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Widerspruchsverfahren bei bestandenen Klausuren
MaxiMalMiniMal
Junior Member
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Beiträge: 2
Themen: 1
Registriert seit: Sep 2026
#1
23.09.2026, 00:04
Hallo,

ich habe diesen Monat meine mündliche Prüfung bestanden und bin jetzt Volljuristin nachdem ich im Erstversuch durchgefallen war. Allerdings bin ich ziemlich knapp am befriedigend gescheitet und überlege jetzt Widerspruch einzulegen, da ich fand, dass zwei Klausuren ein bisschen komisch bewertet worden sind. Allerdings weiß ich nur von Fällen in denen Personen Widerspruch eingelegt haben nachdem sie durchgefallen sind. 

Deshalb wollte ich einmal nach Erfahrungen fragen. Ich hatte bei einigen gehört, dass sie manchmal Glück hatten und ich dachte, da es in meinem Bundesland noch das Widerspruchsverfahren gibt, kann ich es ja mal versuchen. Ich muss ja nicht klagen. Deshalb wollte ich einmal nach Erfahrungen fragen. 

Gerade wenn ich Erfolg habe, muss ich die Mündliche nicht wiederholen, oder? Kriege ich dann ein neuen Zeugnis ausgestellt? Wie sehen die Erfolgschancen eurer Meinung nach aus? 

Liebe Grüße,
Maxi
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Praktiker
Posting Freak
*****
Beiträge: 2.335
Themen: 0
Registriert seit: Apr 2021
#2
23.09.2026, 06:39
Klar geht das. Wenn Klausuren besser bewertet werden, wird die Gesamtnote neu berechnet. Wiederholt wird nichts, was nicht an schweren Verfahrensmängeln leidet und deshalb angegriffen wurde.

Nur ist nach Deinem Bericht vollkommen offen, ob die Prüfer im Wege der Überdenkung oder gezwungenermaßen wegen Fehlern der Korrektur die Punktezahl erhöhen würden. Dazu müsstest Du genauer mitteilen, inwieweit die Korrektur komisch ist. Einfach dass Du gerne befriedigend hättest, wird nicht helfen.

Außer Kosten riskierst Du eigentlich nichts. Herzlichen Glückwunsch zum Examen!
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Fast_and_fatigued
Junior Member
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Beiträge: 44
Themen: 0
Registriert seit: Oct 2025
#3
23.09.2026, 08:28
15 Punkte im Examen - und trotzdem angefochten: Interview mit Spitzenkandidat Martin Georg Scheugenpflug - Jurios

Das war zwar im ersten Examen, aber trotzdem hat er seine Klausur erfolgreich angefochten.
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MaxiMalMiniMal
Junior Member
**
Beiträge: 2
Themen: 1
Registriert seit: Sep 2026
#4
23.09.2026, 10:35
(23.09.2026, 06:39)Praktiker schrieb:  Klar geht das. Wenn Klausuren besser bewertet werden, wird die Gesamtnote neu berechnet. Wiederholt wird nichts, was nicht an schweren Verfahrensmängeln leidet und deshalb angegriffen wurde.

Nur ist nach Deinem Bericht vollkommen offen, ob die Prüfer im Wege der Überdenkung oder gezwungenermaßen wegen Fehlern der Korrektur die Punktezahl erhöhen würden. Dazu müsstest Du genauer mitteilen, inwieweit die Korrektur komisch ist. Einfach dass Du gerne befriedigend hättest, wird nicht helfen.

Außer Kosten riskierst Du eigentlich nichts. Herzlichen Glückwunsch zum Examen!

Hallo,

danke für deine schnelle Rückmeldung! Wie gesagt habe ich zwei Klausuren, wo mich die Bewertung ein bisschen stutzig gemacht hat. In einer Zivilrecht Klausur steht bei mir drin, dass ich ein Hauptproblem nicht gesehen habe, dass Problem ist, ich habe es aber gesehen und auch recht lange behandelt.

 Das zweite Problem ist Strafrecht und das habe ich auch erst gesehen nachdem ich mit einer Freundin verglichen habe. Wir haben beide ziemlich dasselbe geprüft und während bei ihr bei einigen Strafbeständen oft ein Haken dran war und einmal ein gut gesehen, stand bei mir für dieselben Delikte fernliegend. 

Ich habe keine Ahnung, ob das reicht, aber ich dachte mir man kann es ja einmal probieren. Das Widerspruchsverfahren ist ja nicht so teuer und heißt ja nicht, dass ich gleich Klagen muss. Eine Freundin hat mir geraten, dass ich alle Klausuren anfechten soll einfach für mehr Auswahl, da eine Verschlechterung eigentlich nicht in Frage kommt und ich denke mir, dass ich eigentlich nichts zu verlieren habe
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Praktiker
Posting Freak
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Beiträge: 2.335
Themen: 0
Registriert seit: Apr 2021
#5
23.09.2026, 12:01
Das ist aus der Ferne schwer zu beurteilen.

Der Prüfer muss die Leistung vollständig erfassen - Ausführungen übersehen ist also ein guter Angriffspunkt, wenn es denn wirklich so war. Womit natürlich noch nicht gesagt ist, was daraus folgt - im ungünstigsten Fall ist das Problem dann doch gesehen, aber schlecht bearbeitet, dann wirkt es sich in der Note nicht günstig aus.

Vergleich mit anderen Klausuren ist dagegen schwieriger - insbesondere wenn es verschiedene Prüfer sind, denn die haben ein Prüfungsermessen. Was der eine als sinnvolle Schwerpunktsetzung ansieht, mag dem anderen zu umfangreich erscheinen. Da kommt man schwer dran. Allerdings darf Vertretbares nicht als falsch bewertet werden - aber war das hier der Fall? Kann auch sein, dass sich das "fernliegend" in der Bewertung gar nicht ausgewirkt hat, das wird man dann sehen.

Reden wir übrigens von der Erst- oder der Zweitkorrektur?

Klausuren ohne konkreten Ansatzpunkt anzugreifen, bringt dagegen wenig. Ob es die Kosten erhöht, müsstest Du außerdem schauen.
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