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  5. Maßgebliche Punkte in der Revisionsklausur
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Maßgebliche Punkte in der Revisionsklausur
NichtStrafrechtler
Unregistered
 
#1
01.02.2020, 10:28
Hallo liebe User,

ich habe so meine Probleme mit der Revisionsklausur. Bei mir landet gefühlt immer zu viel auf dem Zettel, als es erforderlich ist. Beim Lesen des Sachverhalts versuche ich mir zumeist alles aufzuschreiben, was nicht ganz der Norm entspricht und auch gedanklich ein paar Listen eher versteckterer Revisionsgründe durchzugehen. Das Resultat ist meist eine ziemlich lange Liste. Mir fällt es dann zumeist schwer, Punkte wegzulassen, auch wenn im Ergebnis vom Gericht z.B. alles richtig gemacht wurde, aber kein "Standardfall" vorliegt. Das Resultat ist dann ziemliche Zeitnot und ggf. dass der Schwerpunkt nicht wirklich getroffen wurde.

Habt ihr Tipps, wie man die Spreu vom Weizen trennt? Sprecht ihr nur "größere" Probleme an oder eher alles, was nicht ganz standardmäßig aussieht?

Danke schon einmal für eure Hilfe!
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GAsst
Unregistered
 
#2
01.02.2020, 11:14
Zu prüfen ist alles, was nicht ganz fernliegend einen Rechtsfehler begründet. Es kann schon sein, dass 7 oder 8 Punkte zu prüfen sind. Hast Du bedeutend mehr "auf dem Zettel", siehst Du Probleme, wo die Person, die die Klausur erstellt hat, keine gesehen hat. § 338 StPO geht immer vor, danach würde ich nach dem Schutzzweck der möglicherweise verletzten Norm vorsortieren.
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GastHessen
Unregistered
 
#3
02.02.2020, 08:04
Ich würde versuchen ein Gefühl dafür zu entwickeln wo der Ersteller den Schwerpunkt setzen wollte: findest du schon 5 oder mehr Punkte die du als Verfahrensrühen ansprichst, ist es unwahrscheinlich, dass in der Sachrüge auch noch mehrere Probleme liegen.

Erfahrungsgemäß sieht man gerade in der Sachrüge mehr Probleme als eigentlich da sind, da man dort natürlich mehr „Interpretationsspielraum“ hat als in der Verfahrensrüge - oft liegt der Schwerpunkt aber eben nicht da.
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