19.02.2020, 16:01
Aber will man dann noch eingestellt werden, wenn deine gesamte Krankheitsgeschichte vor der Justizverwaltung ausgebreitet wurde und die dich eigentlich auch nicht mehr einstellen wollen?
Die werden dich dann entsprechend zuweisen und nach Gelegenheiten suchen, dir das Leben schwer zu machen oder dich - aus deren Sicht: am besten - wieder loszuwerden.
Auch die Justizverwaltung ist nicht zu 100% gesund, aber das würden die wenigsten einräumen.
Die werden dich dann entsprechend zuweisen und nach Gelegenheiten suchen, dir das Leben schwer zu machen oder dich - aus deren Sicht: am besten - wieder loszuwerden.
Auch die Justizverwaltung ist nicht zu 100% gesund, aber das würden die wenigsten einräumen.
19.02.2020, 17:30
Aufgrund des Dazenschutzes dürfte die Justizverwaltung das aber nicht breit treten und den Kollegen erzählen, die es nichts angeht, oder sowas.
Was das Erreichen der Altersgrenze angeht, so ist es von Vorteil länger zu arbeiten, weil man sonst bei der Pension Abstriche machen muss. Deshalb wird ein Kranker immer so lange arbeiten wollen wie möglich und sich nicht zu oft krank schreiben lassen.
Als Richter ist man relativ unabhängig. Viel zu sagen hat der Vorgesetzte wegen dee richterlichen Unabhängigkeit da nicht. Man kann es ja versuchen, da wieder rein zu kommen und wenn man Mobbing bemerkt, kann man sich dagegen auch zur Wehr setzen und zur Not erst dann einen neuen Job suchen, was mit den Noten kein Problem sein sollte oder sich an ein anderes Gericht versetzen lassen. Vielleicht hat man ja Glück und es gibt kein Mobbing. In weisungsabhängigen Angestelltenjobs im öffentlichen Dienst gibt es viel mehr Mobbing bzw. auch Bossing. Als Richter muss man sich nicht viel sagen lassen.
Was das Erreichen der Altersgrenze angeht, so ist es von Vorteil länger zu arbeiten, weil man sonst bei der Pension Abstriche machen muss. Deshalb wird ein Kranker immer so lange arbeiten wollen wie möglich und sich nicht zu oft krank schreiben lassen.
Als Richter ist man relativ unabhängig. Viel zu sagen hat der Vorgesetzte wegen dee richterlichen Unabhängigkeit da nicht. Man kann es ja versuchen, da wieder rein zu kommen und wenn man Mobbing bemerkt, kann man sich dagegen auch zur Wehr setzen und zur Not erst dann einen neuen Job suchen, was mit den Noten kein Problem sein sollte oder sich an ein anderes Gericht versetzen lassen. Vielleicht hat man ja Glück und es gibt kein Mobbing. In weisungsabhängigen Angestelltenjobs im öffentlichen Dienst gibt es viel mehr Mobbing bzw. auch Bossing. Als Richter muss man sich nicht viel sagen lassen.
19.02.2020, 17:35
Und die zur justizverwaltung Abgeordneten sind besonders vertrauensvoll und halten sich (selbstverständlich) an datenschutzrechtliche regelungen?
Schön wär's! Das sind die karierregeilen Kollegen, die über Leichen gehen für ihre eigene Karriere. Und die werden "mobben"; nicht die entspannten Kollegen am Gericht!
Meine Meinung dazu ...
Schön wär's! Das sind die karierregeilen Kollegen, die über Leichen gehen für ihre eigene Karriere. Und die werden "mobben"; nicht die entspannten Kollegen am Gericht!
Meine Meinung dazu ...
19.02.2020, 18:16
(19.02.2020, 16:01)Gast schrieb: Aber will man dann noch eingestellt werden, wenn deine gesamte Krankheitsgeschichte vor der Justizverwaltung ausgebreitet wurde und die dich eigentlich auch nicht mehr einstellen wollen?
Die werden dich dann entsprechend zuweisen und nach Gelegenheiten suchen, dir das Leben schwer zu machen oder dich - aus deren Sicht: am besten - wieder loszuwerden.
Auch die Justizverwaltung ist nicht zu 100% gesund, aber das würden die wenigsten einräumen.
Ich wüsste nicht, was an vielen Krankheiten so ehrenrührig sein sollte, dass es das Ausbreiten der Krankheitsgeschichte so schlimm macht:
Hier im Parallel-Thread wird Morbus Crohn diskutiert. Einige Urteile drehen sich um Adipostitas. Oder denken wir an Migräne. Hormonstörungen.
