22.01.2026, 18:24
Hallo, ich habe mich beim BMZ auf eine Stelle als Volljurist beworben. Ich habe angegeben, dass ich außerhalb von Englisch keine andere VN-Sprache kann. Andere Fremdsprachen kann ich aber aufweisen. Nunmehr wurde für die schriftliche Prüfung gefragt, in welcher VN-Sprache, außerhalb von Englisch, ich geprüft werden möchte. Wäre etwas witzlos, wenn ich französisch sage, obwohl ich kein französisch angegeben habe. Aus der Stellenausschreibung geht mE nicht hervor, dass eine weitere VN-Sprache zwingend ist. Daher die Frage: Hat jemand Infos dazu? Ist das ein Ausschlusskriterium?
22.01.2026, 19:23
(22.01.2026, 18:24)Jura123. schrieb: Hallo, ich habe mich beim BMZ auf eine Stelle als Volljurist beworben. Ich habe angegeben, dass ich außerhalb von Englisch keine andere VN-Sprache kann. Andere Fremdsprachen kann ich aber aufweisen. Nunmehr wurde für die schriftliche Prüfung gefragt, in welcher VN-Sprache, außerhalb von Englisch, ich geprüft werden möchte. Wäre etwas witzlos, wenn ich französisch sage, obwohl ich kein französisch angegeben habe. Aus der Stellenausschreibung geht mE nicht hervor, dass eine weitere VN-Sprache zwingend ist. Daher die Frage: Hat jemand Infos dazu? Ist das ein Ausschlusskriterium?
Ich habe die Stellenausschreibung auch gelesen, bin mir sehr sicher, dass da konkrete Anforderungen bzgl. einer zweiten Fremdsprache als zwingendes Kriterium (mit Angabe EU-Referenzrahmen) genannt waren und auf die Prüfung hingewiesen wurde. Würde sich auch mit den Anforderungen diverser weiterer internationaler Organisationen decken (EU/UN...) Hast du die Ausschreibung nicht gespeichert?
Wenn du keine weitere Fremdsprache beherrschst kannst du es natürlich versuchen, aber gehst ein großes Risiko ein dich da lächerlich (zumindest würde ich das, wenn ich mich in einer russisch etc prüfen würden^^) zu machen und i.E. deine Zeit zu verschwenden.
22.01.2026, 19:26
" sehr gute Kenntnisse der englischen Sprache und mindestens gute Kenntnisse einer anderen VN-Sprache - vorrangig Französisch, Spanisch, Arabisch oder Russisch"
(Stellenausschreibung für Juristen aus 2020)
Ausschreibung 2025 ist da noch eindeutiger:
Stellenausschreibung: Volljurist*innen (w/m/d)
Exzellente Kenntnisse der deutschen Sprache (Sprachniveau mind. C2 gemäß Europäischer Referenzrahmen) •
Sehr gute Kenntnisse der englischen Sprache (Sprachniveau mind. B2 gemäß Europäischer Referenzrahmen) •
Gute Kenntnisse einer weiteren VN-Sprache (Sprachniveau mind. B1 gemäß Europäischer Referenzrahmen): Französisch, Spanisch, Arabisch, Russisch oder Chinesisch
(Stellenausschreibung für Juristen aus 2020)
Ausschreibung 2025 ist da noch eindeutiger:
Stellenausschreibung: Volljurist*innen (w/m/d)
Exzellente Kenntnisse der deutschen Sprache (Sprachniveau mind. C2 gemäß Europäischer Referenzrahmen) •
Sehr gute Kenntnisse der englischen Sprache (Sprachniveau mind. B2 gemäß Europäischer Referenzrahmen) •
Gute Kenntnisse einer weiteren VN-Sprache (Sprachniveau mind. B1 gemäß Europäischer Referenzrahmen): Französisch, Spanisch, Arabisch, Russisch oder Chinesisch
22.01.2026, 20:43
was sind das bitte für anforoderungen für eine tvöd 13 stelle? mit der großen aussicht mal irgendwann a13 zu bekommen
22.01.2026, 20:51
Naja, Englisch B2 sollte bei Akademikern Standard sein. Und B1 in einer anderen Fremdsprache ist auch kein Hexenwerk. Coole Stelle, wenn tatsächlich die Möglichkeit besteht, im Ausland zu arbeiten.
22.01.2026, 21:30
(22.01.2026, 20:51)Arion schrieb: Naja, Englisch B2 sollte bei Akademikern Standard sein. Und B1 in einer anderen Fremdsprache ist auch kein Hexenwerk. Coole Stelle, wenn tatsächlich die Möglichkeit besteht, im Ausland zu arbeiten.
Naja, der TE hat halt angegeben, dass er keine andere VN Sprache sprechen kann... Dürfte also weniger als B1 sein
22.01.2026, 21:48
Schade. Hatte das nicht ganz auf dem Schirm, da es sich um eine bloße spontane Bewerbung gehandelt hat. Muss aber sagen, dass ich die Anforderung für das Gehalt auch eher unangemessen finde. Ich meine wie viele Volljuristen gibt es, die wirklich VN-Sprachen auf B1 Niveau beherrschen. Und niemand soll mir jetzt dem französisch Unterricht aus der Schulzeit kommen… die meisten beherrschen kaum Englisch.
22.01.2026, 23:01
(22.01.2026, 21:48)Jura123. schrieb: Schade. Hatte das nicht ganz auf dem Schirm, da es sich um eine bloße spontane Bewerbung gehandelt hat. Muss aber sagen, dass ich die Anforderung für das Gehalt auch eher unangemessen finde. Ich meine wie viele Volljuristen gibt es, die wirklich VN-Sprachen auf B1 Niveau beherrschen. Und niemand soll mir jetzt dem französisch Unterricht aus der Schulzeit kommen… die meisten beherrschen kaum Englisch.
Absolut. 13 TVöD ist dafür nicht so viel. Gehe davon aus, dass die Auslandsverwendung viele überzeugt und das das einfach eine gute Gelegenheit für Leute ist die zweisprachig aufgewachsen sind...
22.01.2026, 23:28
ich vermute die bekommen trotzdem hunderte Bewerbungen aktuell. Zumal es kaum jobs gibt die einen als volljurist aus deutschland raus lassen... vermutlich deshalb doppelt attraktiv... ÖD+Ausland in der aktuellen Zeit.
23.01.2026, 09:25
Ohne gemein klingen zu wollen, aber vielleicht ist das BMZ vielleicht nicht das richtige für dich, wenn du dich nicht hinreichend informiert hast bzw. nicht wusstest, dass an die formalen Qualifikation ähnlich hohe Anforderungen gestellt werden wie beim AA. Das AA nimmt derzeit recht wenige Bewerber in die Attaché-Crew auf. Ich kann mir gut vorstellen, dass einige es dann beim BMZ probieren. Falls du dich wirklich für das BMZ interessierst, ist es bestimmt möglich, „relativ schnell“ über Intensivsprachkurse ein B1-Niveau in Französisch oder einer ähnlichen UN-Sprache zu erhalten. Häufig sind die Sprachtestes dann eh nochmal besonders, so dass es nicht immer um ein tatsächliches B1 Niveau ankommt. (Ehemaliger AA-Interessent hier :) )



