Referendarswelt
Juristen-
koffer
Ref-
Infoseiten
Stations-
börse
Buchladen Protokolle
& Co.
Richter-
Infoseiten
  • Suche
  • Deine Referendarswelt
    • Juristenkoffer.de - Kommentare mieten
    • RefNews - Das Blog zum Referendariat
    • Infoseiten zum Referendariat
    • Referendarbuchladen - Bücher für Rechtsreferendare
    • Stationsradar.de - Stationsangebote u. Nebenjobs
    • Protokolle-Assessorexamen.de - Protokolle für das 2. Examen
    • Referendarswelt - Die Stadt für Rechtsreferendare
    • Infoseiten: Richter / Staatsanwalt werden
Einloggen oder Registrieren » Hallo, Gast! Auch als Gast kannst Du Beiträge posten. Besser nutzbar ist das Forum aber, wenn Du Dich registrierst und einloggst.
Login
Benutzername/E-Mail:
Passwort: Passwort vergessen?
 
  1. Startseite
  2. Zur letzten Instanz - Das Forum für Rechtsreferendare
  3. Instanzen für Rechtsreferendare
  4. Berufseinstieg nach dem Referendariat
  5. Syndikus und angestellter RA gleichzeitig möglich? (Doppelzulassung)
Antworten

 
Syndikus und angestellter RA gleichzeitig möglich? (Doppelzulassung)
Ahsoka
Junior Member
**
Beiträge: 1
Themen: 1
Registriert seit: Feb 2026
#1
27.02.2026, 22:39
Hallo zusammen  Smile

Ich habe nach dem Ref. relativ direkt als Syndikus angefangen und jetzt eine Syndikus- und Rechtsanwaltszulassung (Doppelzulassung). Jetzt hat mich ein befreundeter Anwalt gefragt, ob ich im Rahmen meiner RA-Zulassung für seine Kanzlei nebenher tätig sein möchte (nur ein paar Stunden im Monat).

Ich weiß, dass ich mit Doppelzulassung als niedergelassene RAin ohne Probleme in meiner "Wohnzimmerkanzlei" tätig werden kann, also im Rahmen einer selbstständigen Tätigkeit als Einzelanwältin mit eigenen Mandaten. Hier geht es aber um eine Tätigkeit als angestellte RAin mit festem Gehalt.

Side: Thema Wettbewerbsverbot spielt keine Rolle (anderes Rechtsgebiet) und die Freistellungserklärung für die RA Tätigkeit (aka niedergelassene Einzelanwältin) wurde von meinem Arbeitgeber erteilt. Ich darf also ausdrücklich eigene Sachen annehmen und werden für Gerichtstermine auch freigestellt (das machen alle Kollegen bei uns so).

Jetzt weiß ich nicht, ob das so überhaupt möglich ist oder was für Probleme auftauchen können. 
Kann ich Mandate für die Kanzlei als angestellte RAin annehmen?
Wie ist das, wenn ich dort nur im Hintergrund arbeite und nicht als RAin vordergründig auftrete?
Was gibt es haftungsrechtlich zu beachten? Ich habe für die RA-Zula. zwar eine eigene Versicherung, aber würde dann unter die Kanzlei Versicherung fallen: Geht das überhaupt?

Sollte ich selbstständige RAin bleiben wollen:
Kann ich meinen Kanzleisitz in der Kanzlei des befreundeten Anwalts einrichten und trzd. selbstständig tätig sein? Oder habe ich dann ein Problem mit Scheinselbstständigkeit?

Ich habe soooo viele Fragen Happywide  
und ich kenne wirklich niemanden der das so macht. Alle die neben dem Syndikus tätig werden machen das i.d.R. im Rahmen ihrer "Wohnzimmerkanzlei" als selbstständiger Rechtsanwalt. 

