03.07.2026, 12:56
Ich bin gerade ins Ref gestartet und jetzt in der Einführungs-AG. Bisher wurden jedoch nur ein paar ZPO-Basics durchgekaut, die ich schon aus dem 1. Examen kenne. Der Dozent ist auch eher schwach (kann auf keine Rückfrage antworten). Mir ist noch völlig unklar, was im 2. Examen eigentlich von mir erwartet wird und was ich in den nächsten 2 Jahren lernen soll. Gleichzeitig scheint mir, dass ich das auch in der AG nicht vermittelt bekommen werde. Das macht mir insgesamt eher Sorgen. Wie geht man damit um? Wo wird der Stoff des 2. Examens tatsächlich unterrichtet? Muss ich wieder ins Rep gehen? Vielen Dank für eure Hilfe.
Ich kann Dir empfehlen, zur Vorbereitung auf das Referendariat das Buch "99 Tipps & Hinweise für ein erfolgreiches Rechtsreferendariat" zu lesen. Das Buch gibt es als Print-Ausgabe und E-Book. Infos hierzu findest Du auf folgender Seite:
https://www.juristenkoffer.de/rechtsreferendariat/99-tipps-hinweise.php
Neben Tipps zur Planung des Referendariats beinhaltet das Buch auch viele hilfreiche Hinweise zur optimalen Examensvorbereitung sowie viele konkrete Tipps für das Schreiben der Klausuren.
https://www.juristenkoffer.de/rechtsreferendariat/99-tipps-hinweise.php
Neben Tipps zur Planung des Referendariats beinhaltet das Buch auch viele hilfreiche Hinweise zur optimalen Examensvorbereitung sowie viele konkrete Tipps für das Schreiben der Klausuren.
03.07.2026, 14:05
Es gibt während jeder Station die Arbeitsgemeinschaften, die von der Ausbildungsstelle, also deinem Landgericht, organisiert werden. Diese AGs sind mal mehr, mal weniger sinnvoll, letzteres überwiegt. Vernünftig auf das Examen vorbereitet, so wie es vor dem 1. Examen in einem Repetitorium passiert, wirst du dort nicht.
Wenn du wissen willst, was im 2. Examen verlangt wird, schau dir am besten Klausuren an. Ggf. wird ja auch ein Klausurenkurs angeboten, dann nimm an diesem unbedingt teil, genau so wie du auch alle im Rahmen von Arbeitsgemeinschaften angebotenen Probeklausuren unbedingt mitschreiben solltest. Am Anfang ist das alles noch sehr unbekannt, man kommt aber rein. Knapp zusammengefasst: Die Klausuren im 2. Examen sind materielles Recht des 1. Examens + Prozessrecht + formale Einkleidung (Urteil, Klage, Bescheid usw.). Das Rad wird also nicht ganz neu erfunden. Ungefähr so, wie als Deutscher Holländisch zu lernen.
Es gibt auch für das 2. Examen Repetitorien, z.B. die "Kaiser Seminare" (hierzu gibt es auch die unter Referendaren sehr verbreiteten "Kaiser Skripte" für alle möglichen Gebiete). Diese finden aber nicht über die Dauer von einem Jahr mehrfach wöchentlich statt (das kann kein Referendar neben der eigentlichen Stationsarbeit leisten), sondern sind Wochenendseminare. Setz dich am besten mal in eines rein, um zu sehen, ob dir das etwas bringt. Die Klausurpraxis ist aber - s.o. - viel wichtiger.
Wenn du wissen willst, was im 2. Examen verlangt wird, schau dir am besten Klausuren an. Ggf. wird ja auch ein Klausurenkurs angeboten, dann nimm an diesem unbedingt teil, genau so wie du auch alle im Rahmen von Arbeitsgemeinschaften angebotenen Probeklausuren unbedingt mitschreiben solltest. Am Anfang ist das alles noch sehr unbekannt, man kommt aber rein. Knapp zusammengefasst: Die Klausuren im 2. Examen sind materielles Recht des 1. Examens + Prozessrecht + formale Einkleidung (Urteil, Klage, Bescheid usw.). Das Rad wird also nicht ganz neu erfunden. Ungefähr so, wie als Deutscher Holländisch zu lernen.
Es gibt auch für das 2. Examen Repetitorien, z.B. die "Kaiser Seminare" (hierzu gibt es auch die unter Referendaren sehr verbreiteten "Kaiser Skripte" für alle möglichen Gebiete). Diese finden aber nicht über die Dauer von einem Jahr mehrfach wöchentlich statt (das kann kein Referendar neben der eigentlichen Stationsarbeit leisten), sondern sind Wochenendseminare. Setz dich am besten mal in eines rein, um zu sehen, ob dir das etwas bringt. Die Klausurpraxis ist aber - s.o. - viel wichtiger.
03.07.2026, 18:07
Man lernt, Urteile zu schreiben rauf und runter und ich denke, das wird bei euch inhaltlich noch anders werden. Am Anfang geht es halt erstmal darum, zu schauen, wo alle stehen und auch die schwächeren Leute abzuholen, damit alle auf einem einheitlichen Stand sind, auf dem man aufbauen kann.
Bei euch wird es sichtlich demnächst weitergehen mit Replik, Duplik, wann kommt was wo im Urteil und wo gehören diese und jene Besonderheiten hin.
