18.02.2020, 19:35
Trifft nicht ganz das Thema, aber auch höchst witzig ist es, wenn man sich mehrgleisig bewirbt und feste Vorstellungsgespräche widerrufen werden, nur weil man von einer anderen Stelle schon eine Zusage hat. Zumindest mich muss bei solchen Praktiken niemand mehr von einem Mangel an qualifizierten Leuten vollheulen.
18.02.2020, 20:51
Lieber TE, auch ich möchte Dir ans Herz legen, mit der ablehnende Entscheidung ganz schnell zu einem Anwalt für Beamtenrecht zu gehen. Da muss aber auch schnell gehandelt werden, wie Du mit Sicherheit selbst weißt. Die Stelle muss per vorläufigem Rechtsschutz freigehalten werden, sonst wird es verdammt schwierig.
19.02.2020, 09:03
Dass man Gutachten anfechten kann, sie möglicherweise auch nicht richtig sein müssen, ist klar.
Ich finde es aber erschreckend, wie hier nahezu einhellig die Meinung vertreten wird, der Staat solle sich darüber einfach hinwegsetzen und sei quasi verpflichtet, Leute, die - insbesondere unter Berücksichtigung der Rspr. des BVerwG zur Beweislastverteilung - gesundheitlich nicht geeignet sind, einzustellen.
Ich finde es aber erschreckend, wie hier nahezu einhellig die Meinung vertreten wird, der Staat solle sich darüber einfach hinwegsetzen und sei quasi verpflichtet, Leute, die - insbesondere unter Berücksichtigung der Rspr. des BVerwG zur Beweislastverteilung - gesundheitlich nicht geeignet sind, einzustellen.
19.02.2020, 09:41
(19.02.2020, 09:03)Gast schrieb: Dass man Gutachten anfechten kann, sie möglicherweise auch nicht richtig sein müssen, ist klar.
Ich finde es aber erschreckend, wie hier nahezu einhellig die Meinung vertreten wird, der Staat solle sich darüber einfach hinwegsetzen und sei quasi verpflichtet, Leute, die - insbesondere unter Berücksichtigung der Rspr. des BVerwG zur Beweislastverteilung - gesundheitlich nicht geeignet sind, einzustellen.
Hier wird eher die Meinung vertreten, dass die gesundheitliche Eignung anders aufzufassen ist, als derzeit gehandhabt
19.02.2020, 10:10
Gutachten sind leider nicht immer richtig. Ich hatte damit auch mal vor Gericht zu tun als es um Dienstkrankheiten durch Chemikalien ging.
Leider wird den Gutachtern bzw. Ärzten hierzulande oft mehr geglaubt als einem Juristen, als ob es sich bei Medizin um Geheimwissen handeln würde, das sich ein Jurist nicht durch Bücher erschließen könnte.
Insbesondere die Prognose der Dienstunfähigkeit auf Lebenszeit bei Vorerkrankungen ist aber Quatsch. Der Arzt kann schließlich nicht hellsehen. Dienstunfähig werden nicht so viele, höchstens mal eine Zeit lang arbeitsunfähig, aber das kann auch bei der Einstellung gesunde Beamten treffen, z.B. durch eine Krebserkrankung. Der Dienstherr geht also kein viel höheres Risiko ein, zumal kranke Leute oft bemüht sind nicht negativ aufzufallen und sich deshalb nicht viel öfter krankschreiben lassen als Gesunde, um ihren Job zu behalten.
Leider wird den Gutachtern bzw. Ärzten hierzulande oft mehr geglaubt als einem Juristen, als ob es sich bei Medizin um Geheimwissen handeln würde, das sich ein Jurist nicht durch Bücher erschließen könnte.
Insbesondere die Prognose der Dienstunfähigkeit auf Lebenszeit bei Vorerkrankungen ist aber Quatsch. Der Arzt kann schließlich nicht hellsehen. Dienstunfähig werden nicht so viele, höchstens mal eine Zeit lang arbeitsunfähig, aber das kann auch bei der Einstellung gesunde Beamten treffen, z.B. durch eine Krebserkrankung. Der Dienstherr geht also kein viel höheres Risiko ein, zumal kranke Leute oft bemüht sind nicht negativ aufzufallen und sich deshalb nicht viel öfter krankschreiben lassen als Gesunde, um ihren Job zu behalten.
19.02.2020, 10:18
(19.02.2020, 10:10)Gast schrieb: Gutachten sind leider nicht immer richtig. Ich hatte damit auch mal vor Gericht zu tun als es um Dienstkrankheiten durch Chemikalien ging.
Leider wird den Gutachtern bzw. Ärzten hierzulande oft mehr geglaubt als einem Juristen, als ob es sich bei Medizin um Geheimwissen handeln würde, das sich ein Jurist nicht durch Bücher erschließen könnte.
