10.02.2026, 23:42
Ist aus eurer Sicht Richter in Teilzeit mit 50 Prozent (30 Stunden pro Woche ) machbar oder arbeitet man ohnehin mehr und erhält nur weniger Geld?
In meiner Vorstellung bedeutet Richter sein zu Beginn auch viel Einarbeitung ins neue Rechtsgebiet, Erstellung von Mustern usw. Wenn das bspw. anteilig 15 h ausmacht, bleiben nur noch 5 für die Fälle. Da das nicht schaffbar ist, sitzt man länger.. Gilt das nur zu Beginn oder auf Dauer? Oder unterliege ich einem Denkfehler?
In meiner Vorstellung bedeutet Richter sein zu Beginn auch viel Einarbeitung ins neue Rechtsgebiet, Erstellung von Mustern usw. Wenn das bspw. anteilig 15 h ausmacht, bleiben nur noch 5 für die Fälle. Da das nicht schaffbar ist, sitzt man länger.. Gilt das nur zu Beginn oder auf Dauer? Oder unterliege ich einem Denkfehler?
Erste Infos zum Bewerbungsverfahren für den Justizdienst findest Du auf den Richter-Infoseiten von Juristenkoffer.de:
https://www.juristenkoffer.de/richter/
Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
https://www.juristenkoffer.de/richter/
Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
11.02.2026, 09:02
Der Denkfehler ist schon, dass 50% 30 Stunden wären.
11.02.2026, 09:43
Ich glaube, ein weiterer Denkfehler ist, dass du nach Stunden gehst. Niemand interessiert sich dafür, wie viele Stunden du gearbeitet hast, sondern wie viele Fälle du als Richter erledigst. Wie viel Fälle soll ein Richter erledigen und das dann prozentual runterrechnen.
Am Anfang Teilzeit halte ich für falsch. In der Probezeit musst du dich ja beweisen. Mit Teilzeit beweist du dich nicht. Nach der Lebenszeitberufung sieht es anders aus. Wenn du bis dahin aber gute Systeme entwickelt hast, brauchst du aber auch keine Teilzeit mehr. Mein AG-Ausbilder hat nachdem er sein Dezernat aufgeräumt hatte effektiv ne 33-38h Woche (je nach Woche).
Wahrscheinlich interessiert die Leute, die dich bewerten auch nicht, ob du Teilzeit gemacht hast. Die schauen dann, wie viele Fälle du erledigt hast. Was am Ende wieder dazu führen kann, dass du dich gar nicht traust, weniger Stunden zu arbeiten. Gleiche Arbeit weniger Lohn. Das habe ich schon häufiger gehört.
Am Anfang Teilzeit halte ich für falsch. In der Probezeit musst du dich ja beweisen. Mit Teilzeit beweist du dich nicht. Nach der Lebenszeitberufung sieht es anders aus. Wenn du bis dahin aber gute Systeme entwickelt hast, brauchst du aber auch keine Teilzeit mehr. Mein AG-Ausbilder hat nachdem er sein Dezernat aufgeräumt hatte effektiv ne 33-38h Woche (je nach Woche).
Wahrscheinlich interessiert die Leute, die dich bewerten auch nicht, ob du Teilzeit gemacht hast. Die schauen dann, wie viele Fälle du erledigt hast. Was am Ende wieder dazu führen kann, dass du dich gar nicht traust, weniger Stunden zu arbeiten. Gleiche Arbeit weniger Lohn. Das habe ich schon häufiger gehört.
11.02.2026, 10:00
In der Regel kannst du ja auch nicht einfach in Teilzeit einsteigen.
11.02.2026, 10:28
Ich kenne einen Fall aus Bayern. Die Kollegin ist in Vollzeit gestartet und nach nicht einmal einem halben Jahr in Teilzeit gewechselt. Grund war die Geburt ihres Sohnes. Als alleinerziehende Mama ist sie ohne Elternzeit direkt in Teilzeit gegangen. Wie es in Bayern so üblich ist erfolgte danach innerhalb der 2 Jahresfrist der Wechsel zur Staatsanwaltschaft.
