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  5. StA Brandenburg
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StA Brandenburg
2026
Junior Member
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Beiträge: 4
Themen: 1
Registriert seit: Mar 2026
#1
25.03.2026, 21:34
Hallo zusammen, 

ich habe großes Interesse an der StA. In den meisten Bundesländern erfülle ich die Notenvoraussetzungen nicht und habe daher Absagen erhalten, außer aus Brandenburg. 1. StEx: ausreichend, 2. StEx: befriedigend, aktuell als Rechtsberaterin in einem anderen Rechtsgebiet tätig. 

In Brandenburg bin ich seit gut einem Jahr im Bewerberpool. 

Im Forum und in einem Protokoll habe ich gelesen, dass jemand mit sehr ähnlichen Noten in Brandenburg eingestellt wurde. Daher hoffe ich noch. 

Was mich allerdings stutzig macht und weshalb ich so langsam verzweifle: Die Bestenauslese wird mir immer im Weg stehen. Es wird stets Bewerber*innen mit besseren Noten geben, sodass bei Einstellungen immer Kandidat*innen  mit Prädikatsexamina eingeladen werden. Daher frage ich mich, wie lange Bewerbungen aufbewahrt werden können. 

Hat jemand eine ähnliche Situation erlebt und wie lange habt Ihr auf eine Rückmeldung gewartet?

Danke und liebe Grüße
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Attila
Junior Member
**
Beiträge: 11
Themen: 2
Registriert seit: Nov 2025
#2
25.03.2026, 22:22
Was heißt denn als Rechtsberaterin? Ist das der offizielle Berufstitel? Als Rechtsanwältin? Oder als Verbandsjuristin oder als was?
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2026
Junior Member
**
Beiträge: 4
Themen: 1
Registriert seit: Mar 2026
#3
26.03.2026, 18:28
Rechtsberaterin ist die Berufsbezeichnung.
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2026
Junior Member
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Beiträge: 4
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Registriert seit: Mar 2026
#4
29.04.2026, 18:39
Hallo nochmal in die Runde,

ich greife dieses Thema auf: Die GenStA Brandenburg teilte mir mit, dass eine Tätigkeit als Amtsanwältin nicht möglich sei, da man die Prüfung für den gehobenen Justizdienst haben müsse. Ich hatte nämlich gefragt, ob man durch eine solche Tätigkeit die Einstellungschancen erhöhen kann.

Auf der Webseite "Stark für Gerechtigkeit" (Niedersachsen) habe ich dann gelesen, dass man während der Tätigkeit als Amtsanwältin bei einem befriedigenden 2. Staatsexamen und entsprechender Bewährung zur StA aufsteigen kann. Die GenStA teilte mir auf meine Nachfrage hin mit, dass dies ein "Gerücht" sei und man in der Amtsanwaltschaft bleibe. Das OLG sagte daraufhin, dass es zwar kein Gerücht sei, der Aufstieg jedoch die Ausnahme sei. 
Gibt es hier jemanden, der in Niedersachsen in der Amtsanwaltschaft angefangen hat und dann zur StA aufgestiegen ist? Wenn ja, nach welchem Zeitraum? 

Ich danke für jeden hilfreichen Beitrag.
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Negatives Tatbestandsmerkmal
Member
***
Beiträge: 72
Themen: 1
Registriert seit: Aug 2024
#5
29.04.2026, 19:25
Kann man mal wieder sehen, wie bescheuert das System ist. 

Jemand mit mehreren Jahren Berufserfahrung als Amtsanwalt ist auch bei gleicher beruflicher Qualifikation ungeeignet im Gegensatz zu einem Berufsanfänger ohne jede Praxiserfahrung aber halt besseren Noten in der Examensprüfung.
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RefNdsOL
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Beiträge: 650
Themen: 22
Registriert seit: May 2024
#6
29.04.2026, 19:32
(29.04.2026, 19:25)Negatives Tatbestandsmerkmal schrieb:  Kann man mal wieder sehen, wie bescheuert das System ist. 

Jemand mit mehreren Jahren Berufserfahrung als Amtsanwalt ist auch bei gleicher beruflicher Qualifikation ungeeignet im Gegensatz zu einem Berufsanfänger ohne jede Praxiserfahrung aber halt besseren Noten in der Examensprüfung.

Das System ist halt mal wieder nicht bescheuert, sondern die Amtsanwaltschaft eben ursprünglich und einigen Ländern auch weiterhin gar nicht für Volljuristen gedacht, sondern als besonderes Qualifikationsamt für herausragende Rechtspfleger, die sich entsprechend weitergebildet haben. Für sie bildet die Tätigkeit als AA, ggf. OAA die Spitze ihrer Möglichkeiten.
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advocatus diaboli
Member
***
Beiträge: 176
Themen: 1
Registriert seit: May 2023
#7
29.04.2026, 20:33
Ich habe im Rahmen meiner Ausbildung in Niedersachsen einen Oberamtsanwalt kennengelernt, der Volljurist ist. Er scheint zumindest nicht zum Staatsanwalt aufgestiegen worden zu sein. 

