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2. Staatsexamen
juritia.37
Junior Member
**
Beiträge: 10
Themen: 3
Registriert seit: Jun 2026
#1
30.09.2026, 10:01
Schreibe bald das 2. Staatsexamen und mir hat sich die Frage gestellt ob so „Standard-Konstellationen“ wie VU, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand überhaupt noch abgeprüft werden oder ob den Prüfungsämtern das mittlerweile zu „einfach“/ausgelutscht ist?
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RefNdsOL
Senior Member
****
Beiträge: 707
Themen: 25
Registriert seit: May 2024
#2
30.09.2026, 10:08
Ja klar, gerade im Prozessrecht wiederholen sich regelmäßig die Standardsachen, wobei meiner Erfahrung nach eine Wiedereinsetzung sowohl im ZR als auch ÖR selten der richtige Weg ist, sondern meistens sauber über die Zustellungs- bzw. Bekanntgabevorschriften zu arbeiten ist, sodass es auf eine Wiedereinsetzung nicht ankommt, für deren saubere Prüfung im Übrigen auch zumeist keine Zeit besteht.

Ebenso kamen VU jedenfalls hier regelmäßig in den verschiedensten Konstellationen und Varianten vor. Natürlich nicht jede Klausur, aber es gibt sie weiterhin.
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IWantToBelieveInEuroparecht
Junior Member
**
Beiträge: 20
Themen: 3
Registriert seit: Apr 2023
#3
30.09.2026, 11:12
Ja, das liegt daran wie Klausren entworfen werden. Statt Textbausteinen verwenden Prüfer oft "Prüfungsbausteine", die zum Anreichern der Klausuren dienen. Allerdings werden die Konstellationen natürlich mit der Zeit abgewandelt oder ersetzt, zum Beispiel verliert das Fax gegenüber beA-Problem an Relevanz. Als Vorbereitung habe ich mir daher Textbausteine entwickelt, die ich dann in der Klausur sinngemäß abspulen konnte und dank derer ich mich dann auf das tatsächliche Klausurproblem konzentrieren konnte.

Solche Konstellationen sind etwa das Versäumnisurteil, die Klageänderung, Postulationsfähigkeit (vgl. § 78 Abs. 3 ZPO), Mahnverfahren oder die Statthaftigkeit im Rahmen der Zwnagsvollstreckungsklausuren.
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BerndL
Junior Member
**
Beiträge: 11
Themen: 1
Registriert seit: Aug 2026
#4
30.09.2026, 14:54
Klar, ständig. Deswegen kriegst du dafür auch nicht viel Punkte und es wird wenig Zeit für das Problem einkalkuliert.
Damit prüft man, wie gründlich du die Akte liest.
Klassiker: ne ganze Seite zum Wiedereinsetzungsgrund. Aber eigentlich ist die Zustellung unwirksam.
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