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  5. "schlauer billen"
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"schlauer billen"
wundertüte
Junior Member
**
Beiträge: 43
Themen: 5
Registriert seit: Apr 2023
#1
30.04.2026, 11:20
Hello liebe Mitstreiter/innen,

mir fehlt ein bisschen die Erfahrung, welche Tipps und Tricks es gibt, um "besser" billen zu können. Bspw. ist es wohl besser, statt "Aktenstudium" "Analyse der bisherigen Argumentation und Vorbereitung der Klageerwiderung" zu schreiben. Vielleicht könnten wir in diesem Thread zusammentragen, was jeder so an Kniffen gesammelt hat, um die Arbeitszeit möglichst gut in Rechnung zu stellen und die eigene Auslastung auch nachweislich hoch zu halten. Aktuell scheitere ich oft daran, dass ich zB das Verfassen einer Mail an den Mandanten nicht richtig als Tätigkeit schreiben kann und daher weniger Bille als ich eigentlich arbeite, weil mir schlicht die Fantasie fehlt, wie ich aus "Verfassen von Mail an Mandanten" was gehaltvolleres für die Tätigkeitsbeschreibung machen kann.

Liebe Grüße!
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LCL
Member
***
Beiträge: 62
Themen: 9
Registriert seit: Jan 2023
#2
30.04.2026, 11:28
(30.04.2026, 11:20)wundertüte schrieb:  Hello liebe Mitstreiter/innen,

mir fehlt ein bisschen die Erfahrung, welche Tipps und Tricks es gibt, um "besser" billen zu können. Bspw. ist es wohl besser, statt "Aktenstudium" "Analyse der bisherigen Argumentation und Vorbereitung der Klageerwiderung" zu schreiben. Vielleicht könnten wir in diesem Thread zusammentragen, was jeder so an Kniffen gesammelt hat, um die Arbeitszeit möglichst gut in Rechnung zu stellen und die eigene Auslastung auch nachweislich hoch zu halten. Aktuell scheitere ich oft daran, dass ich zB das Verfassen einer Mail an den Mandanten nicht richtig als Tätigkeit schreiben kann und daher weniger Bille als ich eigentlich arbeite, weil mir schlicht die Fantasie fehlt, wie ich aus "Verfassen von Mail an Mandanten" was gehaltvolleres für die Tätigkeitsbeschreibung machen kann.

Liebe Grüße!
Beschreib doch den Inhalt der Email z.B. Prüfung xxx und Zusammenfassung der Ergebnisse (ggfs + weiteres Vorgehen), Email an Mandanten
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Patenter Gast
Posting Freak
*****
Beiträge: 752
Themen: 0
Registriert seit: Oct 2022
#3
30.04.2026, 11:32
Du solltest weniger die Tätigkeit als solches Beschreiben, sondern den Inhalt der Tätigkeit.

Es ist nicht "Email an Mandant schreiben", sondern "Email an Mandant zur rechtlichen Bewertung einer Kündigung des Darlehensvertrags"

Es ist nicht "Entwurf der Klageerwiderung", sondern "Entwurf Klageerwiderung, Erstellung der rechtlichen Würdigung und Durchsicht der Klageanträge hierfür"

Und so weiter... eine Email an Mandant kann 5 Minuten dauern oder 2 Stunden. Auf den Inhalt kommt es an und das muss aus dem Narrative ersichtlich werden.
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Agent Provocateur
Junior Member
**
Beiträge: 7
Themen: 0
Registriert seit: Dec 2022
#4
30.04.2026, 11:37
Fällt dir da in Zeiten von KI wirklich keine Lösung ein?
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Äfes
Senior Member
****
Beiträge: 359
Themen: 3
Registriert seit: Jul 2022
#5
30.04.2026, 12:40
(30.04.2026, 11:32)Patenter Gast schrieb:  Du solltest weniger die Tätigkeit als solches Beschreiben, sondern den Inhalt der Tätigkeit.

Es ist nicht "Email an Mandant schreiben", sondern "Email an Mandant zur rechtlichen Bewertung einer Kündigung des Darlehensvertrags"

Es ist nicht "Entwurf der Klageerwiderung", sondern "Entwurf Klageerwiderung, Erstellung der rechtlichen Würdigung und Durchsicht der Klageanträge hierfür"

Und so weiter... eine Email an Mandant kann 5 Minuten dauern oder 2 Stunden. Auf den Inhalt kommt es an und das muss aus dem Narrative ersichtlich werden.