Ich bin wirklich dankbar für Erfahrungswerte und Tipps von den Leuten mit Doppelzulassung  Prayer
Suchen
Zitieren
Sonnenschein
Member
***
Beiträge: 138
Themen: 3
Registriert seit: Apr 2025
#2
28.02.2026, 19:16
"Jetzt weiß ich nicht, ob das so überhaupt möglich ist oder was für Probleme auftauchen können. 
Kann ich Mandate für die Kanzlei als angestellte RAin annehmen?
Dann wärst du nach meinem Verständnis aber im Rahmen einer "normalen" Nebentätigkeit tätig. Dabei unterliegst du natürlich theoretisch auch einem Weisungsrecht durch die Kanzlei... bin mir nicht sicher ob das so möglich ist oder nur "voll" Selbstständig.

Wie ist das, wenn ich dort nur im Hintergrund arbeite und nicht als RAin vordergründig auftrete?
Das dürfte auch im Rahmen einer normalen Nebentätigkeit, quasi als Wismit im Backoffice kein Problem sein.

Was gibt es haftungsrechtlich zu beachten? Ich habe für die RA-Zula. zwar eine eigene Versicherung, aber würde dann unter die Kanzlei Versicherung fallen: Geht das überhaupt?"
"Sollte ich selbstständige RAin bleiben wollen:
Kann ich meinen Kanzleisitz in der Kanzlei des befreundeten Anwalts einrichten und trzd. selbstständig tätig sein? Oder habe ich dann ein Problem mit Scheinselbstständigkeit?"
Das geht auf jeden Fall, du würdest ja nur Räume Mieten als externer Anwalt im Rahmen deiner Selbstständigkeit. Problematisch ist das nur, sofern der Anwalt dir alle Mandate gibt und du quasi als angestellter arbeitest und keine Miete zahlst etc. Das wären dann anzeichen für eine Scheinselbststänndigkeit mM nach.


Ich habe soooo viele Fragen [Bild: happywide.png]  
und ich kenne wirklich niemanden der das so macht. Alle die neben dem Syndikus tätig werden machen das i.d.R. im Rahmen ihrer "Wohnzimmerkanzlei" als selbstständiger Rechtsanwalt.  
Das hat mehrere Gründe. Man entscheidet sich ja in der Regel bewusst dazu, im Hauptberuf als Syndikus zu arbeiten. In vielen Fällen fehlt dann schlicht die Zeit noch nebenzu als Rechtsanwalt Mandate zu betreuen, da häufig das Unternehmen die meiste Zeit auffrisst... Sonst wäre man ja im Hauptberuf Anwalt, wenn einem das wichtiger ist als die Syndiskustätigkeit. Zumal man oftmals schlicht auch nicht an die Mandate kommt ohne Hilfe von außerhalb oder von Kanzleien welche man vor der Syndikustätigkeit kannte. Mein Gefühl sagt mir aber, dass es auch rechtliche Hürden gibt dort nochmal dann völlig weisungsgebunden für einen Anwalt in der Nebentätigkeit zu sein. Es ist ja schon ein erheblicher Einschnitt durch die Freistellung für Gerichtstermine usw. die der Hauptarbeitgeber eingehen muss.. Vermutlich würde das keiner Genehmigen, aber ich bin gespannt was das Forum sonst dazu sagt.
Suchen
Zitieren
Egal_
Posting Freak
*****
Beiträge: 1.556
Themen: 1
Registriert seit: Feb 2022
#3
28.02.2026, 20:05
Hallo, das ist alles machbar und eigentlich gar nicht kompliziert. Du siehst nur gerade den Wald vor lauter Bäumen nicht, daher würde ich dir empfehlen, nochmal in Ruhe Schritt für Schritt die einzelnen Rechtsverhältnisse durchzugehen :-) Es ist relativ unkompliziert, solange du die "Arbeitsverhältnisse" nicht vermischt.

