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Proberichter - Teilzeit
Gast
Unregistered
 
#1
07.02.2020, 17:54
Kann man als Proberichter sagen, man möchte gleich ab Anfang an in Teilzeit (60-80%) arbeiten?
Hat man sogar einen Anspruch darauf oder muss man erstmal 1,2,3 Jahre voll machen?
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Auch Bln
Unregistered
 
#2
07.02.2020, 18:57
Es ist möglich als Assessor in Teilzeit zu arbeiten. Persönlich meine ich, dass weniger als 60 Prozent bei der Einarbeitung hinderlich sein könnten (da die tw. mit zusätzlichen Reduzierungen einher geht und man dann ggf. zu wenig Wiedererkennungseffekte haben und langsamer Routine entwickeln könnte).
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Gast
Unregistered
 
#3
07.02.2020, 19:04
(07.02.2020, 18:57)Auch Bln schrieb:  Es ist möglich als Assessor in Teilzeit zu arbeiten. Persönlich meine ich, dass weniger als 60 Prozent bei der Einarbeitung hinderlich sein könnten (da die tw. mit zusätzlichen Reduzierungen einher geht und man dann ggf. zu wenig Wiedererkennungseffekte haben und langsamer Routine entwickeln könnte).


Gibt es dafür Bedingungen (Kind, Pflege o.ä.) oder geht das einfach so?
Gibt es Benachteiligungen (Klatsch und Tratsch o.ä.)?
Verlängert sich die Probezeit?
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Auch Bln
Unregistered
 
#4
07.02.2020, 19:13
(07.02.2020, 19:04)Gast schrieb:  
(07.02.2020, 18:57)Auch Bln schrieb:  Es ist möglich als Assessor in Teilzeit zu arbeiten. Persönlich meine ich, dass weniger als 60 Prozent bei der Einarbeitung hinderlich sein könnten (da die tw. mit zusätzlichen Reduzierungen einher geht und man dann ggf. zu wenig Wiedererkennungseffekte haben und langsamer Routine entwickeln könnte).


Gibt es dafür Bedingungen (Kind, Pflege o.ä.) oder geht das einfach so?
Gibt es Benachteiligungen (Klatsch und Tratsch o.ä.)?
Verlängert sich die Probezeit?


Bedingungen sind mir nicht bekannt. Auch die Probezeit dürfte sich nicht verlängern.

Aber es kann Auswirkungen auf mögliche Einsatzbereiche haben. So kann es bei Tätigkeiten in Kammern ggf. zu organisatorischem Mehraufwand kommen. Auch können ab bestimmten Teilzeit-Quoten  Vertretungseinsätze schwierig werden - sowohl für die Verwaltung als auch für den Assessor. 
Das ist aber sehr individuell und grundsätzlich lösbar.
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Bln
Unregistered
 
#5
07.02.2020, 19:28
Kann man innerhalb der Probezeit und/oder danach auch nahezu jederzeit wieder auf Vollzeit wechseln?
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NRW Sepp
Unregistered
 
#6
07.02.2020, 20:44
Klar. Man kann auch gar nicht arbeiten, wenn man keine Lust hat.
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Gast
Unregistered
 
#7
07.02.2020, 21:12
Ich meine, dass sich die Probezeit durchaus verlängert, wenn man sie in Teilzeit absolviert.
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Gast
Unregistered
 
#8
08.02.2020, 12:02
(07.02.2020, 20:44)NRW Sepp schrieb:  Klar. Man kann auch gar nicht arbeiten, wenn man keine Lust hat.
Hä???
Teilzeit bedeutet weniger arbeiten für weniger Geld!
Was ist daran verwerflich?
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Auch Bln
Unregistered
 
#9
08.02.2020, 12:14
(07.02.2020, 21:12)Gast schrieb:  Ich meine, dass sich die Probezeit durchaus verlängert, wenn man sie in Teilzeit absolviert.

Das dürfte wegen des Benachteiligungsverbots, das mittelbar auch für die Ri und StA gilt, eigentlich unzulässig sein... Ein Blick in das für Dein Bundesland maßgebliche Normen dürfte helfen. Die regelungen findet sich häufig im jweiliegen Landesrichtergesetz, teilweise landet man mit Verweisungsnormen auch im jeweiligen Beamtenstatusgesetz...
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Gast
Unregistered
 
#10
09.02.2020, 08:51
(07.02.2020, 20:44)NRW Sepp schrieb:  Klar. Man kann auch gar nicht arbeiten, wenn man keine Lust hat.


Was für ein Blödsinn. Als wenn das Leben nur aus Arbeiten bestehen MUSS!
Wenn jemand Familie hat und weniger verdienen (!) möchte, soll er das doch machen.
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