13.10.2020, 16:43
(13.10.2020, 16:40)der_david schrieb:(13.10.2020, 16:01)Gast schrieb:(13.10.2020, 13:27)Veteran schrieb:(13.10.2020, 12:27)Gast schrieb:(13.10.2020, 12:15)Veteran schrieb: Zumal es ja auch einen Zweitkorrektor gibt. Klar, der divergiert meist nicht, aber bei null Punkten checkt er schon mal nach. Und es erklärt ja nicht 6 Punkte im Staatsteil, also mit mündlicher Prüfung. Wahrscheinlich daß da auch derselbe Professor, der sich dann mit den anderen verschworen hat...
Komm' mal bisschen von deinem hohen Ross runter. 6 Punkte, also eine vollkommen im Durchschnitt liegende Leistung (wenn nicht im Staatsteil sogar darüber), muss man auch nicht "erklären".
Also ich auch kein Anhänger des Doppel-VB-Erfordernisses, auch unter den schlechteren Kandidaten sind gute Juristen. Aber 6 Punkte im Staatsteil des ersten Examens sind nicht "vollkommen im Durchschnitt" liegende Leistgeben. Bitte mal die Moschee in Ankara lassen. Danke.
6 P. sind im Durchschnitt. Habe in einer Stellenanzeige gelesen: "überdurchschnittliche Leistungen, mindestens aber befriedigend" (also 6,5). 7 ist dann schon überdurchschnittlich.
Hatte letztes Jahr 6,2 Punkte im 2., und war von der Platzziffer her nicht unter den besten 60%, wohlgemerkt in Bayern. Ob das woanders anders ist? Durchgefallen sind bei uns auch nur 15 % der Teilnehmer.
Platzziffern gibt es nur für Besteher*innen. Der Schnitt aller Teilnehmer*innen (nicht nur der Besteher*innen) ist also ein gutes Stück niedriger.
13.10.2020, 16:45
(13.10.2020, 16:43)Gast schrieb:(13.10.2020, 16:40)der_david schrieb:(13.10.2020, 16:01)Gast schrieb:(13.10.2020, 13:27)Veteran schrieb:(13.10.2020, 12:27)Gast schrieb: Komm' mal bisschen von deinem hohen Ross runter. 6 Punkte, also eine vollkommen im Durchschnitt liegende Leistung (wenn nicht im Staatsteil sogar darüber), muss man auch nicht "erklären".
Also ich auch kein Anhänger des Doppel-VB-Erfordernisses, auch unter den schlechteren Kandidaten sind gute Juristen. Aber 6 Punkte im Staatsteil des ersten Examens sind nicht "vollkommen im Durchschnitt" liegende Leistgeben. Bitte mal die Moschee in Ankara lassen. Danke.
6 P. sind im Durchschnitt. Habe in einer Stellenanzeige gelesen: "überdurchschnittliche Leistungen, mindestens aber befriedigend" (also 6,5). 7 ist dann schon überdurchschnittlich.
Hatte letztes Jahr 6,2 Punkte im 2., und war von der Platzziffer her nicht unter den besten 60%, wohlgemerkt in Bayern. Ob das woanders anders ist? Durchgefallen sind bei uns auch nur 15 % der Teilnehmer.
Platzziffern gibt es nur für Besteher*innen. Der Schnitt aller Teilnehmer*innen (nicht nur der Besteher*innen) ist also ein gutes Stück niedriger.
Wo kann man das nachlesen?
13.10.2020, 16:48
(13.10.2020, 16:45)Gast schrieb:(13.10.2020, 16:43)Gast schrieb:(13.10.2020, 16:40)der_david schrieb:(13.10.2020, 16:01)Gast schrieb:(13.10.2020, 13:27)Veteran schrieb: Also ich auch kein Anhänger des Doppel-VB-Erfordernisses, auch unter den schlechteren Kandidaten sind gute Juristen. Aber 6 Punkte im Staatsteil des ersten Examens sind nicht "vollkommen im Durchschnitt" liegende Leistgeben. Bitte mal die Moschee in Ankara lassen. Danke.
6 P. sind im Durchschnitt. Habe in einer Stellenanzeige gelesen: "überdurchschnittliche Leistungen, mindestens aber befriedigend" (also 6,5). 7 ist dann schon überdurchschnittlich.
Hatte letztes Jahr 6,2 Punkte im 2., und war von der Platzziffer her nicht unter den besten 60%, wohlgemerkt in Bayern. Ob das woanders anders ist? Durchgefallen sind bei uns auch nur 15 % der Teilnehmer.
Platzziffern gibt es nur für Besteher*innen. Der Schnitt aller Teilnehmer*innen (nicht nur der Besteher*innen) ist also ein gutes Stück niedriger.
Wo kann man das nachlesen?
Im eigenen Prüfungsbescheid.
