dank für eure Erfahrungen
Wenn man als Proberichter in Teilzeit arbeitet,
- hat man dann eine geringere Vorgabe an Erledigungszahlen?
-kann man wirklich weniger arbeiten oder arbeitet man dann tatsächlich mehr und bekommt nur weniger Geld? Lässt sich weniger Arbeiten tatsächlich durchsetzen?
-sofern man zur Staatsanwaltschaft zugewiesen wird, kann man seine Zeit frei einteilen, also z.B. 3 Tage voll kommen oder muss man dann jeden Tag 4 Stunden kommen? Ist die Wahrscheinlichkeit an die Staatsanwaltschaft zugewiesen zu werden erhöht?
-wird man eher oder eher nicht an Gerichte, die i.d.R. als Kammern entscheiden, zugewiesen? Bsp. nicht ans Verwaltungsgericht, sondern eher an ein Amtsgericht, weil dort keine Anwesenheit für Kollegialentscheidungen gewährleistet werden muss?
-wer entscheidet in Berlin über die Zuweisungen?
-kann einem das, wenn es um die Ernennung auf Lebenszeit geht, entgegenstehen?
Herzlichen Dank für eure Erfahrungen
15.04.2020, 12:53
Das wäre ja ne geile Teilzeit, bei der man zwar sowieso keine Zeiterfassung hat, aber das gleiche arbeiten muss ;)
15.04.2020, 13:01
Du bekommst dann weniger Akten zugeteilt. Das hängt mit einem Verteilungsschlüssel zusammen. Du bekommst dann eine dementsprechend niedrigere Besoldung.
Für die Lebenszeiternennung dürfte das - jedenfalls offiziell- keine Rolle spielen. Es geht dort nur darum, ob du für den Staatsdienst geeignet bist und dies kann man auch bei einer Teilzeitstelle unter Beweis stellen
Für die Lebenszeiternennung dürfte das - jedenfalls offiziell- keine Rolle spielen. Es geht dort nur darum, ob du für den Staatsdienst geeignet bist und dies kann man auch bei einer Teilzeitstelle unter Beweis stellen
15.04.2020, 17:13
(15.04.2020, 12:08)Gast schrieb: Würde jemand Erfahrungen aus erster/ zweiter Hand teilen:
Wenn man als Proberichter in Teilzeit arbeitet,
- hat man dann eine geringere Vorgabe an Erledigungszahlen?
-kann man wirklich weniger arbeiten oder arbeitet man dann tatsächlich mehr und bekommt nur weniger Geld? Lässt sich weniger Arbeiten tatsächlich durchsetzen?
-sofern man zur Staatsanwaltschaft zugewiesen wird, kann man seine Zeit frei einteilen, also z.B. 3 Tage voll kommen oder muss man dann jeden Tag 4 Stunden kommen? Ist die Wahrscheinlichkeit an die Staatsanwaltschaft zugewiesen zu werden erhöht?
-wird man eher oder eher nicht an Gerichte, die i.d.R. als Kammern entscheiden, zugewiesen? Bsp. nicht ans Verwaltungsgericht, sondern eher an ein Amtsgericht, weil dort keine Anwesenheit für Kollegialentscheidungen gewährleistet werden muss?
-wer entscheidet in Berlin über die Zuweisungen?
-kann einem das, wenn es um die Ernennung auf Lebenszeit geht, entgegenstehen?
Herzlichen Dank für eure Erfahrungen
Welche Tz-Quote strebst zu an? 80 Prozent und 60 Prozent machen ggf. einen Unterschied...
15.04.2020, 17:15
Verwaltungsgericht? Wtf. Vielleicht man wird man ja auch einem englischen Gericht zugewiesen! ?
15.04.2020, 17:25
(15.04.2020, 17:13)Auch Bln schrieb:Ich habe mich noch nicht festgelegt. Daher meine Frage vorab.(15.04.2020, 12:08)Gast schrieb: Würde jemand Erfahrungen aus erster/ zweiter Hand teilen:
Wenn man als Proberichter in Teilzeit arbeitet,
- hat man dann eine geringere Vorgabe an Erledigungszahlen?
