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Entlassung nach Klausuren
ulrimous
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Themen: 1
Registriert seit: Mar 2026
#1
12.03.2026, 15:24
Sers,

ich habe eine Frage: Wenn ich nach den geschriebenen Klausuren mich während der Wahlstation entlasse, wer wird davon alles benachrichtigt? Wenn ich bspw. nicht bestanden oder mit den Noten nicht zufrieden bin, kann ich kurz vor der mündlichen oder dem evd einfach so raus? ich möchte nämlich, dass - außer die Refabteilung und das OLG - niemand davon erfährt. ich bin in nrw.
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RefNdsOL
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Themen: 21
Registriert seit: May 2024
#2
12.03.2026, 15:42
(12.03.2026, 15:24)ulrimous schrieb:  Sers,

ich habe eine Frage: Wenn ich nach den geschriebenen Klausuren mich während der Wahlstation entlasse, wer wird davon alles benachrichtigt? Wenn ich bspw. nicht bestanden oder mit den Noten nicht zufrieden bin, kann ich kurz vor der mündlichen oder dem evd einfach so raus? ich möchte nämlich, dass - außer die Refabteilung und das OLG - niemand davon erfährt. ich bin in nrw.

Was soll der Sinn dahinter sein? Insbesondere bevor überhaupt die mündliche erfolgt und man das Gesamtergebnis des Erstversuchs kennt? Sobald die Vorstellung beim Prüfungsamt erfolgt ist (was im Vorfeld der Klausuren erfolgt; je nach Land auch deutlich vorher), führt eine Entlassung aus dem Ref nicht zur Entlassung aus dem Prüfungsverfahren; der Versuch wird damit also nicht gerettet oder ähnliches.
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ulrimous
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Beiträge: 5
Themen: 1
Registriert seit: Mar 2026
#3
12.03.2026, 15:54
Ich möchte lediglich wissen, ob z.B. der Ausbilder meiner Wahlstation davon etwaserfährt. Wenn ich bspw. nicht bestanden habe und ich nicht in den EDV will, kann ich ja trotzdem noch immer eine Entlassung einreichen, oder? Das ist unabhängig von der Frage, ob es Sinn macht oder nicht.
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JurisRef
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Registriert seit: Dec 2023
#4
12.03.2026, 16:19
(12.03.2026, 15:54)ulrimous schrieb:  Ich möchte lediglich wissen, ob z.B. der Ausbilder meiner Wahlstation davon etwaserfährt. Wenn ich bspw. nicht bestanden habe und ich nicht in den EDV will, kann ich ja trotzdem noch immer eine Entlassung einreichen, oder? Das ist unabhängig von der Frage, ob es Sinn macht oder nicht.

Unabhängig vin der Entlassung wird der Ausbilder überhaupt nicht in Kenntnis davon gesetzt. Weder übers Bestehen noch übers Nichtbestehen. Das hat mit einer Entlassung vorher nichts zu tun
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ulrimous
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Themen: 1
Registriert seit: Mar 2026
#5
12.03.2026, 16:35
Das bedeutet, dass mein Ausbilder in der Wahlstation nicht von der Refabteilung infomriert wird? Sprich, er bekommt auch keinen Brief, dass er nunmehr kein Zeugnis anfertigen muss?
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the kings head
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Registriert seit: Feb 2026
#6
12.03.2026, 16:53
(12.03.2026, 15:54)ulrimous schrieb:  Ich möchte lediglich wissen, ob z.B. der Ausbilder meiner Wahlstation davon etwaserfährt. Wenn ich bspw. nicht bestanden habe und ich nicht in den EDV will, kann ich ja trotzdem noch immer eine Entlassung einreichen, oder? Das ist unabhängig von der Frage, ob es Sinn macht oder nicht.

Beachte 31 Absatz 2 JAG NRW die Sperrfrist von 6 Monaten. Wenn du die Entlassung beantragst, würde ich mich zum Ende der Wahlstation entlassen lassen. Wenn du dich zwei Wochen vor Ablauf der Wahlstation (i.d.Regel Notenbekanntgabe oder Nichtbestehen) entlässt, dann erfährt das dein Ausbilder von deiner Entlassung  sehr wohl. Letztlich ist es aber nicht unvernünftig in Ruhe zu lernen und sich zu einem späteren Zeitpunkt zurück zu melden. 

Im Zweifel schreib eine E-Mail an das LJPA Düsseldorf und schildere kurz deinen Fall.

Die einzige Frage wäre, ob für dich auch 50 Absatz 4 JAG NRW gilt?
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ulrimous
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Registriert seit: Mar 2026
#7
12.03.2026, 17:40
Danke für deine Antwort. Dann wäre es am klügsten, mich in der letzten woche oder gar am letzten tag meiner wahlstation bei demzuständigen olg zu entlassen.
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the kings head
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Beiträge: 15
Themen: 0
Registriert seit: Feb 2026
#8
12.03.2026, 19:48
(12.03.2026, 17:40)ulrimous schrieb:  Danke für deine Antwort. Dann wäre es am klügsten, mich in der letzten woche oder gar am letzten tag meiner wahlstation bei demzuständigen olg zu entlassen.

Du kannst den Antrag heute stellen aber zum Stichtag Ende der Wahlstation.
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JurisRef
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Beiträge: 212
Themen: 5
Registriert seit: Dec 2023
#9
12.03.2026, 21:22
(12.03.2026, 16:35)ulrimous schrieb:  Das bedeutet, dass mein Ausbilder in der Wahlstation nicht von der Refabteilung infomriert wird? Sprich, er bekommt auch keinen Brief, dass er nunmehr kein Zeugnis anfertigen muss?

Wenn du durchfällst muss dennoch ein Zeugnis von der Wahlstation angefertigt werden
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ulrimous
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Registriert seit: Mar 2026
#10
13.03.2026, 07:53
ich dachte das muss mein ausbilder so oder so. aber ihm werden mein ergbenisse ja nicht mitgeteilt, oder?
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