16.02.2020, 18:04
Liebe Forist_innen,
gibt es hier Erfahrungen mit einer vorzeitigen Verbeamtung auf Lebenszeit, d.h. vor Ablauf der Proberichterzeit ? Ich frage deshalb, weil ich von einer Bekannten aus dem Richterdienst (NRW) erfahren habe, dass dort jemand nach vorheriger Anwaltstätigkeit bereits nach 2 Jahren „verlebzeitet“ wurde. Gibt es dazu Erfahrungswerte (auch aus anderen Bundesländern), die auf eine ständige Praxis hindeuten ?
gibt es hier Erfahrungen mit einer vorzeitigen Verbeamtung auf Lebenszeit, d.h. vor Ablauf der Proberichterzeit ? Ich frage deshalb, weil ich von einer Bekannten aus dem Richterdienst (NRW) erfahren habe, dass dort jemand nach vorheriger Anwaltstätigkeit bereits nach 2 Jahren „verlebzeitet“ wurde. Gibt es dazu Erfahrungswerte (auch aus anderen Bundesländern), die auf eine ständige Praxis hindeuten ?
16.02.2020, 19:17
Das ist in der Tat gängige Praxis in NRW, aber auch kein Selbstläufer. Es kommt darauf an, wie man sich anstellt..
"verbeamtet" wird man als Richter übrigens nie :angel:
"verbeamtet" wird man als Richter übrigens nie :angel:
16.02.2020, 21:55
In Hamburg üblich, wenn die Probezeit gut verläuft und mindestens ein Jahr Tätigkeit als RA.
16.02.2020, 22:29
Hat gar nichts mit "ständiger Praxis" zu tun, sondern steht im Gesetz :D es gibt allerlei Vortätigkeiten durch die sich die Probezeit verkürzen kann bzw die darauf angerechnet werden können
17.02.2020, 08:38
Teilweise sehen die Landesgesetze "spätestens" Regelungen oder Rahmenregelungen vor. Deswegen kann die Frage nach einer gängigen Praxis ggf. schon Sinn machen.
In Bln wird idR nach drei Jahren ernannt, früher auch bei einschlägiger Berufserfahrung als Anwalt nicht. Wenn die Planstellen nicht zum Assessor "passen", kann man ggf. auch noch ein wenig abwarten. Nach spätestens fünf Jahren muss man aber "seine Planstelle besetzen".
In Bln wird idR nach drei Jahren ernannt, früher auch bei einschlägiger Berufserfahrung als Anwalt nicht. Wenn die Planstellen nicht zum Assessor "passen", kann man ggf. auch noch ein wenig abwarten. Nach spätestens fünf Jahren muss man aber "seine Planstelle besetzen".