19.01.2026, 15:21
Liebes Forum,
Ich benötige euren Input in einer Verkehrsunfallsache. Es wird auf Schadensersatz wegen Beschädigung eines gebrauchten Rennrads (geschätzter Zeitwert: EUR 1.500,00) bei einem Verkehrsunfall geklagt.
Das beschädigte Rad ist bereits mehrere Jahre alt und ein sog. "Custom"-Aufbau. Es bestand aus verschiedenen Einzelteilen, die allesamt unterschiedlich alt sind. Es dürfte daher mit ziemlicher Sicherheit von einem sog. Totalschaden auszugehen sein, da das Rad fast vollständig zerstört wurde und die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen dürften.
FRAGE: Lohnt es sich in diesem Fall überhaupt, vor Klageerhebung einen Sachverständigen zur exakten Schadensbestimmung einzuschalten? Alle Kostenvoranschläge belaufen sich auf ca. EUR 1.000,00 - sie dürften damit ggf. den Sachwert des Rades übersteigen. Außerdem bestünde hier das Risiko, dass das Gericht die SV-Kosten als nicht mehr vom Schadensersatz umfasst erachtet.
Es dürfte daher doch taktisch klüger sein, eine Klage mit Schätzwerten einzureichen? Somit bestünde nur das "Risiko", dass das Gericht später einen Sachverständigen bestellt.
Vielen Dank!
Ich benötige euren Input in einer Verkehrsunfallsache. Es wird auf Schadensersatz wegen Beschädigung eines gebrauchten Rennrads (geschätzter Zeitwert: EUR 1.500,00) bei einem Verkehrsunfall geklagt.
Das beschädigte Rad ist bereits mehrere Jahre alt und ein sog. "Custom"-Aufbau. Es bestand aus verschiedenen Einzelteilen, die allesamt unterschiedlich alt sind. Es dürfte daher mit ziemlicher Sicherheit von einem sog. Totalschaden auszugehen sein, da das Rad fast vollständig zerstört wurde und die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen dürften.
FRAGE: Lohnt es sich in diesem Fall überhaupt, vor Klageerhebung einen Sachverständigen zur exakten Schadensbestimmung einzuschalten? Alle Kostenvoranschläge belaufen sich auf ca. EUR 1.000,00 - sie dürften damit ggf. den Sachwert des Rades übersteigen. Außerdem bestünde hier das Risiko, dass das Gericht die SV-Kosten als nicht mehr vom Schadensersatz umfasst erachtet.
Es dürfte daher doch taktisch klüger sein, eine Klage mit Schätzwerten einzureichen? Somit bestünde nur das "Risiko", dass das Gericht später einen Sachverständigen bestellt.
Vielen Dank!
19.01.2026, 19:43
Das ganze Sachverständigenwesen kommt ja aus den sehr standardisierten Pkw-Fällen. Das ist ein Massengeschäft und braucht entsprechende Leitlinien - und typischerweise geht es um mehr Geld und die Frage Reparatur oder Neubeschaffung oder Abrechnung auf Gutachtenbasis.
Du hast dagegen einen Spezialfall. Keine Ahnung, ob es schon wo entschieden ist, aber wenn man mit dem rangeht, was immer gilt, scheint es mir in der Tat gegen die Obliegenheit zur Schadensminderung zu verstoßen, noch Kosten zu produzieren.
Du hast dagegen einen Spezialfall. Keine Ahnung, ob es schon wo entschieden ist, aber wenn man mit dem rangeht, was immer gilt, scheint es mir in der Tat gegen die Obliegenheit zur Schadensminderung zu verstoßen, noch Kosten zu produzieren.
19.01.2026, 20:18
(19.01.2026, 19:43)Praktiker schrieb: Das ganze Sachverständigenwesen kommt ja aus den sehr standardisierten Pkw-Fällen. Das ist ein Massengeschäft und braucht entsprechende Leitlinien - und typischerweise geht es um mehr Geld und die Frage Reparatur oder Neubeschaffung oder Abrechnung auf Gutachtenbasis.
Du hast dagegen einen Spezialfall. Keine Ahnung, ob es schon wo entschieden ist, aber wenn man mit dem rangeht, was immer gilt, scheint es mir in der Tat gegen die Obliegenheit zur Schadensminderung zu verstoßen, noch Kosten zu produzieren.
Aber man engagiert doch bei einem Verkehrsunfall nicht immer automatisch einen SV? Oder erinnere ich mich falsch?
Das Ref und das letzte Mandat zum Verkehrsunfall (2014/15) ist bei mir schon sehr lange her, aber ich kann mich nicht dran erinnern, einen SV eingeschaltet zu haben. Der Kostenvoranschlag der Werkstätte ist m.E. ausreichend, ein Gutachten dagegen nur notwendig, wenn die Richtigkeit dieses Kostenvoranschlags bestritten wird.
Und ja, als Gegner würde ich hier auch als erstes das Argument der Schadensminderungspflicht bringen, wenn jemand ohne Anlass (fehlendes Bestreiten) die Kosten in die Höhe treibt.
20.01.2026, 07:24
(19.01.2026, 20:18)Egal_ schrieb:(19.01.2026, 19:43)Praktiker schrieb: Das ganze Sachverständigenwesen kommt ja aus den sehr standardisierten Pkw-Fällen. Das ist ein Massengeschäft und braucht entsprechende Leitlinien - und typischerweise geht es um mehr Geld und die Frage Reparatur oder Neubeschaffung oder Abrechnung auf Gutachtenbasis.
Du hast dagegen einen Spezialfall. Keine Ahnung, ob es schon wo entschieden ist, aber wenn man mit dem rangeht, was immer gilt, scheint es mir in der Tat gegen die Obliegenheit zur Schadensminderung zu verstoßen, noch Kosten zu produzieren.
Aber man engagiert doch bei einem Verkehrsunfall nicht immer automatisch einen SV? Oder erinnere ich mich falsch?
Das Ref und das letzte Mandat zum Verkehrsunfall (2014/15) ist bei mir schon sehr lange her, aber ich kann mich nicht dran erinnern, einen SV eingeschaltet zu haben. Der Kostenvoranschlag der Werkstätte ist m.E. ausreichend, ein Gutachten dagegen nur notwendig, wenn die Richtigkeit dieses Kostenvoranschlags bestritten wird.
Und ja, als Gegner würde ich hier auch als erstes das Argument der Schadensminderungspflicht bringen, wenn jemand ohne Anlass (fehlendes Bestreiten) die Kosten in die Höhe treibt.
Nein, natürlich nicht immer, da hast Du Recht. Aber sehr häufig ist es eben "zweckmäßig", vgl. https://openjur.de/u/330732.html. Insbesondere eben dann, wenn sich die Frage stellt, ob eine Reparatur noch lohnt - zu merkantilem Minderwert, Restwert und Kosten der Wiederbeschaffung sagt die Werkstatt ja nichts. Aber wenn die Sache vollkommen klar ist, gibt es natürlich nichts zu begutachten - beim Kfz nicht und beim Fahrrad zweimal nicht.