Wenn dein AG-Leiter nicht gut ist, würde ich dir ein kommerzielles Rep empfehlen. Außerdem fand ich die Skripte zum Ref teilweise sehr gut. Anhand dieser kann man sich auch selbst vieles erarbeiten.
Im Strafrecht liegt der Fokus je nach Bundesland darauf, aus Sicht der StA eine Abschlussverfügung zu schreiben und entweder einzustellen (in der Klausur maximal zum Teil) oder Anklage zu erheben und die Anklage zu schreiben. Da in manchen Bundesländern im 2. StEx im Strafrecht auch eine Klausur aus Richtersicht drankommen kann, wirst du in diesen Bundesländern im Strafrecht ebenfalls lernen, Urteile zu schreiben.
Deswegen warte noch ab, da kommt noch sehr viel mehr. Solange aber nicht alle die Basics draufhaben, ist es schwer, die Details anzufangen.
Bei euch wird es sichtlich demnächst weitergehen mit Replik, Duplik, wann kommt was wo im Urteil und wo gehören diese und jene Besonderheiten hin.
Wenn dein AG-Leiter nicht gut ist, würde ich dir ein kommerzielles Rep empfehlen. Außerdem fand ich die Skripte zum Ref teilweise sehr gut. Anhand dieser kann man sich auch selbst vieles erarbeiten.
Im Strafrecht liegt der Fokus je nach Bundesland darauf, aus Sicht der StA eine Abschlussverfügung zu schreiben und entweder einzustellen (in der Klausur maximal zum Teil) oder Anklage zu erheben und die Anklage zu schreiben. Da in manchen Bundesländern im 2. StEx im Strafrecht auch eine Klausur aus Richtersicht drankommen kann, wirst du in diesen Bundesländern im Strafrecht ebenfalls lernen, Urteile zu schreiben.
Deswegen warte noch ab, da kommt noch sehr viel mehr. Solange aber nicht alle die Basics draufhaben, ist es schwer, die Details anzufangen.
03.07.2026, 18:48
Da das Prozessrecht im Ersten Examen kaum eine Rolle spielt, setzen die meisten (berechtigerweise) dort auf Lücke. Wer sich hingegen während dem Studium oder vor dem Ref damit tiefer auseinandergesetzt hat, wird sich zumindest in den AGs wohl eher langweilen. So war es in meinem Fall. Die AGs sind quasi "Prozessrecht für Fortgeschrittene". Ausbildung beim Einzelausbilder ist dann differenzierter. Wenn du Glück hast, bekommst du einen Ausbilder, der dich auch mit der Dezernatsarbeit vertraut macht, was dir einen realistierschen Einblick in den Beruf des Richters gibt, und darfst auch komplette Verhandlungen alleine führen. Wenn du Pech hast, schreibst du halt zu Übungszwecken nur ein Urteil nach dem anderen. In der Strafstation dann dasselbe in Grün, nur dass es meist auf der Erstellung einer Abschlussverfügung der StA hinausläuft. Dort wirst du dann noch 1-2 Mal während der Station die Sitzungsvertretung der StA wahrnehmen. Solltest du Glück haben, erscheint der Angeklagte sogar und deine Vorbereitung auf den Einspruch auf einen Strafbefehl war nicht für die Füße.
03.07.2026, 20:43
Für manche ist es ja Glück, wenn niemand kommt
Wer tatsächlich sein Glück im Sitzungsdienst sieht, ich kann berichten, es gibt auch Leute, die zehn Sitzungstage hatten, teilweise mehrere die Woche, und natürlich jeweils mit mehreren Fällen je Sitzungstag. Aber absolut entspannt, man macht sich dabei wirklich nicht tot und ist im Nachhinein doch eine tolle Erfahrung gewesen und man merkt ziemlich schnell, dass man nicht viel falsch machen kann.
Wer tatsächlich sein Glück im Sitzungsdienst sieht, ich kann berichten, es gibt auch Leute, die zehn Sitzungstage hatten, teilweise mehrere die Woche, und natürlich jeweils mit mehreren Fällen je Sitzungstag. Aber absolut entspannt, man macht sich dabei wirklich nicht tot und ist im Nachhinein doch eine tolle Erfahrung gewesen und man merkt ziemlich schnell, dass man nicht viel falsch machen kann.
04.07.2026, 07:43
Von welchem Bundesland sprechen wir denn? Das ist halt alles auch sehr vom Ort abhängig. Als jemand, der selber Referendare unterrichtet, würde ich jetzt mal nicht pauschal behaupten wollen, dass die AGs nicht sinnvoll sind. Ich hatte damals auch kein Rep und bin gut durchgekommen. Hängt halt immer von den konkreten Ausbildern ab. Ziel ist jedenfalls, nach der wissenschaftlichen Ausbildung an der Uni die Praxis so kennenzulernen, dass man als Richter, Staatsanwalt usw. arbeiten kann. Das bedeutet in der Tat viel Verfahrensrecht, aber natürlich auch materielles, und vor allem auch ein Einüben von Arbeitstechniken, die man in der Praxis braucht (vom Akteninhalt zum Sachverhalt kommen, Anklageschrift, Klageschrift, Urteil fertigen, Sitzungsdienst, vielleicht Sitzungsleitung, Aktenvortrag).









