24.03.2020, 15:06
Hallo,
immer wieder liest man in Stellenanzeigen des ÖD, dass eine Eingruppierung in A13 bzw. TV L 13/ e13 für die entsprechende Stelle vorgesehen ist.
Wenn man bspw. als Anwalt in den ÖD wechseln will, wird man dann verbeamtet oder nach TV L entlohnt?
Jetzt schon danke für die Beantwortung:)
immer wieder liest man in Stellenanzeigen des ÖD, dass eine Eingruppierung in A13 bzw. TV L 13/ e13 für die entsprechende Stelle vorgesehen ist.
Wenn man bspw. als Anwalt in den ÖD wechseln will, wird man dann verbeamtet oder nach TV L entlohnt?
Jetzt schon danke für die Beantwortung:)
24.03.2020, 15:14
Das kommt darauf an, ob du die Voraussetzungen für die Verbeamtung erfüllst (Alter, Amtsarzt...)
24.03.2020, 15:26
Hallo,
also ich begreife es so, dass Du im Beamtenverhältnis übernommen wirst, falls eins besteht. Wenn Du als Anwalt diese Stelle annimmst, wirst Du nach Tarifvertrag bezahlt. Schau Dir aber die Stellenanzeigen ganz genau an. Manchmal steht dort unter Überschriften wie "das bieten wir", dass eine Verbeamtung möglich ist, sofern die Voraussetzungen vorliegen oder manchmal auch, dass nach Ablauf der Probezeit eine Verbeamtung stattfinden soll. Bei ersterer Variante frage ich mich immer, ob man tatsächlich später irgendwann man verbeamtet wir oder ob man uU sehr sehr lange darauf wartet. Hat da jemand Erfahrungen?
Falls Dich aber eine Stelle sehr interssiert, die so ausgeschrieben ist wie Du es beschreibst, Du dich aber nicht bewirbst, weil Du den Wunsch hast Beamter zu werden: Ruf da mal an und frage nach. Ich hatte mich letztens wegen einer Stelle informiert, die genauso schwammig ausgeschrieben war und ich bekam die Antwort, dass nach sechs Monaten Probezeit verbeamtet werden soll. Ob das der Tatsache oder der Regel entspricht, kann ich Dir nicht sagen, möchte Dich aber ermutigen.
Viel Erfolg für Deine Jobsuche!!!
also ich begreife es so, dass Du im Beamtenverhältnis übernommen wirst, falls eins besteht. Wenn Du als Anwalt diese Stelle annimmst, wirst Du nach Tarifvertrag bezahlt. Schau Dir aber die Stellenanzeigen ganz genau an. Manchmal steht dort unter Überschriften wie "das bieten wir", dass eine Verbeamtung möglich ist, sofern die Voraussetzungen vorliegen oder manchmal auch, dass nach Ablauf der Probezeit eine Verbeamtung stattfinden soll. Bei ersterer Variante frage ich mich immer, ob man tatsächlich später irgendwann man verbeamtet wir oder ob man uU sehr sehr lange darauf wartet. Hat da jemand Erfahrungen?
Falls Dich aber eine Stelle sehr interssiert, die so ausgeschrieben ist wie Du es beschreibst, Du dich aber nicht bewirbst, weil Du den Wunsch hast Beamter zu werden: Ruf da mal an und frage nach. Ich hatte mich letztens wegen einer Stelle informiert, die genauso schwammig ausgeschrieben war und ich bekam die Antwort, dass nach sechs Monaten Probezeit verbeamtet werden soll. Ob das der Tatsache oder der Regel entspricht, kann ich Dir nicht sagen, möchte Dich aber ermutigen.
Viel Erfolg für Deine Jobsuche!!!