Ich finde ja, solange es solche "Ängste" gibt, muss sich in der Gesellschaft noch einiges tun.
Zum Mobben kann ich schlicht nichts sagen.
19.02.2020, 19:22
(19.02.2020, 16:01)Gast schrieb: Aber will man dann noch eingestellt werden, wenn deine gesamte Krankheitsgeschichte vor der Justizverwaltung ausgebreitet wurde und die dich eigentlich auch nicht mehr einstellen wollen?
Die werden dich dann entsprechend zuweisen und nach Gelegenheiten suchen, dir das Leben schwer zu machen oder dich - aus deren Sicht: am besten - wieder loszuwerden.
Auch die Justizverwaltung ist nicht zu 100% gesund, aber das würden die wenigsten einräumen.
Das ist - mit Verlaub gesagt - völliger Schwachsinn.
19.02.2020, 19:55
(19.02.2020, 19:22)Gast schrieb:(19.02.2020, 16:01)Gast schrieb: Aber will man dann noch eingestellt werden, wenn deine gesamte Krankheitsgeschichte vor der Justizverwaltung ausgebreitet wurde und die dich eigentlich auch nicht mehr einstellen wollen?
Die werden dich dann entsprechend zuweisen und nach Gelegenheiten suchen, dir das Leben schwer zu machen oder dich - aus deren Sicht: am besten - wieder loszuwerden.
Auch die Justizverwaltung ist nicht zu 100% gesund, aber das würden die wenigsten einräumen.
Das ist - mit Verlaub gesagt - völliger Schwachsinn.
So schwachsinnig klingt es für mich nicht!
Lieber TE: Ich würde dir dennoch zu einer Anfechtung raten und erstmal schauen, was da bei rum kommt!
20.02.2020, 10:43
Grundsätzlich sollte nicht jede kleine Einschränkung dazu führen, dass Menschen, die gerne Richter werden wollen, es nicht können.
Ich möchte aber trotzdem auch einen Aspekt nennen, der bei gravierenden Krankheiten eine Rolle spielen kann: Wenn jemand immer wieder länger krankheitsbedingt ausfällt, leiden darunter unter Umständen viele Verfahren. Das kann auch einzelne Schicksale stark treffen, die auf eine baldig Entscheidung angewiesen sind oder gehofft haben.
Es ist also immer eine Abwägungsfrage, wann man nicht mehr einstellen sollte. Und natürlich ist es eine große Ungerechtigkeit, weil man ja einfach nichts dafür kann. Aber die Justiz ist schon ein Spezialfall, ein Apparat der grundsätzlich funktionieren muss. Dass dies in der Realität - abseits von Krankheit - eh nicht der Fall ist, weil der Staat zu blöd ist genügend Leute einzustellen, steht auf einem anderen Blatt.
Ich würde mir auf jeden Fall eine zweite Meinung und anwaltlichen Rat einholen, wenn ich abgelehnt werde (und es mein Traum ist). Denn gerade im Bereich Krankheiten/Diagnosen werden viele Fehler gemacht. Vielleicht auch mal bewusst, um ein potentielles Risiko zu umgehen...
Ich möchte aber trotzdem auch einen Aspekt nennen, der bei gravierenden Krankheiten eine Rolle spielen kann: Wenn jemand immer wieder länger krankheitsbedingt ausfällt, leiden darunter unter Umständen viele Verfahren. Das kann auch einzelne Schicksale stark treffen, die auf eine baldig Entscheidung angewiesen sind oder gehofft haben.
Es ist also immer eine Abwägungsfrage, wann man nicht mehr einstellen sollte. Und natürlich ist es eine große Ungerechtigkeit, weil man ja einfach nichts dafür kann. Aber die Justiz ist schon ein Spezialfall, ein Apparat der grundsätzlich funktionieren muss. Dass dies in der Realität - abseits von Krankheit - eh nicht der Fall ist, weil der Staat zu blöd ist genügend Leute einzustellen, steht auf einem anderen Blatt.
Ich würde mir auf jeden Fall eine zweite Meinung und anwaltlichen Rat einholen, wenn ich abgelehnt werde (und es mein Traum ist). Denn gerade im Bereich Krankheiten/Diagnosen werden viele Fehler gemacht. Vielleicht auch mal bewusst, um ein potentielles Risiko zu umgehen...
