Gestern, 09:08
Guten Tag in die Runde!
Hat jemand von euch Erfahrungen mit der mündlichen Prüfung im Wiederholungsversuch oder einen Mitprüfling gehabt, der in der mündlichen seinen Wiederholungsversuch hatte?
Wird die mündliche bei solchen Kandidaten dementsprechend strenger bewertet? Oder sind die Prüfer eher wohlwollender, da es ohnehin der letzte Versuch ist und man keinen Verbesserungsversuch antreten darf?
Mir fehlt ein halber Punkt für ein Befriedigend. Eine Steigerung um einen halben Punkt ist ja laut Erfahrungsberichten fast schon ein Standard.
Das Problem ist, dass ich in den mündlichen Prüfungen nie wirklich gut war und z.B. im ersten Examen mich in der mündlichen nicht verbessert habe (trotzdem ein Befriedigend erzielt). Da haben sich meine Mitprüflinge aber auch lediglich um ein paar Nachkommastellen verbessert und wir haben als Gruppe wirklich nicht geglänzt.
Hat jemand von euch Erfahrungen mit der mündlichen Prüfung im Wiederholungsversuch oder einen Mitprüfling gehabt, der in der mündlichen seinen Wiederholungsversuch hatte?
Wird die mündliche bei solchen Kandidaten dementsprechend strenger bewertet? Oder sind die Prüfer eher wohlwollender, da es ohnehin der letzte Versuch ist und man keinen Verbesserungsversuch antreten darf?
Mir fehlt ein halber Punkt für ein Befriedigend. Eine Steigerung um einen halben Punkt ist ja laut Erfahrungsberichten fast schon ein Standard.
Das Problem ist, dass ich in den mündlichen Prüfungen nie wirklich gut war und z.B. im ersten Examen mich in der mündlichen nicht verbessert habe (trotzdem ein Befriedigend erzielt). Da haben sich meine Mitprüflinge aber auch lediglich um ein paar Nachkommastellen verbessert und wir haben als Gruppe wirklich nicht geglänzt.
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Gestern, 10:12
Hallo ich hatte leider einen Vorsitzenden, der Wiederholern gegenüber im Vorgespräch (und dann im Laufe des Tages) sehr sehr kritisch war. Dass ich im 1. Anlauf bereits genug Punkte, aber eine Klausur zu wenig hatte (dank der sehr kurzfristigen Reform…), hat ihn genauso wenig interessiert, wie der Umstand, unter welchen schweren Bedingungen man im 1. Versuch mitgeschrieben hat (er hatte zuvor selbst danach gefragt). War jetzt schriftlich auch nicht gerade knapp über die Bestehensgrenze gekommen, aber lag dann alles im Schatten des Zweitversuchs..
Ich hatte schon Pech mit meiner Gruppe, da bis auf eine Person sämtliche Prüflinge mit zweistelligen Noten vorbenotet waren und dann um ein „gut“ gekämpft haben. Die andere Person war im Verbesserungsversuch und mit dem Überschreiten der Justizschwelle dann die 2. Schwächste. Die anderen Prüflinge hatten natürlich auch einen LLM,Doktortitel oder zumindest die Aussicht darauf. Also diese Zusammensetzung durch das Prüfungsamt verstehe ich bis heute nicht, die hat mir dann jegliche Verbesserung umso mehr erschwert
Ich denke mit 6 schriftlich stehen die Chancen gut, ins BF zu kommen. Du musst denen aber einen Grund nennen, warum du das BF brauchst. Bloß nicht sagen, dass man in die Anwaltschaft möchte. Vlt StA (7 aufwärts in einigen Bundesländern) oder Angebot in einer GK, die ein Auge zudrückt, oder bestimmte Behörde, die bf voraussetzt, benennen. Das würde ich dir dringend raten.
Denke es ist sehr von der Kommission abhängig. Wenn du Glück hast, ist vlt noch ein Wiederholer oder jmd mit 3,5 -5 P in deiner Gruppe, sodass von dir abgelenkt wird
Ich wünsche viel Erfolg 🍀
Ich hatte schon Pech mit meiner Gruppe, da bis auf eine Person sämtliche Prüflinge mit zweistelligen Noten vorbenotet waren und dann um ein „gut“ gekämpft haben. Die andere Person war im Verbesserungsversuch und mit dem Überschreiten der Justizschwelle dann die 2. Schwächste. Die anderen Prüflinge hatten natürlich auch einen LLM,Doktortitel oder zumindest die Aussicht darauf. Also diese Zusammensetzung durch das Prüfungsamt verstehe ich bis heute nicht, die hat mir dann jegliche Verbesserung umso mehr erschwert
Ich denke mit 6 schriftlich stehen die Chancen gut, ins BF zu kommen. Du musst denen aber einen Grund nennen, warum du das BF brauchst. Bloß nicht sagen, dass man in die Anwaltschaft möchte. Vlt StA (7 aufwärts in einigen Bundesländern) oder Angebot in einer GK, die ein Auge zudrückt, oder bestimmte Behörde, die bf voraussetzt, benennen. Das würde ich dir dringend raten.
Denke es ist sehr von der Kommission abhängig. Wenn du Glück hast, ist vlt noch ein Wiederholer oder jmd mit 3,5 -5 P in deiner Gruppe, sodass von dir abgelenkt wird
Ich wünsche viel Erfolg 🍀
Gestern, 15:32
(Gestern, 09:08)Kennziffer007 schrieb: Guten Tag in die Runde!
Hat jemand von euch Erfahrungen mit der mündlichen Prüfung im Wiederholungsversuch oder einen Mitprüfling gehabt, der in der mündlichen seinen Wiederholungsversuch hatte?
Wird die mündliche bei solchen Kandidaten dementsprechend strenger bewertet? Oder sind die Prüfer eher wohlwollender, da es ohnehin der letzte Versuch ist und man keinen Verbesserungsversuch antreten darf?
Mir fehlt ein halber Punkt für ein Befriedigend. Eine Steigerung um einen halben Punkt ist ja laut Erfahrungsberichten fast schon ein Standard.
Das Problem ist, dass ich in den mündlichen Prüfungen nie wirklich gut war und z.B. im ersten Examen mich in der mündlichen nicht verbessert habe (trotzdem ein Befriedigend erzielt). Da haben sich meine Mitprüflinge aber auch lediglich um ein paar Nachkommastellen verbessert und wir haben als Gruppe wirklich nicht geglänzt.
Im 2. Examen (noch) nicht, aber im 1. Examen. Ne, war eig überhaupt kein Thema. Ich habe mich zwar nicht verbessert aber hätte dazu auch ne viel zu gute Note gebraucht. Bin nur deshalb in die mündliche, einfach weil ich mit mündlichen Prüfungen Probleme habe und es ja im 2. auch nochmal meistern muss. Aber strenger wird da nix bewertet