Macht Ihr das echt so? Ich denke mir imme, der Mandant hat die Mail ja bekommen, der weiß ja wie umfangreich sie war. Also bei mir steht nur "Mail an Mdt.". Nur wenn irgendwas wirklich außergewöhnlich lange gedauert hat, gehe ich ein bisschen auf den Inhalt ein. Weniger Zeit abrechnen, als ich tatsächlich gebraucht habe, tue ich aber nicht
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Inhouse Elster
Junior Member
**
Beiträge: 5
Themen: 0
Registriert seit: Apr 2026
#6
30.04.2026, 13:47
(30.04.2026, 12:40)Äfes schrieb:  
(30.04.2026, 11:32)Patenter Gast schrieb:  Du solltest weniger die Tätigkeit als solches Beschreiben, sondern den Inhalt der Tätigkeit.

Es ist nicht "Email an Mandant schreiben", sondern "Email an Mandant zur rechtlichen Bewertung einer Kündigung des Darlehensvertrags"

Es ist nicht "Entwurf der Klageerwiderung", sondern "Entwurf Klageerwiderung, Erstellung der rechtlichen Würdigung und Durchsicht der Klageanträge hierfür"

Und so weiter... eine Email an Mandant kann 5 Minuten dauern oder 2 Stunden. Auf den Inhalt kommt es an und das muss aus dem Narrative ersichtlich werden.

Macht Ihr das echt so? Ich denke mir imme, der Mandant hat die Mail ja bekommen, der weiß ja wie umfangreich sie war. Also bei mir steht nur "Mail an Mdt.". Nur wenn irgendwas wirklich außergewöhnlich lange gedauert hat, gehe ich ein bisschen auf den Inhalt ein. Weniger Zeit abrechnen, als ich tatsächlich gebraucht habe, tue ich aber nicht

Schau dir mal Rspr. zu Honorarklagen an. Je konkreter und weniger abstrakt du es hältst, desto eher triffst du die Anforderungen an deine Darlegungslast.
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Paul Klee
Member
***
Beiträge: 184
Themen: 2
Registriert seit: Apr 2023
#7
30.04.2026, 14:04
(30.04.2026, 12:40)Äfes schrieb:  
(30.04.2026, 11:32)Patenter Gast schrieb:  Du solltest weniger die Tätigkeit als solches Beschreiben, sondern den Inhalt der Tätigkeit.

Es ist nicht "Email an Mandant schreiben", sondern "Email an Mandant zur rechtlichen Bewertung einer Kündigung des Darlehensvertrags"

Es ist nicht "Entwurf der Klageerwiderung", sondern "Entwurf Klageerwiderung, Erstellung der rechtlichen Würdigung und Durchsicht der Klageanträge hierfür"

Und so weiter... eine Email an Mandant kann 5 Minuten dauern oder 2 Stunden. Auf den Inhalt kommt es an und das muss aus dem Narrative ersichtlich werden.

Macht Ihr das echt so? Ich denke mir imme, der Mandant hat die Mail ja bekommen, der weiß ja wie umfangreich sie war. Also bei mir steht nur "Mail an Mdt.". Nur wenn irgendwas wirklich außergewöhnlich lange gedauert hat, gehe ich ein bisschen auf den Inhalt ein. Weniger Zeit abrechnen, als ich tatsächlich gebraucht habe, tue ich aber nicht

Bis der Mandant das liest können ja Wochen vergehen. Wenn es dann ein paar Mails gab, kann er wahrscheinlich mit 5 Einträgen "Mail an Mandant" wenig anfangen.

Wenn eine Rechtsabteilung beteiligt ist kommt hinzu, dass möglicherweise jemand anderes die Rechnungen liest als der Mailempfänger.

Ich versuche es auch so zu schreiben wie oben patent beschrieben.
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Patenter Gast
Posting Freak
*****
Beiträge: 752
Themen: 0
Registriert seit: Oct 2022
#8
30.04.2026, 21:12
(30.04.2026, 14:04)Paul Klee schrieb:  
(30.04.2026, 12:40)Äfes schrieb:  
(30.04.2026, 11:32)Patenter Gast schrieb:  Du solltest weniger die Tätigkeit als solches Beschreiben, sondern den Inhalt der Tätigkeit.

