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Publikationen
Lauser
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Beiträge: 56
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Registriert seit: Aug 2025
#1
03.10.2026, 10:48
An die Personen, die regelmäßig Fachbeiträge in jur. Zeitschriften publizieren, eine Frage: ,,Wie fängt man damit an?''

Sollte ich einfach mal etwas schreiben und das dann bei verschiedenen Zeitschriften einreichen oder schon im Vorfeld anfragen, ob Interesse bestünde? 

Ich setze mich beruflich sehr stark mit einem ganz bestimmten Rechtsgebiet auseinander.
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Waltöpfchen
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Beiträge: 2
Themen: 1
Registriert seit: Mar 2026
#2
03.10.2026, 11:11
Grundsätzlich kannst du immer einfach etwas schreiben und an eine passende Zeitschrift schicken. Viele, vor allem kleinere Zeitschriften sind da sehr offen.

Ein anderer Weg ist über Co-Autoren. Bist du denn in deinem Rechtsgebiet schon so gut vernetzt, dass du andere Publizisten kennst und mit denen eine gemeinsame Veröffentlichung anstreben kannst? So kann man auch einen Fuß in die Tür bekommen.


Im Übrigen hängt es auch ein bisschen von der Art des Textes ab. Eine Urteilsanmerkung kriegt man insb. als Praktiker Recht schnell und unkompliziert unter. Einen Archivaufsatz müsste man da schon ganz anders angehen.
Dazu gehört auch die Frage, warum du veröffentlichen willst - da fließt nämlich ggf. Sehr viel Zeit rein und (zumindest am Anfang) nur sehr wenig wieder raus. Die intrinsische Motivation ist da schon wichtig.
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Praktiker
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Beiträge: 2.333
Themen: 0
Registriert seit: Apr 2021
#3
03.10.2026, 13:27
Richtig, finanziell lohnt es sich in keiner Weise. Umso verständlicher, dass man nicht vergeblich schreiben will. Aber ich kenne es nur so: schreiben und einreichen. Vorab sagt keine Zeitschrift die Veröffentlichung zu (bei Büchern ist das anders). In kleineren Zeitschriften oder solchen, die sich an die Praxis richten, bin ich aber immer irgendwie untergekommen. JZ oder sehr renommierte Archivzeitschriften sind da aber vermutlich in der Tat schwieriger. Und schließlich liegt es natürlich auch daran, was Du beruflich machst (Professor, OLG-Vorsitzender usw. liest sich vermutlich im Inhaltsverzeichnis besser als angestellt irgendwo).

Und je kürzer, desto leichter passt es noch ins Heft.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 03.10.2026, 13:28 von Praktiker.)
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Lauser
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Beiträge: 56
Themen: 4
Registriert seit: Aug 2025
#4
03.10.2026, 13:36
(03.10.2026, 13:27)Praktiker schrieb:  Richtig, finanziell lohnt es sich in keiner Weise. Umso verständlicher, dass man nicht vergeblich schreiben will. Aber ich kenne es nur so: schreiben und einreichen. Vorab sagt keine Zeitschrift die Veröffentlichung zu (bei Büchern ist das anders). In kleineren Zeitschriften oder solchen, die sich an die Praxis richten, bin ich aber immer irgendwie untergekommen. JZ oder sehr renommierte Archivzeitschriften sind da aber vermutlich in der Tat schwieriger. Und schließlich liegt es natürlich auch daran, was Du beruflich machst (Professor, OLG-Vorsitzender usw. liest sich vermutlich im Inhaltsverzeichnis besser als angestellt irgendwo).

Und je kürzer, desto leichter passt es noch ins Heft.

Dass ich kein Professor bin, wenn ich solche Fragen stelle, dürfte offensichtlich sein... 

Ich bin jur. Referent bei einer Behörde für ein ganz spezifisches Rechtsgebiet, mit dem ich mich dadurch vermutlich so intensiv auseinandersetze wie kaum jemand... Also es wäre schon eine Form von Background vorhanden

Kollegen, die publizieren habe ich und die wären bestimmt auch nicht abgeneigt, aber habe noch nie gesehen, dass es da Co-Aufsätze gab
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Lauser
Member
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Beiträge: 56
Themen: 4
Registriert seit: Aug 2025
#5
03.10.2026, 13:42
(03.10.2026, 11:11)Waltöpfchen schrieb:  Grundsätzlich kannst du immer einfach etwas schreiben und an eine passende Zeitschrift schicken. Viele, vor allem kleinere Zeitschriften sind da sehr offen.

