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  5. Überforderung vor der mündlichen Prüfung
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Überforderung vor der mündlichen Prüfung
Referendar1234
Junior Member
**
Beiträge: 3
Themen: 2
Registriert seit: Jun 2025
#1
11.04.2026, 19:41
Liebe Forumsmitglieder,

ich habe vor etwa einer Woche erfahren dürfen, dass ich das Zweite Juristische Staatsexamen bestanden habe - allerdings war ich sehr enttäuscht vom Ergebnis, da ich schriftlich nur 3,7x Punkte habe. Mit einem solchen Ergebnis habe ich nie gerechnet, denn die meisten Klausuren liefen - jedenfalls nach meinem Gefühl - ordentlich bis gut. Nun habe ich in circa einem Monat die Mündliche. Zwar habe ich mir die Protokolle zu meinen Prüfern vor kurzem geholt, jedoch war ich hiernach erschlagen. Nicht nur habe ich gefühlt keinen protokollfesten Prüfer, vielmehr bemängeln die Prüflinge auf hunderten Seiten, dass die Prüfer sehr anspruchsvoll und bisweilen auch unberechenbar sind. Aufgrund meines desaströs schlechten Ergebnisses hege ich daher Zweifel, ob es überhaupt Sinn macht, an der Mündlichen teilzunehmen, da ich mich sehr für die Note schäme und das Ergebnis selbst nicht als "bestanden" ansehe. Eigentlich hatte ich nach dem Erblicken des Ergebnisses sofort den Verbesserungsversuch im Kopf, aber je mehr ich mich mit der Mündlichen beschäftige, desto größer wird die Abneigung in Bezug auf diesen. Die Gründe hierfür sind vielschichtiger Natur: 

- Erschöpfung nach über sieben Jahren juristischer Ausbildung
- Resignation angesichts des sehr schlechten Ergebnisses
- Ungewissheit hinsichtlich des Erfolgs im VV 
- verlorene Lebenszeit 
- Verlust der Unterhaltsbeihilfe und Ungewissheit bezüglich einer Teilzeiteinstellung mit dem obigen Examen

Vielleicht könnt ihr mir hinsichtlich der jetzigen Situation einen Rat über das weitere Vorgehen geben? Wie ihr sehen könnt, bin ich in vielerlei Hinsicht einfach nur ratlos und weiß nicht genau, was ich tun soll. Vielen Dank im Voraus!
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Zur Vorbereitung Deiner mündlichen Prüfung solltest Du auf jeden Fall die vielen Infos der Seite Protokolle-Assessorexamen.de nutzen:

https://www.protokolle-assessorexamen.de/

Neben der Möglichkeit, kostenlos die Protokolle Deiner Prüfer herunterzuladen, findest Du auf der Seite eine Sammlung von im Netz abrufbaren Aktenvorträgen. Zudem findest Du dort Hinweise auf aktuelle Rechtsprechung, den "Fall des Monats" für Rechtsreferendare sowie hilfreiche Tools wie den Notenrechner:

https://www.protokolle-assessorexamen.de/infos.php
 
Burchard von Worms
Junior Member
**
Beiträge: 49
Themen: 1
Registriert seit: Apr 2025
#2
11.04.2026, 21:57
Unbedingt zur Mündlichen antreten!

Selbst wenn du dann am Ende 4,0 auf dem Zeugnis stehen hast, bist du dennoch schonmal Volljurist, was dir keiner mehr nehmen kann. Und mit dieser Sicherheit im Rücken schreibst du dann den Verbesserungsversuch. Das ist tausendmal besser als jetzt durch Nichtantritt der mündlichen Prüfung freiwillig durchzufallen und unter dem Damoklesschwert des endgültigen Nichtbestehens den Zweitversuch zu schreiben, oder gar kurz vor Ende gänzlich hinzuschmeißen. Wenn die Unterhaltsbeihilfe wegfällt beantragst du Grundsicherung.

Ich verstehe prinzipiell jeden, der keine Kraft mehr für den Verbesserungsversuch hat - selber habe ich es auch gelassen, obwohl ich nicht ganz zufrieden war.  Und vor der mündlichen Prüfung habe ich mich auch nur noch durchgeschleppt. Aber das ist jetzt in deiner Situation einfach zu wichtig, um dir von einem Moment der Resignation alles verderben zu lassen!
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Freidenkender
Posting Freak
*****
Beiträge: 767
Themen: 1
Registriert seit: Mar 2022
#3
13.04.2026, 09:38
(11.04.2026, 21:57)Burchard von Worms schrieb:  Unbedingt zur Mündlichen antreten!

