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  5. Durch unterqualifizierten Start "abgewertet" für spätere Jobs?
1 2 »
Antworten

 
Durch unterqualifizierten Start "abgewertet" für spätere Jobs?
Geflügelsalat
Unregistered
 
#1
28.02.2020, 11:52
Hallo ihr Lieben,

ich bin nach meinem Ref momentan noch auf der Suche nach Arbeit.
Ich bin für das Ref nach Stralsund gezogen und würde am liebsten wieder zurück in meine Heimatstadt Frankfurt (Oder). Es ist nicht gerade die ansehnlichste Stadt oder gar ein Karrierestandort, aber ich will aus rein familiären Gründen dahin zurück, um meine auf die 70 zugehenden Eltern vor Ort zu unterstützen und meine kleinen Nichten aufwachsen zu sehen, die dieses Jahr in die Schule kommen.

Meine Examina sind 6,88 + 5,50. Grundsärtzlich bin ich erpicht auf eine E13-Stelle im öD.
Nun besteht aber auch die Möglichkeit in Frankfurt (Oder) als Sachbearbeiter beim Bundesverwaltungsamt anzufangen, allerdings mit E9c.
Die Konditionen gefallen mir, der Standort wäre für mich perfekt und ich könnte wohl in Kürze anfangen. Allerdings möchte ich mir nicht die Chance verbauen, künftig doch irgendwie und irgendwo zu E13+... zu gelangen.

Deshalb lautet meine Frage: Wenn ich jetzt "nur" bei E9c starte, verbaue ich mir da Möglichkeiten für künftige Bewerbungen?
Immerhin starte ich unterqulifiziert, da ich dafür ja nicht hätte das Ref machen müssen, sondern das 1. Examen genügt hätte. Also wird es so sein, dass ich durch meine E9c-Stelle dann quasi nicht mehr als Volljurist so recht "wahrgenommen oder ernst genommen" werde und mir Chancen auf E13 oder höher verbaue? 


Wäre ja doof, wenn man einen Job antritt, um auch der Arbeitslosigkeit zu entkommen, und dieser Job dann aber faktisch eine Blockade für die künftige berufliche Zukunft darstelt.
:dodgy:
Ich würde die Stelle annehmen, um dann auch erstmal zurück in Frankfurt (Oder) zu sein und dann im Grunde abwarten, bis sich vor Ort was in Richtung höher Dienst ergibt.

Bin da gerade ziemlich im Zwiespalt. Vielleicht kann ja jemand Erfahrungen oder Informationen schildern.

Besten Gruß aus Stralsund! :)
Zitieren
Juristin93
Junior Member
**
Beiträge: 32
Themen: 1
Registriert seit: Jan 2020
#2
28.02.2020, 12:12
(28.02.2020, 11:52)Geflügelsalat schrieb:  Hallo ihr Lieben,

ich bin nach meinem Ref momentan noch auf der Suche nach Arbeit.
Ich bin für das Ref nach Stralsund gezogen und würde am liebsten wieder zurück in meine Heimatstadt Frankfurt (Oder). Es ist nicht gerade die ansehnlichste Stadt oder gar ein Karrierestandort, aber ich will aus rein familiären Gründen dahin zurück, um meine auf die 70 zugehenden Eltern vor Ort zu unterstützen und meine kleinen Nichten aufwachsen zu sehen, die dieses Jahr in die Schule kommen.

Meine Examina sind 6,88 + 5,50. Grundsärtzlich bin ich erpicht auf eine E13-Stelle im öD.
Nun besteht aber auch die Möglichkeit in Frankfurt (Oder) als Sachbearbeiter beim Bundesverwaltungsamt anzufangen, allerdings mit E9c.
Die Konditionen gefallen mir, der Standort wäre für mich perfekt und ich könnte wohl in Kürze anfangen. Allerdings möchte ich mir nicht die Chance verbauen, künftig doch irgendwie und irgendwo zu E13+... zu gelangen.

Deshalb lautet meine Frage: Wenn ich jetzt "nur" bei E9c starte, verbaue ich mir da Möglichkeiten für künftige Bewerbungen?
Immerhin starte ich unterqulifiziert, da ich dafür ja nicht hätte das Ref machen müssen, sondern das 1. Examen genügt hätte. Also wird es so sein, dass ich durch meine E9c-Stelle dann quasi nicht mehr als Volljurist so recht "wahrgenommen oder ernst genommen" werde und mir Chancen auf E13 oder höher verbaue? 