-kann man wirklich weniger arbeiten oder arbeitet man dann tatsächlich mehr und bekommt nur weniger Geld? Lässt sich weniger Arbeiten tatsächlich durchsetzen?
-sofern man zur Staatsanwaltschaft zugewiesen wird, kann man seine Zeit frei einteilen, also z.B. 3 Tage voll kommen oder muss man dann jeden Tag 4 Stunden kommen? Ist die Wahrscheinlichkeit an die Staatsanwaltschaft zugewiesen zu werden erhöht?
-wird man eher oder eher nicht an Gerichte, die i.d.R. als Kammern entscheiden, zugewiesen? Bsp. nicht ans Verwaltungsgericht, sondern eher an ein Amtsgericht, weil dort keine Anwesenheit für Kollegialentscheidungen gewährleistet werden muss?
-wer entscheidet in Berlin über die Zuweisungen?
-kann einem das, wenn es um die Ernennung auf Lebenszeit geht, entgegenstehen?
Herzlichen Dank für eure Erfahrungen
Welche Tz-Quote strebst zu an? 80 Prozent und 60 Prozent machen ggf. einen Unterschied...
Welche Unterschiede hätte es denn in Bezug auf meine Punkte?
80 Prozent würde wahrscheinlich noch halbwegs einer vollen ähneln!?
15.04.2020, 17:27
(15.04.2020, 13:01)Bruni schrieb: Du bekommst dann weniger Akten zugeteilt. Das hängt mit einem Verteilungsschlüssel zusammen. Du bekommst dann eine dementsprechend niedrigere Besoldung.Werden die Erledigungszahlen für die Bewertung dann prozentual zu den mir zugeteilten Verfahren berechnet oder stehen da absolute Zahlen?
Für die Lebenszeiternennung dürfte das - jedenfalls offiziell- keine Rolle spielen. Es geht dort nur darum, ob du für den Staatsdienst geeignet bist und dies kann man auch bei einer Teilzeitstelle unter Beweis stellen
15.04.2020, 18:40
(15.04.2020, 17:25)Gast schrieb:(15.04.2020, 17:13)Auch Bln schrieb:Ich habe mich noch nicht festgelegt. Daher meine Frage vorab.(15.04.2020, 12:08)Gast schrieb: Würde jemand Erfahrungen aus erster/ zweiter Hand teilen:
Wenn man als Proberichter in Teilzeit arbeitet,
- hat man dann eine geringere Vorgabe an Erledigungszahlen?
-kann man wirklich weniger arbeiten oder arbeitet man dann tatsächlich mehr und bekommt nur weniger Geld? Lässt sich weniger Arbeiten tatsächlich durchsetzen?
-sofern man zur Staatsanwaltschaft zugewiesen wird, kann man seine Zeit frei einteilen, also z.B. 3 Tage voll kommen oder muss man dann jeden Tag 4 Stunden kommen? Ist die Wahrscheinlichkeit an die Staatsanwaltschaft zugewiesen zu werden erhöht?
-wird man eher oder eher nicht an Gerichte, die i.d.R. als Kammern entscheiden, zugewiesen? Bsp. nicht ans Verwaltungsgericht, sondern eher an ein Amtsgericht, weil dort keine Anwesenheit für Kollegialentscheidungen gewährleistet werden muss?
-wer entscheidet in Berlin über die Zuweisungen?
-kann einem das, wenn es um die Ernennung auf Lebenszeit geht, entgegenstehen?
Herzlichen Dank für eure Erfahrungen
Welche Tz-Quote strebst zu an? 80 Prozent und 60 Prozent machen ggf. einen Unterschied...
Welche Unterschiede hätte es denn in Bezug auf meine Punkte?
80 Prozent würde wahrscheinlich noch halbwegs einer vollen ähneln!?
80 Prozent und 60 Prozent sind recht verbreitete Tz-Quoten, auch unter Assessoren. Ein Nachteil darf Dir daraus nicht erwachsen und die Präsidien handeln bei der Zuteilung sehr professionell.