Ein anderer Weg ist über Co-Autoren. Bist du denn in deinem Rechtsgebiet schon so gut vernetzt, dass du andere Publizisten kennst und mit denen eine gemeinsame Veröffentlichung anstreben kannst? So kann man auch einen Fuß in die Tür bekommen.


Im Übrigen hängt es auch ein bisschen von der Art des Textes ab. Eine Urteilsanmerkung kriegt man insb. als Praktiker Recht schnell und unkompliziert unter. Einen Archivaufsatz müsste man da schon ganz anders angehen.
Dazu gehört auch die Frage, warum du veröffentlichen willst - da fließt nämlich ggf. Sehr viel Zeit rein und (zumindest am Anfang) nur sehr wenig wieder raus. Die intrinsische Motivation ist da schon wichtig.

Danke für die Hinweise. Und nein, um finanzielle Interessen geht es nicht.
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Arbeitsloser2026
Junior Member
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Beiträge: 3
Themen: 0
Registriert seit: Mar 2025
#6
03.10.2026, 14:14
(03.10.2026, 13:27)Praktiker schrieb:  Richtig, finanziell lohnt es sich in keiner Weise. Umso verständlicher, dass man nicht vergeblich schreiben will. Aber ich kenne es nur so: schreiben und einreichen. Vorab sagt keine Zeitschrift die Veröffentlichung zu (bei Büchern ist das anders). In kleineren Zeitschriften oder solchen, die sich an die Praxis richten, bin ich aber immer irgendwie untergekommen. JZ oder sehr renommierte Archivzeitschriften sind da aber vermutlich in der Tat schwieriger. Und schließlich liegt es natürlich auch daran, was Du beruflich machst (Professor, OLG-Vorsitzender usw. liest sich vermutlich im Inhaltsverzeichnis besser als angestellt irgendwo).

Und je kürzer, desto leichter passt es noch ins Heft.

Doch, es ist sogar sehr häufig, dass eine Zeitschrift (auch sehr renommierte) einer Veröffentlichung vorab zusagt. Ich habe es immer so gemacht, dass ich vorab nachgefragt habe, ob ich eine Urteilsanmerkung oder einen Aufsatz zu Thema X dort publizieren könnte. Mein Doktorvater hat mir das beigebracht.
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Homer S.
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Beiträge: 552
Themen: 6
Registriert seit: Apr 2023
#7
03.10.2026, 14:28
Ich spreche das meistens auch vorher ab. Wenn man nicht regelmäßig schreibt, ist es aber auch meines Wissens eher üblich etwas zu schreiben und dann an eine passende Zeitschrift zu senden. Fast alle Zeitschriften haben dazu entsprechende Autorenhinweise veröffentlicht, an die man sich dann halten sollte. Jede Zeitschrift möchte die Zitate etwas anders und der Aufsatz muss halt entsprechend ins Format passen, also wissenschaftlich/praktisch etc...

Daher: Schreib das Ding für die Zeitschrift die du gerne hättest, passe die Formalia an und schicke das Ding dahin. Die sind auch froh über gute Beiträge. Und das du jetzt vielleicht nicht als erstes die NJW anschreibst ist dir wohl selbst bewusst.
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Praktiker
Posting Freak
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Beiträge: 2.333
Themen: 0
Registriert seit: Apr 2021
#8
03.10.2026, 19:27
Wenn man bekannt ist, wird absprechen eher funktionieren. Aber einem Unbekannten wird ein Verlag eher nichts Verbindliches zusagen.

Und klar, Referent einer zuständigen Behörde klingt in einer auf das jeweilige Sachgebiet spezialisierten Zeitschrift doch schonmal ziemlich gut.
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Pontifex Maximus
Member
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Beiträge: 236
Themen: 0
Registriert seit: Oct 2023
#9
03.10.2026, 21:09
Wenn du auf deinem Gebiet so spezielles Fachwissen hast, wie du sagst, wären sicherlich auch Absprachen mit relevanten Fachzeitschriften und Co-Autorenschaften möglich. Andersherum wird natürlich auch ein Schuh draus: je spezifischer Rechtsgebiet und Thema, desto uninteressanter wird es grds. für die großen fachübergreifenden Zeitschriften.
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