Insbesondere die Prognose der Dienstunfähigkeit auf Lebenszeit bei Vorerkrankungen ist aber Quatsch. Der Arzt kann schließlich nicht hellsehen. Dienstunfähig werden nicht so viele, höchstens mal eine Zeit lang arbeitsunfähig, aber das kann auch bei der Einstellung gesunde Beamten treffen, z.B. durch eine Krebserkrankung. Der Dienstherr geht also kein viel höheres Risiko ein, zumal kranke Leute oft bemüht sind nicht negativ aufzufallen und sich deshalb nicht viel öfter krankschreiben lassen als Gesunde, um ihren Job zu behalten.
Volle Zustimmung!!!
Besonders auch hinsichtlich der Möglichkeit der wissensaneignung.
Zumal der Amtsarzt den Menschen nur rund 10 Minuten sieht, frage ich mich ohnehin wie dabei eine solche Prognose überhaupt erstellt können werden soll.
19.02.2020, 11:29
(19.02.2020, 09:03)Gast schrieb: Dass man Gutachten anfechten kann, sie möglicherweise auch nicht richtig sein müssen, ist klar.
Ich finde es aber erschreckend, wie hier nahezu einhellig die Meinung vertreten wird, der Staat solle sich darüber einfach hinwegsetzen und sei quasi verpflichtet, Leute, die - insbesondere unter Berücksichtigung der Rspr. des BVerwG zur Beweislastverteilung - gesundheitlich nicht geeignet sind, einzustellen.
Wieso findest du das erschreckend?
Art. 33 II GG sagt: "Jeder Deutsche hat nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte."
Gesundheit ist ein Faktor, den man kaum willentlich beeinflussen kann, wenn es zu den genetischen Erkrankungen kommt, z.B. Darum gibt es ja mittlerweile auch die Regelungen für Schwerbehinderte, für die andere Regeln gelten, um sie nicht zu diskriminieren.
Und man kann dann schon mal die Frage stellen, wie fair das in Bezug auf "Eignung" ist, wenn einer "nicht krank genug" ist, um behindert zu sein, aber "zu krank", um dem Staat zu dienen.
Wieso ist "Eignung" überhaupt auch Gesundheit?
Ja, ich verstehe das Alimentationsprinzip und dass vor diesem Hintergrund die Befürchtung umgeht, dass man - ich formulier mal brutal - sich zu viele Kranke reinholt, die dann beständig ausfallen und trotz Nichterreichens der Altersgrenze voll "ausgehalten" werden müssen.
Ändert aber nichts an der grundlegenden Fairnessfrage.
Vor allem ist es - korrigier mich, wenn ich falsch liege - offenbar ja auch so, dass für die Verbeamtung nicht geschaut wird, ob ich ein Sesselfurzer werden will oder ein irgendwie körperlich aktiver Beamter.
Ich kann also super fürs Sesselfurzen geeignet sein, komme aber trotzdem nicht rein.
Diese Haltung ist gerade vor dem Hintergrund des harten Wettbewerbs um die klügsten Köpfe - formal durch Noten nachgewiesen - doch auch fragwürdig.
Krank sein heißt ja gerade nicht, nichts zu können. Krank sein kann auch einfach unsichtbar behindert sein.
19.02.2020, 14:43
Klar, alles richtig. Die Rspr. geht aber mittlerweile davon aus, dass der Dienstherr nachweisen muss, dass der Anwärter die regelmäßige Altersgrenze nicht nicht im aktiven Dienst erreichen wird. Eine Nichteinstellung kommt also nur noch bei massivsten Erkrankungen in Betracht, nicht wegen irgendwelcher - überspitzt formuliert - Wehwehchen oder „normaler Behinderungen“.
19.02.2020, 14:55
Das stimmt, aber bei den Amtsärzten scheint das nicht bekannt zu sein oder man setzt sich absichtlich darüber hinweg!
Es gibt ja keine klaren Regeln: Der eine kommt mit der einen Diagnose durch, der nächste Amtsarzt lässt seinen Kandidaten durchfallen.
Es gibt ja keine klaren Regeln: Der eine kommt mit der einen Diagnose durch, der nächste Amtsarzt lässt seinen Kandidaten durchfallen.
19.02.2020, 15:46
(19.02.2020, 14:55)Gast schrieb: Das stimmt, aber bei den Amtsärzten scheint das nicht bekannt zu sein oder man setzt sich absichtlich darüber hinweg!
Es gibt ja keine klaren Regeln: Der eine kommt mit der einen Diagnose durch, der nächste Amtsarzt lässt seinen Kandidaten durchfallen.
Aber genau deshalb lohnt sich doch das Anfechten einer solchen Entscheidung.
Wie der Kollege vor dir schon schreibt: Das BVerwG hat die Maßstäbe geändert. In NRW gibt es dazu tatsächlich einen AK Qualitätssicherung, der die Amtsärzte aufklärt und die Kenntnis dieser "Beweislastumkehr" in der Masse der Ärzte verbreiten will.