Das Berliner Ri Gesetz sieht regelhaft Tz-Quoten bis zu 50 Prozent vor, darunter mMn aber nur im Einzelfall.
Relevant werden Quoten für Gerichte und den Assessor u.a. wegen der Verfügbarkeit und den Umfang von Bereitschaftsdiensten und Vertretereinsätzen und z.B. für
Kollegialorgane wegen der Anzahl der verfügbaren (vollen) Sitzungstage.
Das ist im ZivilR nicht unbedingt ein Problem, bei einer großen SK wegen des Beschleunigungsgrundsatzes ggf. schon...
Bei der StA starten Assessoren mit einem reduzierten Dezernat (50 Prozent?) - so dass ich mir vorstellen kann, dass eine Einarbeitung bei sehr geringer Tz-Quote sehr fordernd sein kann (einfach weil der Wiederholungseffekt fehlt, wenn man zu wenige Akten bearbeitet).
Auch gibt es in allen Bereichen Kammern, bei denen wegen intensiver Zwischenberatungen eher Präsens verlangt wird, und welche, bei denen der VRi eher geringeren Wert darauf legt.
Gibt es ein juristisches Steckenpferd? Dann lohnt ggf. dort ein gezielter Blick in die Geschäftsverteilungspläne.
16.04.2020, 08:47
(15.04.2020, 18:40)Auch Bln schrieb:(15.04.2020, 17:25)Gast schrieb:(15.04.2020, 17:13)Auch Bln schrieb:Ich habe mich noch nicht festgelegt. Daher meine Frage vorab.(15.04.2020, 12:08)Gast schrieb: Würde jemand Erfahrungen aus erster/ zweiter Hand teilen:
Wenn man als Proberichter in Teilzeit arbeitet,
- hat man dann eine geringere Vorgabe an Erledigungszahlen?
-kann man wirklich weniger arbeiten oder arbeitet man dann tatsächlich mehr und bekommt nur weniger Geld? Lässt sich weniger Arbeiten tatsächlich durchsetzen?
-sofern man zur Staatsanwaltschaft zugewiesen wird, kann man seine Zeit frei einteilen, also z.B. 3 Tage voll kommen oder muss man dann jeden Tag 4 Stunden kommen? Ist die Wahrscheinlichkeit an die Staatsanwaltschaft zugewiesen zu werden erhöht?
-wird man eher oder eher nicht an Gerichte, die i.d.R. als Kammern entscheiden, zugewiesen? Bsp. nicht ans Verwaltungsgericht, sondern eher an ein Amtsgericht, weil dort keine Anwesenheit für Kollegialentscheidungen gewährleistet werden muss?
-wer entscheidet in Berlin über die Zuweisungen?
-kann einem das, wenn es um die Ernennung auf Lebenszeit geht, entgegenstehen?
Herzlichen Dank für eure Erfahrungen
Welche Tz-Quote strebst zu an? 80 Prozent und 60 Prozent machen ggf. einen Unterschied...
Welche Unterschiede hätte es denn in Bezug auf meine Punkte?
80 Prozent würde wahrscheinlich noch halbwegs einer vollen ähneln!?
80 Prozent und 60 Prozent sind recht verbreitete Tz-Quoten, auch unter Assessoren. Ein Nachteil darf Dir daraus nicht erwachsen und die Präsidien handeln bei der Zuteilung sehr professionell.
Das Berliner Ri Gesetz sieht regelhaft Tz-Quoten bis zu 50 Prozent vor, darunter mMn aber nur im Einzelfall.
Relevant werden Quoten für Gerichte und den Assessor u.a. wegen der Verfügbarkeit und den Umfang von Bereitschaftsdiensten und Vertretereinsätzen und z.B. für
Kollegialorgane wegen der Anzahl der verfügbaren (vollen) Sitzungstage.
Das ist im ZivilR nicht unbedingt ein Problem, bei einer großen SK wegen des Beschleunigungsgrundsatzes ggf. schon...