Ich weiß allerdings nicht, ob er das vielleicht auch gar nicht wollte oder ihm schlichtweg verwehrt ist. Er schien aber in seiner Tätigkeit sehr glücklich.
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2026
Junior Member
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Beiträge: 4
Themen: 1
Registriert seit: Mar 2026
#8
30.04.2026, 14:57
(29.04.2026, 19:32)RefNdsOL schrieb:  
(29.04.2026, 19:25)Negatives Tatbestandsmerkmal schrieb:  Kann man mal wieder sehen, wie bescheuert das System ist. 

Jemand mit mehreren Jahren Berufserfahrung als Amtsanwalt ist auch bei gleicher beruflicher Qualifikation ungeeignet im Gegensatz zu einem Berufsanfänger ohne jede Praxiserfahrung aber halt besseren Noten in der Examensprüfung.

Das System ist halt mal wieder nicht bescheuert, sondern die Amtsanwaltschaft eben ursprünglich und einigen Ländern auch weiterhin gar nicht für Volljuristen gedacht, sondern als besonderes Qualifikationsamt für herausragende Rechtspfleger, die sich entsprechend weitergebildet haben. Für sie bildet die Tätigkeit als AA, ggf. OAA die Spitze ihrer Möglichkeiten.
In meiner Frage geht es nicht um die ursprüngliche Funktion der Amtsanwaltschaft (Karriereweg für Rechtspfleger), sondern um Volljurist*innen, die über die Amtsanwaltschaft ggf. zur Staatsanwaltschaft aufgestiegen sind.

Es überrascht mich, dass der Aufstieg zur StA durch Erfahrung in der Amtsanwaltschaft eine Ausnahme sei. Dass Noten ein wichtiges Auswahlkriterium sind, steht außer Frage. Diese Notengeilheit finde ich jedoch einfach zu viel.
Ich wünschte, man würde zunächst mehr einstellen und bei Nichteignung in der Probezeit wieder gehen lassen.
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RefNdsOL
Senior Member
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Beiträge: 650
Themen: 22
Registriert seit: May 2024
#9
30.04.2026, 15:03
(30.04.2026, 14:57)2026 schrieb:  
(29.04.2026, 19:32)RefNdsOL schrieb:  
(29.04.2026, 19:25)Negatives Tatbestandsmerkmal schrieb:  Kann man mal wieder sehen, wie bescheuert das System ist. 

Jemand mit mehreren Jahren Berufserfahrung als Amtsanwalt ist auch bei gleicher beruflicher Qualifikation ungeeignet im Gegensatz zu einem Berufsanfänger ohne jede Praxiserfahrung aber halt besseren Noten in der Examensprüfung.

Das System ist halt mal wieder nicht bescheuert, sondern die Amtsanwaltschaft eben ursprünglich und einigen Ländern auch weiterhin gar nicht für Volljuristen gedacht, sondern als besonderes Qualifikationsamt für herausragende Rechtspfleger, die sich entsprechend weitergebildet haben. Für sie bildet die Tätigkeit als AA, ggf. OAA die Spitze ihrer Möglichkeiten.
In meiner Frage geht es nicht um die ursprüngliche Funktion der Amtsanwaltschaft (Karriereweg für Rechtspfleger), sondern um Volljurist*innen, die über die Amtsanwaltschaft ggf. zur Staatsanwaltschaft aufgestiegen sind.

Es überrascht mich, dass der Aufstieg zur StA durch Erfahrung in der Amtsanwaltschaft eine Ausnahme sei. Dass Noten ein wichtiges Auswahlkriterium sind, steht außer Frage. Diese Notengeilheit finde ich jedoch einfach zu viel.
Ich wünschte, man würde zunächst mehr einstellen und bei Nichteignung in der Probezeit wieder gehen lassen.

Das ergibt aus den gleichen Gründen Sinn, wie man sich auch nicht als Notarassessor in Sachsen einstellen lassen kann und dann nach 3 o.ä. mit dem Arg. ich habe schon BE nach Bayern, Hamburg o.ä. wechseln kann, wo man sonst die Voraussetzungen nicht erfüllen würde. 

Auch ein langjähriger oder herausragender Amtsanwalt ist noch lange nicht als Staatsanwalt befähikgt, schließlich unterscheidet sich das Tätigkeitsfeld der AA je nach OrgStA erheblich von dem StA und umfasst nur einen sehr kleinen Teil von Delikten und eben nur das absolute Massengeschäft.

EDIT: So wie ein langjähriger StA nicht automatisch als OStA befähigt ist. Er hat zwar bereits demonstriert, dass er die Masse kann, ob er aber auch die "Klasse" kann, die notwendig ist für abschließende Entscheidungen als AL, das hat er im Rahmen der Erprobung zu demonstrieren.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 30.04.2026, 15:05 von RefNdsOL.)
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