06.07.2026, 18:23
Stichwort:
Schiebeverfügung.
Neueingänge etc. laufen immer weiter, man wird aber vertreten. Da wird aber nur Schnelles und Leichtes oder Eilbedürftiges gemacht. Der Rest wird verfristet.
Schiebeverfügung.
Neueingänge etc. laufen immer weiter, man wird aber vertreten. Da wird aber nur Schnelles und Leichtes oder Eilbedürftiges gemacht. Der Rest wird verfristet.
06.07.2026, 20:58
Das ist halt sehr unterschiedlich. Wenn eine Zivilsache eingeht und man erstmal auf den Vorschuss wartet, ist gar nicht zu tun, das tut also nicht weh. Wenn die Klageschrift zugestellt werden kann, kommt es auf die Absprachen an: mein Vertreter und ich beim LG hatten jeweils den Kalender des anderen, haben für ihn terminiert (feT) und einfache Hinweise bei der Zustellung erteilt. Ebenso Terminsverlegungen gemacht. Da blieb nicht so viel liegen. Nur verhandeln oder entscheiden geht natürlich nicht. Aber in anderem Rechtsgebiet oder bei anderem Vertreter (wir waren uns in der Herangehensweise sehr ähnlich) kann das natürlich alles auch ganz anders aussehen.