Für Sie war als Mutter die Teilzeit als Richterin einfacher darstellbar. Sie hatte in dieser Position mehr Freiheiten und konnte sich die Zeit besser selbst einteilen. Bei der Staatsanwaltschaft ist sie da mehr eingeschränkt. Sie hat als Richterin keine Überforderung gespürt und die Kollegen haben entsprechend Rücksicht genommen. Sie hat nicht den Eindruck dass das karrierehinderlich ist. Aber wie so häufig ist das sicher alles auch von den handelnden Personen vor Ort abhängig.
Für Sie war als Mutter die Teilzeit als Richterin einfacher darstellbar. Sie hatte in dieser Position mehr Freiheiten und konnte sich die Zeit besser selbst einteilen. Bei der Staatsanwaltschaft ist sie da mehr eingeschränkt. Sie hat als Richterin keine Überforderung gespürt und die Kollegen haben entsprechend Rücksicht genommen. Sie hat nicht den Eindruck dass das karrierehinderlich ist. Aber wie so häufig ist das sicher alles auch von den handelnden Personen vor Ort abhängig.
11.02.2026, 13:45
(10.02.2026, 23:42)Graubrot schrieb: Ist aus eurer Sicht Richter in Teilzeit mit 50 Prozent (30 Stunden pro Woche ) machbar oder arbeitet man ohnehin mehr und erhält nur weniger Geld?Ich bin zweifache Mutter und quasi seit Eintritt in den Justizdienst auf 50 %. Ich habe im dieser Zeit nie 30 Stunden pro Woche gearbeitet - weder als Richterin noch als Staatsanwältin. Das hätte die Betreuungssituation hier auch gar nicht dauerhaft hergegeben. Natürlich erfordert die Einarbeitung in ein neues Dezernat erstmal mehr Zeit, aber die sollte ja irgendwann abgeschlossen sein. Ganz gelegentlich musste ich mich abends nochmal an den Schreibtisch setzen, aber das waren Ausnahmen. Nie hatte ich den Eindruck, in der Proberichterzeit sei Teilzeit ungern gesehen.
In meiner Vorstellung bedeutet Richter sein zu Beginn auch viel Einarbeitung ins neue Rechtsgebiet, Erstellung von Mustern usw. Wenn das bspw. anteilig 15 h ausmacht, bleiben nur noch 5 für die Fälle. Da das nicht schaffbar ist, sitzt man länger.. Gilt das nur zu Beginn oder auf Dauer? Oder unterliege ich einem Denkfehler?
11.02.2026, 14:01
(11.02.2026, 13:45)Anka schrieb:(10.02.2026, 23:42)Graubrot schrieb: Ist aus eurer Sicht Richter in Teilzeit mit 50 Prozent (30 Stunden pro Woche ) machbar oder arbeitet man ohnehin mehr und erhält nur weniger Geld?Ich bin zweifache Mutter und quasi seit Eintritt in den Justizdienst auf 50 %. Ich habe im dieser Zeit nie 30 Stunden pro Woche gearbeitet - weder als Richterin noch als Staatsanwältin. Das hätte die Betreuungssituation hier auch gar nicht dauerhaft hergegeben. Natürlich erfordert die Einarbeitung in ein neues Dezernat erstmal mehr Zeit, aber die sollte ja irgendwann abgeschlossen sein. Ganz gelegentlich musste ich mich abends nochmal an den Schreibtisch setzen, aber das waren Ausnahmen. Nie hatte ich den Eindruck, in der Proberichterzeit sei Teilzeit ungern gesehen.
In meiner Vorstellung bedeutet Richter sein zu Beginn auch viel Einarbeitung ins neue Rechtsgebiet, Erstellung von Mustern usw. Wenn das bspw. anteilig 15 h ausmacht, bleiben nur noch 5 für die Fälle. Da das nicht schaffbar ist, sitzt man länger.. Gilt das nur zu Beginn oder auf Dauer? Oder unterliege ich einem Denkfehler?