Wäre ja doof, wenn man einen Job antritt, um auch der Arbeitslosigkeit zu entkommen, und dieser Job dann aber faktisch eine Blockade für die künftige berufliche Zukunft darstelt.
:dodgy:
Ich würde die Stelle annehmen, um dann auch erstmal zurück in Frankfurt (Oder) zu sein und dann im Grunde abwarten, bis sich vor Ort was in Richtung höher Dienst ergibt.

Bin da gerade ziemlich im Zwiespalt. Vielleicht kann ja jemand Erfahrungen oder Informationen schildern.

Besten Gruß aus Stralsund! :)

Ich verstehe deine Sorgen. Grundsätzlich denke ich aber nicht, dass du dir damit Zukunftschancen verbaust. Zumal du ja später nicht in die freie Wirtschaft möchtest, sondern lediglich auf höhere Behördenposten. Gerade da würde ich sagen, dass dir die Verwaltungserfahrung, die du mit der dir angebotenen Stelle machst, eher zugute kommen wird als dass man sie dir negativ auslegt.

Ich hab im Bekanntenkreis zwei Leute, die auf E9er Stellen bei einer Kommunalverwaltung angefangen haben und sich nach 1,5 Jahren auf A13 Stellen als Juristen bei ihrem Arbeitgeber beworben haben. Die sind auch beide genommen worden.
Der Vollständigkeit halber muss ich aber auch sagen, dass mir auch von anderen Leuten (allerdings andere Studiengänge) bekannt ist, dass in manchen Behörden erwartet wird, dass man sich Stufe um Stufe nach oben bewirbt. Da hilft dann nur ein Wechsel zu einer anderen Behörde für größere Sprünge nach oben.
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Gast
Unregistered
 
#3
28.02.2020, 12:22
Es ist immer besser, sich von einem Job aus zu bewerben als aus der Arbeitslosigkeit, gerade bei Behörden. Ich habe mich auch mit 2 x ausreichend auf 9er Stellen beworben und hoffe, dass es was wird. Von da aus kann man sich mit Berufserfahrung weiter bewerben.
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Gast
Unregistered
 
#4
28.02.2020, 13:30
Müsstest du nicht auch stufentechnisch direkt ein bisschen höher einsteigen oder zählt das Ref nicht als Berufserfahrung?
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Gast
Unregistered
 
#5
28.02.2020, 13:37
(28.02.2020, 13:30)Gast schrieb:  Müsstest du nicht auch stufentechnisch direkt ein bisschen höher einsteigen oder zählt das Ref nicht als Berufserfahrung?

Zählt in der Regel nicht.
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Gast
Unregistered
 
#6
28.02.2020, 13:50
Glaube schon, dass man mit evtl ein bisschen Eigeninitiative dazu kommen kann, dass Ref als Berufserfahrung anerkennen zu lassen und damit auf einer höheren Stufe einzusteigen.
Hintergrund ist, dass das Ref grds nicht als Berufserfahrung gilt, da es zur Qualifikationserlangung gehört.
Steigt man jedoch auf einer Stufe ein, die formal nur das erste Examen erfordert, gehört das Ref streng genommen  nicht zur benötigten Qualifikation...
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Gast
Unregistered
 
#7
28.02.2020, 20:52
Danke euch bis hierhin schon mal für die wertvollen Antworten! Das hilft mir echt weiter beim Abwägen. :)

Das mit dem Ref als Berufserfahrung wäre natürlich cool. Ich denke, ich werde es mal probieren, ob ich damit das Gehalt ein bisschen nach oben reißen kann. Das mit der Qualifikation, die ja eigentlich keine ist, wenn schon das erste Examen ausreicht, lässt sich ja durchaus hören.
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Dummie
Unregistered
 
#8
29.02.2020, 03:26
Blöde Frage: Braucht man für E13 zwingend das zweite Staatsexamen oder würde rein formell auch das erste Examen ausreichen?
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Gast
Unregistered
 
#9
29.02.2020, 07:07
(29.02.2020, 03:26)Dummie schrieb:  Blöde Frage: Braucht man für E13 zwingend das zweite Staatsexamen oder würde rein formell auch das erste Examen ausreichen?

Da Du E13 auch als WissMit an der Uni nach dem ersten Examen bekommst, kann das zweite jedenfalls nicht zwingend sein.
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Gastig
Unregistered
 
#10
29.02.2020, 09:16
Theoretisch ist das 2. Examen für den hD nicht notwendig weil das erste Staatsexamen dem Master gleich steht im öD. Und man kann eben auch mit Master in den hD. Allerdings ist es in der Praxis so, dass die meisten Stellen im hD für juristische Tätigkeiten so ausgeschrieben werden, dass das 2. Examen verlangt wird.
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