  1. Nebentätigkeit neben Syndikus: keine Besonderheiten zu jedem x-beliebigen Nebenjob eines normalen Arbeitnehmers. Es gelten also die gleichen Kriterien (Zustimmung oder Kenntnisnahme je nach Arbeitsvertrag, kein Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz, was aber so gut wie nie kontrolliert wird.
  2. Zwei Anstellungen neben der Selbständigkeit: geht. Es schreibt dir niemand vor, wie viele Jobs du haben darfst.
  3. Berufshaftpflicht: für die Selbständigkeit gilt deine eigene. Für die Tätigkeit in der Kanzlei gilt die Kanzleihaftpflicht.
  4. Für die Kanzlei Mandate annehmen: wenn es dir erlaubt wird, ja. Es gilt das Direktions- und Weisungsrecht des Arbeitgebers. Bitte darauf achten, nie im eigenen Namen oder wie ein Sozius aufzutreten, sonst haftest du entsprechend.
  5. Kanzleiadresse als Adresse für die eigene Tätigkeit: würde ich dir hier ausnahmsweise von abraten, wenn du dort auch angestellt bist. Wenn, dann sollten beide Tätigkeiten und deren Außenauftritte ganz eindeutig voneinander abgegrenzt werden, sonst kommst du in ein Haftungsproblem.
  6. Scheinselbständigkeit: es gelten die allgemeinen Regeln. Du solltest auf jeden Fall keine Mandate im Rahmen deiner Selbständigkeit für diese Kanzlei annehmen, während du gleichzeitig dort angestellt arbeitest. Es ist strikt auf eine Abgrenzung beider Rechtsverhältnisse zu achten. Im Übrigen gelten für die Prüfung der Scheinselbständigkeit die üblichen Kriterien wie Weisungsgebundenheit, eigene Arbeitsmittel, Einbindung in die Kanzleiabläufe usw.

Wenn du jeweils die Regeln beachtest, sind zwei oder drei parallele Jobs kein Problem. Du solltest darauf achten, sie voneinander abzugrenzen. Darüber hinaus gelten für das jeweilige Rechtsverhältnis eigene Regeln, die ich oben kurz erwähnt habe, hier aber aufgrund des Umfangs nicht ausführlich erläutern kann. Schau kurz bei Google,

a) wann für normale Arbeitnehmer ein Nebenjob möglich ist und
b) wann Scheinselbständigkeit vorliegt.