20.02.2020, 11:47
(20.02.2020, 10:43)Gast schrieb: Grundsätzlich sollte nicht jede kleine Einschränkung dazu führen, dass Menschen, die gerne Richter werden wollen, es nicht können.
Ich möchte aber trotzdem auch einen Aspekt nennen, der bei gravierenden Krankheiten eine Rolle spielen kann: Wenn jemand immer wieder länger krankheitsbedingt ausfällt, leiden darunter unter Umständen viele Verfahren. Das kann auch einzelne Schicksale stark treffen, die auf eine baldig Entscheidung angewiesen sind oder gehofft haben.
Es ist also immer eine Abwägungsfrage, wann man nicht mehr einstellen sollte. Und natürlich ist es eine große Ungerechtigkeit, weil man ja einfach nichts dafür kann. Aber die Justiz ist schon ein Spezialfall, ein Apparat der grundsätzlich funktionieren muss. Dass dies in der Realität - abseits von Krankheit - eh nicht der Fall ist, weil der Staat zu blöd ist genügend Leute einzustellen, steht auf einem anderen Blatt.
Ich würde mir auf jeden Fall eine zweite Meinung und anwaltlichen Rat einholen, wenn ich abgelehnt werde (und es mein Traum ist). Denn gerade im Bereich Krankheiten/Diagnosen werden viele Fehler gemacht. Vielleicht auch mal bewusst, um ein potentielles Risiko zu umgehen...
Zunächst mal: Ich finde es großartig, wie hier diskutiert wird und finde es wirklich spannend, danke dafür, Leute!
Zu diesem Beitrag im Speziellen: Ja, da hast du natürlich auch einen Punkt. Und es stimmt auch. Das Ding ist nur, dass wir hier quasi pauschal über jede Art des gesundheitlichen Risikos sprechen: Also über MS, Morbus Crohn, Migräne, Laktoseintoleranz (tatsächlich Gegenstand einer erfolgreichen Anfechtung!),...
Wir unterscheiden aktuell ja in dieser Forums-Debatte weder nach Art der funktionellen Einschränkung noch nach Grad der Beeinträchtigung noch nach Grad des Risikos.
Fehlt dem Bewerber ein Arm? Hatte er mal Krebs? Hat er eine Therapie gemacht? Wie hoch ist das Ausfallrisiko und wie schwer?
Und dann wieder der Punkt mit den Schwerbehinderten, deren Bewertung anders läuft und die anders eingesetzt werden.
Ich würde mir mehr Transparenz wünschen.
20.02.2020, 13:11
(20.02.2020, 11:47)Gast schrieb:(20.02.2020, 10:43)Gast schrieb: Grundsätzlich sollte nicht jede kleine Einschränkung dazu führen, dass Menschen, die gerne Richter werden wollen, es nicht können.
Ich möchte aber trotzdem auch einen Aspekt nennen, der bei gravierenden Krankheiten eine Rolle spielen kann: Wenn jemand immer wieder länger krankheitsbedingt ausfällt, leiden darunter unter Umständen viele Verfahren. Das kann auch einzelne Schicksale stark treffen, die auf eine baldig Entscheidung angewiesen sind oder gehofft haben.
Es ist also immer eine Abwägungsfrage, wann man nicht mehr einstellen sollte. Und natürlich ist es eine große Ungerechtigkeit, weil man ja einfach nichts dafür kann. Aber die Justiz ist schon ein Spezialfall, ein Apparat der grundsätzlich funktionieren muss. Dass dies in der Realität - abseits von Krankheit - eh nicht der Fall ist, weil der Staat zu blöd ist genügend Leute einzustellen, steht auf einem anderen Blatt.
Ich würde mir auf jeden Fall eine zweite Meinung und anwaltlichen Rat einholen, wenn ich abgelehnt werde (und es mein Traum ist). Denn gerade im Bereich Krankheiten/Diagnosen werden viele Fehler gemacht. Vielleicht auch mal bewusst, um ein potentielles Risiko zu umgehen...
Zunächst mal: Ich finde es großartig, wie hier diskutiert wird und finde es wirklich spannend, danke dafür, Leute!
Zu diesem Beitrag im Speziellen: Ja, da hast du natürlich auch einen Punkt. Und es stimmt auch. Das Ding ist nur, dass wir hier quasi pauschal über jede Art des gesundheitlichen Risikos sprechen: Also über MS, Morbus Crohn, Migräne, Laktoseintoleranz (tatsächlich Gegenstand einer erfolgreichen Anfechtung!),...