Selbst wenn du dann am Ende 4,0 auf dem Zeugnis stehen hast, bist du dennoch schonmal Volljurist, was dir keiner mehr nehmen kann. Und mit dieser Sicherheit im Rücken schreibst du dann den Verbesserungsversuch. Das ist tausendmal besser als jetzt durch Nichtantritt der mündlichen Prüfung freiwillig durchzufallen und unter dem Damoklesschwert des endgültigen Nichtbestehens den Zweitversuch zu schreiben, oder gar kurz vor Ende gänzlich hinzuschmeißen. Wenn die Unterhaltsbeihilfe wegfällt beantragst du Grundsicherung.

Ich verstehe prinzipiell jeden, der keine Kraft mehr für den Verbesserungsversuch hat - selber habe ich es auch gelassen, obwohl ich nicht ganz zufrieden war.  Und vor der mündlichen Prüfung habe ich mich auch nur noch durchgeschleppt. Aber das ist jetzt in deiner Situation einfach zu wichtig, um dir von einem Moment der Resignation alles verderben zu lassen!

+1
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Wallendael
Member
***
Beiträge: 84
Themen: 35
Registriert seit: Aug 2024
#4
13.04.2026, 11:19
Deine Situation tut mir sehr leid und ich kann es absolut nachvollziehen. Ich schreibe erst noch meine Klausuren, aber ich kenne die Situation aus dem 1. Examen.

Als ich damals den Brief geöffnet habe, hat mich auch der Schlag getroffen. Ich habe mich so für die Mündliche angestrengt, aber mein persönliches Ziel konnte ich nicht erreichen und habe es auch nicht erreicht. Ich habe den VV nicht gemacht.

Und das bereue ich bis heute. Damals hatte ich mir persönlich und finanziell den VV verbaut. Es gibt eigentlich keine andere Entscheidung in meinem Leben die ich so bereue  Wütend Wütend Auch nach über drei Jahren kann ich mich damit nicht abfinden...

Ich weiß nicht, wie mein Examen dieses Jahr laufen wird. Aber eins ist sicher: Ich werde, wenn es nötig ist, in den VV gehen. 

Ich kann dich nur motivieren, dass du jetzt dein Examen - trotz schlechter Vornote - beendest, sonst hast du ja gar nichts erreicht und dann war das Referendariat verschwendet.
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JurisRef
Member
***
Beiträge: 222
Themen: 5
Registriert seit: Dec 2023
#5
14.04.2026, 15:07
(13.04.2026, 11:19)Wallendael schrieb:  Deine Situation tut mir sehr leid und ich kann es absolut nachvollziehen. Ich schreibe erst noch meine Klausuren, aber ich kenne die Situation aus dem 1. Examen.

Als ich damals den Brief geöffnet habe, hat mich auch der Schlag getroffen. Ich habe mich so für die Mündliche angestrengt, aber mein persönliches Ziel konnte ich nicht erreichen und habe es auch nicht erreicht. Ich habe den VV nicht gemacht.

Und das bereue ich bis heute. Damals hatte ich mir persönlich und finanziell den VV verbaut. Es gibt eigentlich keine andere Entscheidung in meinem Leben die ich so bereue  Wütend Wütend Auch nach über drei Jahren kann ich mich damit nicht abfinden...

Ich weiß nicht, wie mein Examen dieses Jahr laufen wird. Aber eins ist sicher: Ich werde, wenn es nötig ist, in den VV gehen. 

Ich kann dich nur motivieren, dass du jetzt dein Examen - trotz schlechter Vornote - beendest, sonst hast du ja gar nichts erreicht und dann war das Referendariat verschwendet.

Kann ich nur unterstreichen. Ich selbst warte ncoh auf die Ergebnisse vom VV aus dem 2., habe im 1. aber auch geschriebeb. Zwar habe ich mich nicht verbessert, aber ich bereue es nicht probiert zu haben. Man bereut nur das, was man nicht probiert hat. Entweder der VV bringt nichts und du bleibst bei dieser Note (schade ums Geld) oder aber du verbesserst dich und jeder Punkt besser ist es wert. Man wriß es nicht und alleine diese Chance, dass es besser werden kann, ist den Versuch wert, gerade wenn man nicht mit der Note zufrieden ist. Die Note wird noch lange eine Rolle spielen für Bewerbungen umd man weiß nie wo du in 10 Jahren hinwillst. Daher probiers, aber erstmal viel Erfolg fürs mündliche! Auf keinen Fall sausen lassen umd dann im Letztversuch stehen. Selbst jemand mit VB könnte in einem anderen Termin plötzlich durchfallen. So isz es im Examen. Toy Toy Toy
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