06.02.2026, 17:16
Hallo zusammen,
ich überlege, an der Uni Augsburg zu promovieren, und bin in der PromOJur (§ 5 Abs. 4) auf folgenden Passus gestoßen:
"1Die Zulassung zum Promotionsverfahren für den akademischen Grad des Doktors oder der
Doktorin beider Rechte setzt zusätzlich voraus, dass der Bewerber oder die Bewerberin im
Umfang von mindestens zehn Semesterwochenstunden Veranstaltungen auf den Gebieten des
Kirchenrechts, der kirchlichen Rechtsgeschichte oder des Staatskirchenrechts besucht, mit einer
Prüfung abgeschlossen und dabei entsprechend des § 16 Abs. 2 APrüfO) die Gesamtnote „gut“
erzielt hat. 2 Außerdem muss der Bewerber oder die Bewerberin eine Quellenexegese zum
römischen Recht mit der Note „gut“ nach § 1 der Verordnung des Bundesministeriums der Justiz
über eine Noten- und Punkteskala für die erste und zweite juristische Prüfung in der jeweils
geltenden Fassung abgelegt haben."
Ich hab jetzt natürlich noch nie irgendwas mit Kirchenrecht zu tun gehabt.
So wie ich es derzeit verstehe, gibt es nach der Prüfungsordnung keinen offensichtlichen „Ausnahmeweg“.
Hat jemand dazu praktische Erfahrungen?
Insbesondere würde mich interessieren, wie aufwendig diese zusätzlichen Voraussetzungen in der Praxis sind bzw. ob jemand diesen Weg selbst gegangen ist.
Vielen Dank euch!
ich überlege, an der Uni Augsburg zu promovieren, und bin in der PromOJur (§ 5 Abs. 4) auf folgenden Passus gestoßen:
"1Die Zulassung zum Promotionsverfahren für den akademischen Grad des Doktors oder der
Doktorin beider Rechte setzt zusätzlich voraus, dass der Bewerber oder die Bewerberin im
Umfang von mindestens zehn Semesterwochenstunden Veranstaltungen auf den Gebieten des
Kirchenrechts, der kirchlichen Rechtsgeschichte oder des Staatskirchenrechts besucht, mit einer
Prüfung abgeschlossen und dabei entsprechend des § 16 Abs. 2 APrüfO) die Gesamtnote „gut“
erzielt hat. 2 Außerdem muss der Bewerber oder die Bewerberin eine Quellenexegese zum
römischen Recht mit der Note „gut“ nach § 1 der Verordnung des Bundesministeriums der Justiz
über eine Noten- und Punkteskala für die erste und zweite juristische Prüfung in der jeweils
geltenden Fassung abgelegt haben."
Ich hab jetzt natürlich noch nie irgendwas mit Kirchenrecht zu tun gehabt.
So wie ich es derzeit verstehe, gibt es nach der Prüfungsordnung keinen offensichtlichen „Ausnahmeweg“.
Hat jemand dazu praktische Erfahrungen?
Insbesondere würde mich interessieren, wie aufwendig diese zusätzlichen Voraussetzungen in der Praxis sind bzw. ob jemand diesen Weg selbst gegangen ist.
Vielen Dank euch!
06.02.2026, 17:21
Ohne die PromO selbst aufgerufen zu haben:
Bist du dir sicher, dass die Quellenexegese auch notwendig ist, wenn du den Dr. iur anstrebst?
Eine Quellenexegese ist nämlich regelmäßig dann Voraussetzung, wenn nicht der Dr. iur. (Doktor der Rechte), sondern der Dr. iur. utr. (Doktor beider Rechte) angestrebt wird. Dabei dient dann die Quellenexegese dem Nachweis der Befähigung zur selbstständigen Forschung im Kirchenrecht während die Diss diese Befähigung für das weltliche Recht demonstriert.
Bist du dir sicher, dass die Quellenexegese auch notwendig ist, wenn du den Dr. iur anstrebst?
Eine Quellenexegese ist nämlich regelmäßig dann Voraussetzung, wenn nicht der Dr. iur. (Doktor der Rechte), sondern der Dr. iur. utr. (Doktor beider Rechte) angestrebt wird. Dabei dient dann die Quellenexegese dem Nachweis der Befähigung zur selbstständigen Forschung im Kirchenrecht während die Diss diese Befähigung für das weltliche Recht demonstriert.
06.02.2026, 17:32
Ja, vielleicht sollte ich mir das Ganze doch noch mal überlegen – offenbar kann ich nicht richtig lesen. Du hast ganz Recht