In welchem Bundesland bist du denn ? :)
11.02.2026, 14:12
(11.02.2026, 14:01)Jura2015 schrieb:Niedersachsen^(11.02.2026, 13:45)Anka schrieb:(10.02.2026, 23:42)Graubrot schrieb: Ist aus eurer Sicht Richter in Teilzeit mit 50 Prozent (30 Stunden pro Woche ) machbar oder arbeitet man ohnehin mehr und erhält nur weniger Geld?Ich bin zweifache Mutter und quasi seit Eintritt in den Justizdienst auf 50 %. Ich habe im dieser Zeit nie 30 Stunden pro Woche gearbeitet - weder als Richterin noch als Staatsanwältin. Das hätte die Betreuungssituation hier auch gar nicht dauerhaft hergegeben. Natürlich erfordert die Einarbeitung in ein neues Dezernat erstmal mehr Zeit, aber die sollte ja irgendwann abgeschlossen sein. Ganz gelegentlich musste ich mich abends nochmal an den Schreibtisch setzen, aber das waren Ausnahmen. Nie hatte ich den Eindruck, in der Proberichterzeit sei Teilzeit ungern gesehen.
In meiner Vorstellung bedeutet Richter sein zu Beginn auch viel Einarbeitung ins neue Rechtsgebiet, Erstellung von Mustern usw. Wenn das bspw. anteilig 15 h ausmacht, bleiben nur noch 5 für die Fälle. Da das nicht schaffbar ist, sitzt man länger.. Gilt das nur zu Beginn oder auf Dauer? Oder unterliege ich einem Denkfehler?
In welchem Bundesland bist du denn ? :)
11.02.2026, 22:47
Bei 50 % sollte man auch nur die Hälfte an Fällen bekommen. Am Landgericht ist noch die Frage, wie oft man als Beisitzer mitverhandeln und -beraten muss, das kostet natürlich auch viel Zeit. Aber ansonsten ist der Grundumsatz an unteilbarer Arbeit sehr gering, was ja z.B. bei Lehrern ein Problem ist (Konferenzen usw.). Insofern geht das schon.
11.02.2026, 23:05
Ich habe als Proberichterin mit zwei Kindern mit 50% gestartet, das auch im Bewerbungsprozess offen gesagt und es war von Anfang an überhaupt kein Problem. Ich halte auch die Aussage, man könne sich in Teilzeit nicht beweisen für schwierig. Meiner Meinung nach kann man - auch in Teilzeit - durchaus engagiert arbeiten und das auch zeigen. Dazu kommt, dass man ja in der Regel nicht reduziert arbeitet, um in der restlichen Zeit zu entspannen, sondern einen guten Grund für die Teilzeit hat.
Was die Arbeitsbelastung angeht, wirst du wahrscheinlich keine allgemeingültige Antwort finden. Wie auch für jemanden der in Vollzeit anfängt, hängt es auch einfach sehr stark davon ab, wie voll das Dezernat ist, das du bekommst. Ich habe am LG gestartet und kam dort noch zeitlich mit der halben Stelle gut zurecht. Nach fünf Monaten kam ich ans AG, habe dort eine ziemlich volle Abteilung und sitze schon oft abends nochmal am Schreibtisch. Gleichzeitig weiß ich von einem
Kollegen an einem anderen AG, dass er mit Vollzeit knapp 130 Verfahren hat, während ich mit meinen 50 % meine Abteilung mit 150 Verfahren übernommen habe. Also kann es teilweise schon sein, dass man gewissermaßen für die gleiche Arbeit schlicht schlechter bezahlt wird.
Was die Arbeitsbelastung angeht, wirst du wahrscheinlich keine allgemeingültige Antwort finden. Wie auch für jemanden der in Vollzeit anfängt, hängt es auch einfach sehr stark davon ab, wie voll das Dezernat ist, das du bekommst. Ich habe am LG gestartet und kam dort noch zeitlich mit der halben Stelle gut zurecht. Nach fünf Monaten kam ich ans AG, habe dort eine ziemlich volle Abteilung und sitze schon oft abends nochmal am Schreibtisch. Gleichzeitig weiß ich von einem
Kollegen an einem anderen AG, dass er mit Vollzeit knapp 130 Verfahren hat, während ich mit meinen 50 % meine Abteilung mit 150 Verfahren übernommen habe. Also kann es teilweise schon sein, dass man gewissermaßen für die gleiche Arbeit schlicht schlechter bezahlt wird.










