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  5. Notenunterschied Erst- zu Zweitkorrektor schriftliche Prüfung
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Notenunterschied Erst- zu Zweitkorrektor schriftliche Prüfung
Grizzel
Junior Member
**
Beiträge: 2
Themen: 1
Registriert seit: Jan 2026
#1
12.01.2026, 15:09
Wisst ihr, was im GJPA Bereich Berlin-Brandenburg passieren müsste, wenn in einer Arbeit im schriftlichen Examen ein großer Notenunterschied vorliegt?

Ich habe in einer Arbeit einen Unterschied von 4 Punkten bei Erst- zu Zweitkorrektor und keine Drittkorrektur bekommen. 
Auf dem Deckblatt der Arbeit steht einfach drauf: Nach Beratung: "die schlechtere Note".
Ich hätte gedacht, man würde dann eine Drittkorrektur bekommen oder die Prüfer einigen sich auf eine Note zwischen den beiden gegebenen Noten. Stattdessen habe ich die schlechtere bekommen.

Habt ihr damit Erfahrungen oder könnt mich auf das einschlägige Gesetz bzw. die Verordnung verweisen?
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 12.01.2026, 15:26 von Grizzel.)
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Freidenkender
Senior Member
****
Beiträge: 739
Themen: 1
Registriert seit: Mar 2022
#2
12.01.2026, 16:07
ich denke es sollte in deiner JAO stehen. Durch kurzes googlen würde ich auf § 36 tippen
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Grizzel
Junior Member
**
Beiträge: 2
Themen: 1
Registriert seit: Jan 2026
#3
12.01.2026, 16:07
Hat sich erledigt mit einer beherzten Suche im Gesetz:

§ 36 II JAO
Weichen die Bewertungen einer Aufsichtsarbeit voneinander ab, so haben die Prüferinnen und Prüfer darüber mit dem Ziel zu beraten, eine Einigung oder eine Annäherung der Bewertungen herbeizuführen. Verbleibt danach eine Abweichung von nicht mehr als drei Punkten, so gilt der Mittelwert. Bei größeren Abweichungen entscheidet die Präsidentin oder der Präsident des Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamtes oder ein von ihm bestimmtes hauptamtliches Mitglied. In diesem Fall kann entweder die Bewertung einer Prüferin oder eines Prüfers übernommen oder eine zwischen den Bewertungen liegende Punktzahl festgesetzt werden.
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