Sehr viel mehr ist bei dir dann auch schon gar nicht mehr zu beachten, weil dein Hauptarbeitgeber einer Nebentätigkeit ja bereits zugestimmt hat. Ob diese Nebentätigkeit selbständig oder im Angestelltenverhältnis stattfindet, spielt für ihn vermutlich keine Rolle. Schau aber bitte noch einmal in deinen Arbeitsvertrag.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 28.02.2026, 20:08 von Egal_.)
Suchen
Zitieren
Kina
Junior Member
**
Beiträge: 2
Themen: 0
Registriert seit: Jan 2025
#4
24.06.2026, 10:00
Hallo zusammen,
ich habe mal eine allgemeine Frage.
Ich war zunächst etwa zwei Jahre als angestellter Rechtsanwalt tätig. Seit Kurzem bin ich Syndikusrechtsanwalt, habe aber weiterhin meine Zulassung als Rechtsanwalt, also eine Doppelzulassung.
Gerne würde ich nebenbei in überschaubarem Umfang eigene Mandate annehmen und diese selbstständig bearbeiten. Allerdings habe ich überhaupt keine Ahnung, wie das steuerlich und organisatorisch abläuft, insbesondere was Themen wie Anmeldung der selbstständigen Tätigkeit, Abrechnung, Buchhaltung und Steuern angeht.
Habt ihr dazu vielleicht Tipps oder Erfahrungen? Mir erscheint das Ganze momentan ziemlich kompliziert und ich weiß ehrlich gesagt auch nicht, an wen ich mich mit solchen Fragen am besten wenden kann außer hier im Forum.
Außerdem frage ich mich, ob sich das bei einem eher geringen Umfang überhaupt lohnt, insbesondere aus steuerlicher Sicht.
Vielen Dank schon einmal für eure Antworten!
Suchen
Zitieren
JurMUC
Member
***
Beiträge: 132
Themen: 1
Registriert seit: May 2022
#5
24.06.2026, 11:44
(24.06.2026, 10:00)Kina schrieb:  Hallo zusammen,
ich habe mal eine allgemeine Frage.
Ich war zunächst etwa zwei Jahre als angestellter Rechtsanwalt tätig. Seit Kurzem bin ich Syndikusrechtsanwalt, habe aber weiterhin meine Zulassung als Rechtsanwalt, also eine Doppelzulassung.
Gerne würde ich nebenbei in überschaubarem Umfang eigene Mandate annehmen und diese selbstständig bearbeiten. Allerdings habe ich überhaupt keine Ahnung, wie das steuerlich und organisatorisch abläuft, insbesondere was Themen wie Anmeldung der selbstständigen Tätigkeit, Abrechnung, Buchhaltung und Steuern angeht.
Habt ihr dazu vielleicht Tipps oder Erfahrungen? Mir erscheint das Ganze momentan ziemlich kompliziert und ich weiß ehrlich gesagt auch nicht, an wen ich mich mit solchen Fragen am besten wenden kann außer hier im Forum.
Außerdem frage ich mich, ob sich das bei einem eher geringen Umfang überhaupt lohnt, insbesondere aus steuerlicher Sicht.
Vielen Dank schon einmal für eure Antworten!

Für die selbständige Tätigkeit eine Steuernummer beim Finanzamt beantragen und los gehts. Außer einer Berufshaftpflicht und beA-Zugang brauchst Du ansonsten nichts. Kompliziert ist das nicht gerade :D Und warum sollte es sich aus steuerlicher Sicht nicht lohnen? Vom Umsatz ungefähr ein Drittel zurücklegen und gut ist. Solang du unterhalb der Kleinunternehmergrenze bleibst ist Umsatzsteuer und E-Rechnung auch kein Thema.
Suchen
Zitieren
DerAlex
Junior Member
**
Beiträge: 2
Themen: 0
Registriert seit: Sep 2026
#6
29.09.2026, 11:26
Hallo Kina,
zum steuerlichen Teil kann ich etwas beitragen, zum Berufsrecht nicht, ich bin kein Jurist.
Angemeldet wird mit dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung in ELSTER. Anwaltliche Tätigkeit ist freiberuflich, zum Gewerbeamt musst du also nicht. Im Fragebogen schätzt du Umsatz und Gewinn, danach richten sich die Vorauszahlungen. Dort wählst du auch die Kleinunternehmerregelung.
Für die Grenze zählen nur deine Honorare, das Syndikusgehalt nicht. Im ersten Jahr dürfen es höchstens 25.000 Euro sein. Dann stellst du ohne Umsatzsteuer in Rechnung, mit einem Hinweis auf § 19 UStG, und musst keine Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgeben.
Für die Buchhaltung reicht eine Einnahmenüberschussrechnung. Am einfachsten nimmst du ein eigenes Konto für die Kanzlei und legst jeden Beleg gleich ab. Rechnungen und Belege musst du acht Jahre aufbewahren.
Viele Grüße
Alex
Suchen
Zitieren
« Ein Thema zurück | Ein Thema vor »
Antworten



 

Zur letzten Instanz

Das Forum "Zur letzten Instanz" ist das einzige Forum speziell für Rechtsreferendare. Diskutiere mit bei Fragen Rund um den juristischen Vorbereitungsdienst und zum Zweiten Staatsexamen!

Quick Links



Kontaktiere uns

E-Mail an uns  Datenschutzhinweise

Impressum 

Linearer Modus
Baumstrukturmodus