22.03.2020, 23:31
Hier ist zu differenzieren zwischen Beamten und Angestellten.
Angestellte im ÖD erhalten ihr Gehalt am Monatsletzten für den gelaufenen Monat. Also am 31.03. für März.
Beamte und RichterInnen werden besoldet. Aufgrund des Alimentationsprinzips wird dies im Voraus gezahlt. Also am 31.03 für April. Die erste Zahlung nach der Einstellung erfolgt dann nach ca. 3-4 Wochen als Abschlag. Einzelheiten sind vom Dienstherrn abhängig.
Angestellte im ÖD erhalten ihr Gehalt am Monatsletzten für den gelaufenen Monat. Also am 31.03. für März.
Beamte und RichterInnen werden besoldet. Aufgrund des Alimentationsprinzips wird dies im Voraus gezahlt. Also am 31.03 für April. Die erste Zahlung nach der Einstellung erfolgt dann nach ca. 3-4 Wochen als Abschlag. Einzelheiten sind vom Dienstherrn abhängig.
Nachrichten in diesem Thema
Gehalt ÖD Berufseinstieg - von GastBW - 21.03.2020, 13:48
RE: Gehalt ÖD Berufseinstieg - von Gast - 21.03.2020, 13:50
RE: Gehalt ÖD Berufseinstieg - von RiHH - 21.03.2020, 15:05
RE: Gehalt ÖD Berufseinstieg - von Gast - 22.03.2020, 08:19
RE: Gehalt ÖD Berufseinstieg - von RiHH - 22.03.2020, 10:14
RE: Gehalt ÖD Berufseinstieg - von Gast5 - 22.03.2020, 14:44
RE: Gehalt ÖD Berufseinstieg - von Gast SL - 22.03.2020, 23:31
RE: Gehalt ÖD Berufseinstieg - von Gast2 - 23.03.2020, 18:55
RE: Gehalt ÖD Berufseinstieg - von Gast123NRW - 23.03.2020, 19:02
RE: Gehalt ÖD Berufseinstieg - von Gast - 23.03.2020, 19:09