04.05.2026, 17:19
Hallo, ich werde in der nächsten Zeit als Richterin auf Probe anfangen. Für mich geht das mit einem Umzug in ein anderes Bundesland einher. Die gesetzlichen Vorschriften verstehe ich dahingehend, dass es die Umzugkostenpauschale bzw. die konkrete Summe nur gibt, wenn man bereits verbeamtet, d.h. bereits im Dienst ist und damit grade nicht vor dem Dienstantritt steht, und der Umzug im allgemeinen dienstlich veranlasst ist. Ich meine daher, dass ich den Umzug lediglich steuerlich geltend machen kann oder irre ich mich? Vielen Dank!
Erste Infos zum Bewerbungsverfahren für den Justizdienst findest Du auf den Richter-Infoseiten von Juristenkoffer.de:
https://www.juristenkoffer.de/richter/
Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
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Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
04.05.2026, 17:45
So sehe ich das auch. Der Weg zur Arbeit ist im Grundsatz Privatvergnügen.
04.05.2026, 19:07
Kommt auf das Bundesland an. Für NRW siehe etwa § 4 Abs. 2 Nr. 1 LUKG.
05.05.2026, 15:33
Thüringen. Habe eine vergleichbare Vorschrift wie in NRW nicht gefunden.


