24.02.2020, 19:03
Hallo,
ich möchte im Mai in Hessen mit dem Referendariat starten.
Dort wird seit November nun wieder verbeamtet. Jetzt stellt sich mir die Frage wegen der Krankenversicherung. Grundsätzlich wäre eine private KV günstiger durch die Beihilfe. Freiwillig gesetzlich zu versichern ist gut doppelt so teuer. Aber nun bin ich mir unsicher, weil ein Wechsel nach dem Referendariat zurück in die gesetzliche KV ja ggf. schwierig sein könnte.
Hat jemand damit Erfahrungen und kann vllt. berichten, wie er dies gehandhabt hat?
ich möchte im Mai in Hessen mit dem Referendariat starten.
Dort wird seit November nun wieder verbeamtet. Jetzt stellt sich mir die Frage wegen der Krankenversicherung. Grundsätzlich wäre eine private KV günstiger durch die Beihilfe. Freiwillig gesetzlich zu versichern ist gut doppelt so teuer. Aber nun bin ich mir unsicher, weil ein Wechsel nach dem Referendariat zurück in die gesetzliche KV ja ggf. schwierig sein könnte.
Hat jemand damit Erfahrungen und kann vllt. berichten, wie er dies gehandhabt hat?
Informationen zur privaten Krankenversicherung (PKV) speziell für Richter/innen auf Probe bzw. Staatsanwälte findest Du auf folgender Seite:
https://krankenversicherung-richter-staatsanwalt.de/
Auf dieser Seite findest Du auch den hilfreichen Tarifrechner, mit dem Du sofort berechnen kannst, wie viel Deine PKV voraussichtlich kosten wird:
https://krankenversicherung-richter-staatsanwalt.de/tarif-rechner.php
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24.02.2020, 19:24
Will ebenfalls im Mai in Hessen ins Ref starten und stand vor dem selben Problem. Laut einem Mitarbeiter der HUK Coburg, bei dem ich angerufen habe, ist ein Wechsel von der privaten Krankenversicherung zurück zu einer gesetzlichen KV angeblich problemlos möglich nach dem Ref. Inwiefern das allerdings tatsächlich stimmt kann ich dir leider auch nicht sagen. Deswegen wäre auch ich für Erfahrungsberichte dankbar :D
25.02.2020, 21:51
Ein Wechsel zurück ist möglich, wenn man wieder in den Bereich der gesetzlichen Versicherungspflicht fällt (§ 5, 6 SGB V). Also insbesondere, wenn man a) arbeitslos wird oder b) in einem Angestelltenverhältnis mit einem Jahresgehalt von (ich glaube) 62.500 Euro geht.
26.02.2020, 09:31
oder kurzfristig auf Teilzeit reduziert um unter den Betrag zu fallen :rolleyes:
26.02.2020, 09:32
Man sollte auch an die Möglichkeit der Anwartschaftssicherung denken. Bedeutet: gegen einen kleinen Beitrag erhält man sich die Möglichkeit, später in die PKV zurück zu wechseln.
D.h.: Ist man im Ref. in der PKV und muss danach wieder raus, kann man sich das Recht erkaufen, später ohne Gesundheitsprüfung zurück in die PKV zu gehen.
Das kann ein Riesenvorteil sein, wenn man bedenkt, dass viele Referendare recht jung (und gesund) sind. Oftmals haben andere nicht die Möglichkeit, so jung in die PKV zu gehen. Und später kann es zu spät sein...
D.h.: Ist man im Ref. in der PKV und muss danach wieder raus, kann man sich das Recht erkaufen, später ohne Gesundheitsprüfung zurück in die PKV zu gehen.
Das kann ein Riesenvorteil sein, wenn man bedenkt, dass viele Referendare recht jung (und gesund) sind. Oftmals haben andere nicht die Möglichkeit, so jung in die PKV zu gehen. Und später kann es zu spät sein...