13.10.2020, 17:18
Als schon länger in diesem Forum Mitlesender muss ich - mit Verlaub - feststellen, dass der Grundton hier alles andere als angenehm ist, im Grunde dem Klischee über Juristen entsprechend.
13.10.2020, 20:01
(13.10.2020, 16:43)Gast schrieb:(13.10.2020, 16:40)der_david schrieb:(13.10.2020, 16:01)Gast schrieb:(13.10.2020, 13:27)Veteran schrieb:(13.10.2020, 12:27)Gast schrieb: Komm' mal bisschen von deinem hohen Ross runter. 6 Punkte, also eine vollkommen im Durchschnitt liegende Leistung (wenn nicht im Staatsteil sogar darüber), muss man auch nicht "erklären".
Also ich auch kein Anhänger des Doppel-VB-Erfordernisses, auch unter den schlechteren Kandidaten sind gute Juristen. Aber 6 Punkte im Staatsteil des ersten Examens sind nicht "vollkommen im Durchschnitt" liegende Leistgeben. Bitte mal die Moschee in Ankara lassen. Danke.
6 P. sind im Durchschnitt. Habe in einer Stellenanzeige gelesen: "überdurchschnittliche Leistungen, mindestens aber befriedigend" (also 6,5). 7 ist dann schon überdurchschnittlich.
Hatte letztes Jahr 6,2 Punkte im 2., und war von der Platzziffer her nicht unter den besten 60%, wohlgemerkt in Bayern. Ob das woanders anders ist? Durchgefallen sind bei uns auch nur 15 % der Teilnehmer.
Platzziffern gibt es nur für Besteher*innen. Der Schnitt aller Teilnehmer*innen (nicht nur der Besteher*innen) ist also ein gutes Stück niedriger.
Bei der Bewerbung konkurrierst du aber auch nur mit Bestehern;)
13.10.2020, 20:30
(13.10.2020, 20:01)Gast schrieb:(13.10.2020, 16:43)Gast schrieb:(13.10.2020, 16:40)der_david schrieb:(13.10.2020, 16:01)Gast schrieb:(13.10.2020, 13:27)Veteran schrieb: Also ich auch kein Anhänger des Doppel-VB-Erfordernisses, auch unter den schlechteren Kandidaten sind gute Juristen. Aber 6 Punkte im Staatsteil des ersten Examens sind nicht "vollkommen im Durchschnitt" liegende Leistgeben. Bitte mal die Moschee in Ankara lassen. Danke.
6 P. sind im Durchschnitt. Habe in einer Stellenanzeige gelesen: "überdurchschnittliche Leistungen, mindestens aber befriedigend" (also 6,5). 7 ist dann schon überdurchschnittlich.
Hatte letztes Jahr 6,2 Punkte im 2., und war von der Platzziffer her nicht unter den besten 60%, wohlgemerkt in Bayern. Ob das woanders anders ist? Durchgefallen sind bei uns auch nur 15 % der Teilnehmer.
Platzziffern gibt es nur für Besteher*innen. Der Schnitt aller Teilnehmer*innen (nicht nur der Besteher*innen) ist also ein gutes Stück niedriger.
Bei der Bewerbung konkurrierst du aber auch nur mit Bestehern;)
Kommt auf die Stelle an. Es gibt Stellen für Nur-Juristen (mit 1.) oder Wirtschaftsjuristen. Mit denen kann man als Volljurist auch konkurrieren.
14.10.2020, 00:07
(13.10.2020, 20:01)Gast schrieb:(13.10.2020, 16:43)Gast schrieb:(13.10.2020, 16:40)der_david schrieb:(13.10.2020, 16:01)Gast schrieb:(13.10.2020, 13:27)Veteran schrieb: Also ich auch kein Anhänger des Doppel-VB-Erfordernisses, auch unter den schlechteren Kandidaten sind gute Juristen. Aber 6 Punkte im Staatsteil des ersten Examens sind nicht "vollkommen im Durchschnitt" liegende Leistgeben. Bitte mal die Moschee in Ankara lassen. Danke.
6 P. sind im Durchschnitt. Habe in einer Stellenanzeige gelesen: "überdurchschnittliche Leistungen, mindestens aber befriedigend" (also 6,5). 7 ist dann schon überdurchschnittlich.
Hatte letztes Jahr 6,2 Punkte im 2., und war von der Platzziffer her nicht unter den besten 60%, wohlgemerkt in Bayern. Ob das woanders anders ist? Durchgefallen sind bei uns auch nur 15 % der Teilnehmer.
Platzziffern gibt es nur für Besteher*innen. Der Schnitt aller Teilnehmer*innen (nicht nur der Besteher*innen) ist also ein gutes Stück niedriger.
Bei der Bewerbung konkurrierst du aber auch nur mit Bestehern;)
Und das ändert halt nichts daran, dass man für den Durchschnitt der Leistungen im Examen rein denklogisch alle mit einbeziehen muss. Dass man mit ausreichend zum unteren Teil der Bestehenden gehört, erklärt sich von alleine, da das die unterste Note ist, mit der man besteht. Dennoch liegt der Schnitt der Examen irgendwo bei 5,5 - 6 Punkten. Der Schnitt der Bestehenden dann geschätzt bei 7 bis 7,5.