Es ist nicht "Email an Mandant schreiben", sondern "Email an Mandant zur rechtlichen Bewertung einer Kündigung des Darlehensvertrags"

Es ist nicht "Entwurf der Klageerwiderung", sondern "Entwurf Klageerwiderung, Erstellung der rechtlichen Würdigung und Durchsicht der Klageanträge hierfür"

Und so weiter... eine Email an Mandant kann 5 Minuten dauern oder 2 Stunden. Auf den Inhalt kommt es an und das muss aus dem Narrative ersichtlich werden.

Macht Ihr das echt so? Ich denke mir imme, der Mandant hat die Mail ja bekommen, der weiß ja wie umfangreich sie war. Also bei mir steht nur "Mail an Mdt.". Nur wenn irgendwas wirklich außergewöhnlich lange gedauert hat, gehe ich ein bisschen auf den Inhalt ein. Weniger Zeit abrechnen, als ich tatsächlich gebraucht habe, tue ich aber nicht

Bis der Mandant das liest können ja Wochen vergehen. Wenn es dann ein paar Mails gab, kann er wahrscheinlich mit 5 Einträgen "Mail an Mandant" wenig anfangen.

Wenn eine Rechtsabteilung beteiligt ist kommt hinzu, dass möglicherweise jemand anderes die Rechnungen liest als der Mailempfänger.

Ich versuche es auch so zu schreiben wie oben patent beschrieben.

Richtig. Dazu kommt noch, wenn der Mandant die Rechnung liest, will er sofort eine Erklärung für die Kosten. Er will dann nicht in seinen Emails nachschauen, ob deine Email von vor 6 Wochen lang oder kurz war. Da muss man doch auch etwas serviceorientiert denken...
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Äfes
Senior Member
****
Beiträge: 359
Themen: 3
Registriert seit: Jul 2022
#9
30.04.2026, 21:59
(30.04.2026, 21:12)Patenter Gast schrieb:  
(30.04.2026, 14:04)Paul Klee schrieb:  
(30.04.2026, 12:40)Äfes schrieb:  
(30.04.2026, 11:32)Patenter Gast schrieb:  Du solltest weniger die Tätigkeit als solches Beschreiben, sondern den Inhalt der Tätigkeit.

Es ist nicht "Email an Mandant schreiben", sondern "Email an Mandant zur rechtlichen Bewertung einer Kündigung des Darlehensvertrags"

Es ist nicht "Entwurf der Klageerwiderung", sondern "Entwurf Klageerwiderung, Erstellung der rechtlichen Würdigung und Durchsicht der Klageanträge hierfür"

Und so weiter... eine Email an Mandant kann 5 Minuten dauern oder 2 Stunden. Auf den Inhalt kommt es an und das muss aus dem Narrative ersichtlich werden.

Macht Ihr das echt so? Ich denke mir imme, der Mandant hat die Mail ja bekommen, der weiß ja wie umfangreich sie war. Also bei mir steht nur "Mail an Mdt.". Nur wenn irgendwas wirklich außergewöhnlich lange gedauert hat, gehe ich ein bisschen auf den Inhalt ein. Weniger Zeit abrechnen, als ich tatsächlich gebraucht habe, tue ich aber nicht

Bis der Mandant das liest können ja Wochen vergehen. Wenn es dann ein paar Mails gab, kann er wahrscheinlich mit 5 Einträgen "Mail an Mandant" wenig anfangen.

Wenn eine Rechtsabteilung beteiligt ist kommt hinzu, dass möglicherweise jemand anderes die Rechnungen liest als der Mailempfänger.

Ich versuche es auch so zu schreiben wie oben patent beschrieben.

Richtig. Dazu kommt noch, wenn der Mandant die Rechnung liest, will er sofort eine Erklärung für die Kosten. Er will dann nicht in seinen Emails nachschauen, ob deine Email von vor 6 Wochen lang oder kurz war. Da muss man doch auch etwas serviceorientiert denken...

Ich habe bisher nicht das Gefühl, dass die Mandanten die Aufstellung überhaupt lesen. Einer hat mal gefragt, ob er mich nicht mehr anrufen darf, weil ich jeden seiner Anrufe abgerechnet habe, aber sonst kam da nie irgendwas. Aber wie gesagt, wenn ich das Gefühl habe, dass die abgerechnete Dauer erklärungsbedürftig ist, bspw. 20 Min für ne Mail, schreibe ich schon kurz was dazu, aber nicht sonderlich ausführlich.

Aber ja, nehme ich mit.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 30.04.2026, 22:05 von Äfes.)
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