Bei der StA starten Assessoren mit einem reduzierten Dezernat (50 Prozent?) - so dass ich mir vorstellen kann, dass eine Einarbeitung bei sehr geringer Tz-Quote sehr fordernd sein kann (einfach weil der Wiederholungseffekt fehlt, wenn man zu wenige Akten bearbeitet).
Auch gibt es in allen Bereichen Kammern, bei denen wegen intensiver Zwischenberatungen eher Präsens verlangt wird, und welche, bei denen der VRi eher geringeren Wert darauf legt.
Gibt es ein juristisches Steckenpferd? Dann lohnt ggf. dort ein gezielter Blick in die Geschäftsverteilungspläne.
In den Geschäftsverteilungsplänen hatte ich schonmal geschaut ;-)
Da hatte mich aber gerade gewundert, dass z.B. beim VG relativ viele halbe Stelle sind...
Bei den großen Strafkammern scheint es dagegen kaum reduzierte Stellen zu geben. Kannst du da aus Erfahrung sagen, ob das dort nicht gemacht wird?
Würde in der Probezeit gerne sowohl Zivil-, Straf-, als auch Verwaltungsgericht kennenlernen. Staatsanwaltschaft eher ungerne, aber das kann ich mir leider wohl nicht aussuchen. Aber gut zu wissen, dass man dort mit einem geringeren Pensum startet. Bei den Gerichten ist dies aber nicht so?!
16.04.2020, 11:24
(16.04.2020, 08:47)Gast schrieb: In den Geschäftsverteilungsplänen hatte ich schonmal geschaut ;-)
Da hatte mich aber gerade gewundert, dass z.B. beim VG relativ viele halbe Stelle sind...
Bei den großen Strafkammern scheint es dagegen kaum reduzierte Stellen zu geben. Kannst du da aus Erfahrung sagen, ob das dort nicht gemacht wird?
Würde in der Probezeit gerne sowohl Zivil-, Straf-, als auch Verwaltungsgericht kennenlernen. Staatsanwaltschaft eher ungerne, aber das kann ich mir leider wohl nicht aussuchen. Aber gut zu wissen, dass man dort mit einem geringeren Pensum startet. Bei den Gerichten ist dies aber nicht so?!
Da möchte wohl jemand Verwendungsbreite unter Beweis stellen (Ironie aus).
Bei den Gerichten wird der Einstieg unterschiedlich gehandhabt.
Auch einer SK kann man mit einer Tz-Quote von 0,6 angehören. Da muss man zwischen den Zeilen lesen bzw. im Zusammenhang mit den StVK.
Wer als Kammermitglied mit 0,6 anfängt, der bekommt idR auch von Anfang die Arbeit für 0,6. Aber der VRi und die BE unterstützen einen meist nach besten Kräften und versorgen einen mit z.B. auch mit Mustern (es sei denn man landet in einer Kammer des Schreckens - dann hat man Pech und sollte zwei Türen weiter bei einer anderen Kammer nachfragen).
Wer als EinzelRi startet, der folgt dem Plan der jeweiligen Dienststelle. Es gibt Dienststellen, in denen man die ersten Wochen erst einmal bei einem erfahrenen LebenszeitRi hospitiert und danach einen Mentor zugewiesen bekommt. Es gibt andere, da springt man ein wenig mehr ins kalte Wasser.
Wer bei der StA mit z.B. 0,6 startet bekommt meist nur 50 Prozent der zugewiesen Endziffern (hat also effektiv dann z.B. nur eine 0,3) und steigert sich dann auf 100 Prozent seiner Tz-Quote (hier also auf besagte 0,6).
Wie das mit den Anwesenheitstagen der Tz- Dezernenten funktioniert, weiß ich nicht. Unter Berücksichtigung des Umstands, dass eine Endziffernzuständigkeit besteht und ja jeden Tag Zutrag erfolgt, vermute ich, dass man täglich vor Ort sein muss und dann eben entsprechend weniger Stunden arbeitet, also z.B. jeden Tag von 9-14 Uhr.