Zu der Stellenanzeige: Was da drin steht, steht da für die Mandanten, die vielleicht aus Versehen mal sowas zu sehen kriegen. Außerdem ist so eine Stellenanzeige immer auch ein bisschen "Wünsch-Dir-was?" des Arbeitgebers. Sollte man sich nicht drum kümmern. Hab mit unter 8 damals auch ne Stelle angeboten bekommen, die sich an Leute mit Prädikat richtete. Ist halt immer ne Frage der Konkurrenz. Gerade bei kleineren und mittleren Kanzleien werden Stellen ja ausgeschrieben, weil Bedarf da ist. Die kann dann auch nicht ewig unbesetzt bleiben.
14.10.2020, 12:30
(13.10.2020, 16:06)Gast schrieb:(13.10.2020, 09:17)Gast schrieb: Man muss während des Refs die richtigen Stationen machen und sich dabei reinhängen...damit schafft man auch mit 2x a einen guten Einstieg. Ich hatte bereits im Ref einen unterschriebenen Arbeitsvertrag - unabhängig von Noten im 2.StEx für deutlich über 50k in NRW.
Wenn man natürlich taucht, fancy AA Stationen etc. macht, dann bringt einem das bei einer schlechten Notenlage eben nicht viel...Vielmehr entsteht ja der Eindruck, dass selbst bei diesen Bedingungen kein besseres Examen möglich war ...
Und wenn man im Ref dreimal im Ausland war, um den Lebenslauf zu verbessern und mal auswandern zu können (im Ausland herrscht nicht so eine Notendiskriminierung) oder wenigstens in einem internat. Unternehmen zu arbeiten?
Naja, dann hatte man ja trotzdem nicht die Chance aus dem Notenkorsett zu springen und sich einem pot. AG während der Station zu präsentieren... und Sprachkenntnisse sind höchstens eine Ergänzung, nicht die Eintrittskarte. In meinem Unternehmen gilt bspw. (als weiche Grenze) bei Bewerbern, die unbekannt sind 8-9 Punkte im 2., bei bekannt und bewährt: ab 7...
14.10.2020, 15:20
Wenn man nicht mal 7 hat, weder im 1. noch im 2. ist es ja eh egal, dann kann man auch Ausland mitnehmen. Das war weise Voraussicht, denn jetzt geht Ausland wegen Corona nicht mehr.
14.10.2020, 15:25
(14.10.2020, 00:07)Gast schrieb:(13.10.2020, 20:01)Gast schrieb:(13.10.2020, 16:43)Gast schrieb:(13.10.2020, 16:40)der_david schrieb:(13.10.2020, 16:01)Gast schrieb: 6 P. sind im Durchschnitt. Habe in einer Stellenanzeige gelesen: "überdurchschnittliche Leistungen, mindestens aber befriedigend" (also 6,5). 7 ist dann schon überdurchschnittlich.
Hatte letztes Jahr 6,2 Punkte im 2., und war von der Platzziffer her nicht unter den besten 60%, wohlgemerkt in Bayern. Ob das woanders anders ist? Durchgefallen sind bei uns auch nur 15 % der Teilnehmer.
Platzziffern gibt es nur für Besteher*innen. Der Schnitt aller Teilnehmer*innen (nicht nur der Besteher*innen) ist also ein gutes Stück niedriger.
Bei der Bewerbung konkurrierst du aber auch nur mit Bestehern;)
Und das ändert halt nichts daran, dass man für den Durchschnitt der Leistungen im Examen rein denklogisch alle mit einbeziehen muss. Dass man mit ausreichend zum unteren Teil der Bestehenden gehört, erklärt sich von alleine, da das die unterste Note ist, mit der man besteht. Dennoch liegt der Schnitt der Examen irgendwo bei 5,5 - 6 Punkten. Der Schnitt der Bestehenden dann geschätzt bei 7 bis 7,5.
Zu der Stellenanzeige: Was da drin steht, steht da für die Mandanten, die vielleicht aus Versehen mal sowas zu sehen kriegen. Außerdem ist so eine Stellenanzeige immer auch ein bisschen "Wünsch-Dir-was?" des Arbeitgebers. Sollte man sich nicht drum kümmern. Hab mit unter 8 damals auch ne Stelle angeboten bekommen, die sich an Leute mit Prädikat richtete. Ist halt immer ne Frage der Konkurrenz. Gerade bei kleineren und mittleren Kanzleien werden Stellen ja ausgeschrieben, weil Bedarf da ist. Die kann dann auch nicht ewig unbesetzt bleiben.
Klar, den Schnitt im Examen ändert das nicht. Den Schnitt unter den Bewerbern aber.