Wir unterscheiden aktuell ja in dieser Forums-Debatte weder nach Art der funktionellen Einschränkung noch nach Grad der Beeinträchtigung noch nach Grad des Risikos.
Fehlt dem Bewerber ein Arm? Hatte er mal Krebs? Hat er eine Therapie gemacht? Wie hoch ist das Ausfallrisiko und wie schwer?
Und dann wieder der Punkt mit den Schwerbehinderten, deren Bewertung anders läuft und die anders eingesetzt werden.
Ich würde mir mehr Transparenz wünschen.
Das ist der richtige Ansatz.
Denn nur, weil ein Examen gut bestanden wurde, kann nicht auf eine Fähigkeit, einen Richterjob ausüben zu können, rückgeschlossen werden. Das Examen bestanden zu haben, gibt lediglich wieder, dass 8 bzw 11 Klausuren gemeistert wurden. Die Vorbereitungszeit hätte auch mit den NAchteilen einer Krankheit zeitverzögert und durch Hilfe Dritter gemeistert worden können.
20.02.2020, 13:20
(20.02.2020, 13:11)?!?!?!?! schrieb:(20.02.2020, 11:47)Gast schrieb:(20.02.2020, 10:43)Gast schrieb: Grundsätzlich sollte nicht jede kleine Einschränkung dazu führen, dass Menschen, die gerne Richter werden wollen, es nicht können.
Ich möchte aber trotzdem auch einen Aspekt nennen, der bei gravierenden Krankheiten eine Rolle spielen kann: Wenn jemand immer wieder länger krankheitsbedingt ausfällt, leiden darunter unter Umständen viele Verfahren. Das kann auch einzelne Schicksale stark treffen, die auf eine baldig Entscheidung angewiesen sind oder gehofft haben.
Es ist also immer eine Abwägungsfrage, wann man nicht mehr einstellen sollte. Und natürlich ist es eine große Ungerechtigkeit, weil man ja einfach nichts dafür kann. Aber die Justiz ist schon ein Spezialfall, ein Apparat der grundsätzlich funktionieren muss. Dass dies in der Realität - abseits von Krankheit - eh nicht der Fall ist, weil der Staat zu blöd ist genügend Leute einzustellen, steht auf einem anderen Blatt.
Ich würde mir auf jeden Fall eine zweite Meinung und anwaltlichen Rat einholen, wenn ich abgelehnt werde (und es mein Traum ist). Denn gerade im Bereich Krankheiten/Diagnosen werden viele Fehler gemacht. Vielleicht auch mal bewusst, um ein potentielles Risiko zu umgehen...
Zunächst mal: Ich finde es großartig, wie hier diskutiert wird und finde es wirklich spannend, danke dafür, Leute!
Zu diesem Beitrag im Speziellen: Ja, da hast du natürlich auch einen Punkt. Und es stimmt auch. Das Ding ist nur, dass wir hier quasi pauschal über jede Art des gesundheitlichen Risikos sprechen: Also über MS, Morbus Crohn, Migräne, Laktoseintoleranz (tatsächlich Gegenstand einer erfolgreichen Anfechtung!),...
Wir unterscheiden aktuell ja in dieser Forums-Debatte weder nach Art der funktionellen Einschränkung noch nach Grad der Beeinträchtigung noch nach Grad des Risikos.
Fehlt dem Bewerber ein Arm? Hatte er mal Krebs? Hat er eine Therapie gemacht? Wie hoch ist das Ausfallrisiko und wie schwer?
Und dann wieder der Punkt mit den Schwerbehinderten, deren Bewertung anders läuft und die anders eingesetzt werden.
Ich würde mir mehr Transparenz wünschen.
Das ist der richtige Ansatz.
Denn nur, weil ein Examen gut bestanden wurde, kann nicht auf eine Fähigkeit, einen Richterjob ausüben zu können, rückgeschlossen werden. Das Examen bestanden zu haben, gibt lediglich wieder, dass 8 bzw 11 Klausuren gemeistert wurden. Die Vorbereitungszeit hätte auch mit den NAchteilen einer Krankheit zeitverzögert und durch Hilfe Dritter gemeistert worden können.
Aber diejenigen, die es bis zum Amtsarzt geschafft haben, haben auch bereits das Auswahlverfahren erfolgreich hinter sich gebracht. Das Ref lässt sich auch nicht so ohne Weiteres verlängern und auch währenddessen gibt es Zeugnisse, die ebenfalls im auswahlverfahren berücksichtigt worden sind...