06.04.2026, 15:11
Hallo zusammen,
ich habe in meinem Fall den Betrug Tatmehrheitlich erfüllt. Zum einen durch aktives tun und zum anderen durch unterlassen. Ich bin ein bisschen überfragt, wie ich den abstrakten Anklagesatz formuliere. Ich hatte jetzt unterschiedliche Sachen dazu gefunden :/
Danke für die Hilfe !
VG
ich habe in meinem Fall den Betrug Tatmehrheitlich erfüllt. Zum einen durch aktives tun und zum anderen durch unterlassen. Ich bin ein bisschen überfragt, wie ich den abstrakten Anklagesatz formuliere. Ich hatte jetzt unterschiedliche Sachen dazu gefunden :/
Danke für die Hilfe !
VG
06.04.2026, 16:12
EDIT: Das ist wohl umstritten. Gerade bei den StA gibt es sehr große regionale Eigenheiten.
EDIT2:
Gegen die Erwähnung bspw. Weitner/Schuster JA 2014, 612, 615.
Dafür (ohne Begr.): Hormbrecher JA 2011, 57
EDIT3:
Hier ist wohl der Einschub "durch pflichtwidriges Unterlassen" vorzufinden.
EDIT2:
Gegen die Erwähnung bspw. Weitner/Schuster JA 2014, 612, 615.
Dafür (ohne Begr.): Hormbrecher JA 2011, 57
EDIT3:
Hier ist wohl der Einschub "durch pflichtwidriges Unterlassen" vorzufinden.


